I.
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
rungssatzung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft erlassen: ²
Erste Satzung zur Änderung
der Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft
Vom 20. Januar 2005
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Änderungssatzung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft erlassen:'
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Artikel 1
Die Ordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft vom 14. März 1996( AmBek UP 1997 Nr. 6 S. 174) wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
,, Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der Titel Diplom- Sportwissenschaftler/ in verliehen. Auf Antrag des Kandidaten kann die Bezeichnung Diplom- Sportökonom/ in verliehen werden, wenn im Hauptstudium der Studienschwerpunkt Sportökonomie gewählt wurde".
Artikel 1
Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft vom 14. März 1996( AmBek UP 1997 Nr. 6 S. 156) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
,, Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der Titel Diplom- Sportwissenschaftler/ in verliehen. Auf Antrag des Kandidaten kann die Bezeichnung Diplom- Sportökonom/ in verliehen werden, wenn im Hauptstudium der Studienschwerpunkt Sportökonomie gewählt wurde".
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung
für den Diplomstudiengang Psychologie
Vom 17. März 2005
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Änderungssatzung für den Diplomstudiengang Psychologie erlassen: 3
Erste Satzung zur Änderung der Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft
Vom 20. Januar 2005
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Ände
Genehmigt mit Schreiben des Rektors vom 23. März 2005.
Artikel 1
Die Ordnung für den Diplomstudiengang Psychologie vom 01. Juni 1995( AmBek UP 1996 Nr. 6 S. 78) wird wie folgt geändert:
Im§ 16 Abs. 1( Studienbereich ,, Das forschungsorientierte Vertiefungsfach") erhält der zweite Absatz folgende Fassung:
,, Forschungsorientierte Vertiefungsfächer sind ,, Kognition und Handeln“ und„ Psychologie der Lebensspanne". Sie sind entweder der Grundlagenforschung oder der anwendungsorientierten Forschung gewidmet und umfassen dann Ausschnitte
Genehmigt mit Schreiben des Rektors vom 23. März 2005. Genehmigt mit Schreiben des Rektors vom 19. Mai 2005.
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