Heft 
(2005) 13
Seite
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( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

20 LP

Primarstufenspez. Bereich

10 LP

Erziehungswissenschaften

25 LP

Praktikum

20 LP

Masterarbeit

15 LP

90 LP

§3

Dauer des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden grundlegende Denk- und Arbeitsweisen der Infor­matik vermittelt.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums be­trägt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester jeweils einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Mas­terstudium umfasst einzelne Fachmodule, die so­wohl der weiteren Vertiefung der Ausbildung als auch der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienver­laufsplan, der durch das Institut für Informatik be­kannt gemacht wird. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der speziell für Lehramtsstudierende zuständige Stu­dienfachberaterin/ Studienfachberater der Informatik bzw. die/ der Prüfungsausschussvorsitzende Hilfe.

§ 4

Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Informatik das erste Fach, verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw., Master of Education", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".

§ 5 Studien- und Lehrformen

Das Studium erfordert die aktive Mitarbeit an ver­schiedenen Lehrformen und ein intensives Selbst­studium. Lehrformen sind:

- Vorlesungen,

sie dienen der kompakten Darstellung größerer Zusammenhänge und systematisieren theoretisches Wissen.

- Übungen,

sie sind im allgemeinen vorlesungsbegleitende Ver­anstaltungen, in denen erworbenes Wissen disku­tiert und mittels Übungsaufgaben gefestigt und vertieft werden kann.

- Seminare,

deren Gegenstand die Vertiefung von Informatikin­halten anhand aktueller Forschungsthemen und Entwicklungstendenzen ist, wobei die Studierenden durch Vorträge und schriftliche Ausarbeitungen aktiv an der Gestaltung teilhaben.

- Praktika,

die dem Erwerb von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen bei der selbständigen Bearbeitung von praktischen Aufgabenstellungen mit experimentel­lem Charakter dienen.

- Projekte,

in denen die Studierenden- bevorzugt in Gruppen- während eines oder zweier Semester eine umfang­reichere Problemstellung bearbeiten. Sie sollen dabei nachweisen, dass sie sich innerhalb der Semi­narphase des Projekts selbständig in ein größeres Gebiet der Informatik einarbeiten und das erworbe­ne Wissen innerhalb der Entwicklungsphase zielge­richtet zur Erarbeitung neuer Erkenntnisse anwen­den können.

§ 6

Prüfungsausschuss

( 1) Vom Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwis­senschaftlichen Fakultät wird für den Lehramtsstu­diengang ein Prüfungsausschuss bestellt, dem drei Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen des Faches, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Faches, ein Student bzw. eine Studentin angehören.

( 2) Die Amtszeit des Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihr Amt nach Ablauf einer Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger ihr Amt angetreten haben. Der Fakultätsrat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit einen neuen Prüfungsausschuss bestellen.

( 3) Der Prüfungsausschuss wählt aus dem Kreise der ihm angehörenden Professorinnen/ Professoren seinen/ ihren Vorsitzenden/ e und seinen/ ihre Stell­vertreter/ in. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entschei­det die Stimme des/ der Vorsitzenden. Der Aus­schuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der/ die Vorsitzende oder

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