Heft 
(2005) 15
Seite
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I.

Rechts- und Verwaltungs­vorschriften

rungssatzung für den Diplomstudiengang Sportwis­senschaft erlassen: ²

Erste Satzung zur Änderung

der Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft

Vom 20. Januar 2005

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Ände­rungssatzung für den Diplomstudiengang Sportwis­senschaft erlassen:'

Я

Artikel 1

Die Ordnung für den Diplomstudiengang Sportwis­senschaft vom 14. März 1996( AmBek UP 1997 Nr. 6 S. 174) wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

,, Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der Titel Diplom- Sportwissenschaftler/ in verliehen. Auf Antrag des Kandidaten kann die Bezeichnung Diplom- Sportökonom/ in verliehen werden, wenn im Hauptstudium der Studien­schwerpunkt Sportökonomie gewählt wurde".

Artikel 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft vom 14. März 1996( AmBek UP 1997 Nr. 6 S. 156) wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

,, Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der Titel Diplom- Sportwissenschaftler/ in verliehen. Auf Antrag des Kandidaten kann die Bezeichnung Diplom- Sportökonom/ in verliehen werden, wenn im Hauptstudium der Studien­schwerpunkt Sportökonomie gewählt wurde".

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung

für den Diplomstudiengang Psychologie

Vom 17. März 2005

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Ände­rungssatzung für den Diplomstudiengang Psycho­logie erlassen: 3

Erste Satzung zur Änderung der Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft

Vom 20. Januar 2005

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Ände­

Genehmigt mit Schreiben des Rektors vom 23. März 2005.

Artikel 1

Die Ordnung für den Diplomstudiengang Psycho­logie vom 01. Juni 1995( AmBek UP 1996 Nr. 6 S. 78) wird wie folgt geändert:

Im§ 16 Abs. 1( Studienbereich ,, Das forschungs­orientierte Vertiefungsfach") erhält der zweite Absatz folgende Fassung:

,, Forschungsorientierte Vertiefungsfächer sind ,, Kognition und Handeln und Psychologie der Lebensspanne". Sie sind entweder der Grundlagen­forschung oder der anwendungsorientierten For­schung gewidmet und umfassen dann Ausschnitte

Genehmigt mit Schreiben des Rektors vom 23. März 2005. Genehmigt mit Schreiben des Rektors vom 19. Mai 2005.

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