aus den im Grundstudium angebotenen theoretischen und methodischen Fächern bzw. spezieller definierte Aspekte eines der oben genannten Anwendungsfächer."
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Studierendenschaft
Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft
Vom 20. Januar 2005
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und gemäß der§§ 7 Abs. 4 und 32 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft vom 09. Dezember 1999( Ambek UP 2000 Nr. 5 S. 65) in der Fassung vom 14. Dezember 2004( AmBek UP 2005 Nr. 1 S. 30) folgende Änderung der Satzung der Studierendenschaft am 23. November 2004 mit Zustimmung der Versammlung der Fachschaften am 20. Januar 2005 beschlossen:
den muss. Ein Veto kommt zustande, wenn auf der VeFa mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Diese VeFa findet innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang der Informationen über den StuPa- Beschluss seitens des Stupa- Präsidiums beim VeFa- Präsidium statt. Die Ladefrist beträgt mindestens 7 Werktage.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
II. Bekanntmachungen
Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2005/06 an der Universität Potsdam
Gemäß§ 15 Abs. 2 der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam vom 11. März 2004, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam( AmBek UP 2004 Nr. 3 S. 26), wird die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2005/06 wie folgt festgelegt:
Rückmeldezeitraum:
1. Juni 2005 bis 20. Juli 2005( Ausschlussfrist)
Artikel 1
Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 09. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 Nr. 5 S. 65), zuletzt geändert am 14. Dezember 2004( AmBek UP 2005 Nr. 1 S. 30), wird wie folgt geändert:
-
§ 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Diese Satzung kann nur in der Vorlesungszeit geändert werden durch:
erfolgreiche Urabstimmung gemäß§ 22 Abs. 1; Beschluss des Stupa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder und Zustimmung der VeFa mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei Betroffenheit der§§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 1, 18, 19, 23 Abs. 1 und 2, 24, 26 Abs. 1, 27 und 32. Bei allen anderen Satzungsänderungen durch Beschluss des Stupa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder hat die Vefa ein aufschiebendes Vetorecht. Dies bedeutet, dass das Stupa in der darauf folgenden Sitzung erneut darüber debattieren und endgültig mit Mehrheit von zwei Dritteln darüber befin
Bestellung von Honorarprofessoren an der Universität Potsdam
Herr Honorarprofessor PD Dr. med. Stephan Bamborschke- Humanwissenschaftliche Fakultät.
Registrierung von Vereinigungen an der Universität Potsdam
- Stand: 02. Mai 2005-
Übersicht über alle derzeit an der Universität Potsdam eingetragenen Vereinigungen, die gemäß§ 2 der Ordnung für Vereinigungen an der Universität Potsdam( Registrierordnung) vom 12. Juli 1993 registriert wurden( registriert seit):
1. Juso- Hochschulgruppe der Universität Potsdam( 06.06.1994)
2. Hochschulgruppe des Deutschen Hochschulverbandes an der Universität Potsdam ( 04.07.1994)
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