Heft 
(2005) 13
Seite
510
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I. Rechts- und Verwaltungs­

vorschriften

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Vorläufige-

Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lehramt Informatik an der Universität Potsdam

Vom 10. März 2005

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) am 10. März 2005 folgende Ordnung für den Lehramtsstu­diengang Informatik erlassen:

Inhalt

I.

§1

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004( GVBl. I S. 7) findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundar­stufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.

( 2) Durch das Studium sollen die Studierenden grundlegende fachliche und fachdidaktische Kennt­nisse und Fähigkeiten erwerben. Sie sollen lernen, nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten. Insbesondere sollen sie die fachliche Eignung er­werben, um im angestrebten Lehramt einen leben­digen Unterricht zu erteilen, der der großen Bedeu­tung der Informatik in Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird.

I.

§ 1

§2

234

§3

§ 4

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums Dauer des Studiums

Abschlussgrade

§2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstu­dium und einem darauf aufbauenden Masterstudi­

um.

II.

§ 15

§ 16

§ 16a

Informatikfächer

§5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Prüfungsausschuss

§7

Nachteilsausgleich

§ 8

Anerkennung von Leistungen

§ 9

Leistungspunkte

§ 10

Leistungserfassungsprozess

§ 11

§ 12

Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala

§ 13

S

§ 14

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung

Bachelorstudium und Erweiterungsstu­

dium

Ziel des Bachelorstudiums

Zugangsvoraussetzungen

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

Bachelorarbeit

2. Fach

Erziehungswissenschaften

89 LP

6 LP

70 LP

15 LP

180 LP

( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

Abschluss des Bachelorstudiums

III.

§20

Ziel des Masterstudiums

§ 21

§22

Inhalt des Masterstudiums

Masterstudium und Ergänzungsstudium

Zugangsvoraussetzungen

( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

69 LP

Bachelorarbeit

2. Fach

6 LP

70 LP

Erziehungswissenschaften

15 LP

Primarstufenspez. Bereich

20 LP

180 LP

§ 23

Masterarbeit

§ 24

IV.

§ 25

§26

§27

Abschluss des Masterstudiums

Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung

Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module

1. Fach

25 LP

2. Fach

25 LP

Erziehungswissenschaften

30 LP

Praktikum

20 LP

Masterarbeit

20 LP

120 LP

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 29.

März 2005 befristet bis zum 30. September 2005.

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