Heft 
(2005) 15
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aus den im Grundstudium angebotenen theoreti­schen und methodischen Fächern bzw. spezieller definierte Aspekte eines der oben genannten An­wendungsfächer."

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Studierendenschaft

Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft

Vom 20. Januar 2005

Das Studierendenparlament der Universität Pots­dam hat gemäß§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Branden­burgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fas­sung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und ge­mäß der§§ 7 Abs. 4 und 32 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft vom 09. Dezember 1999( Am­bek UP 2000 Nr. 5 S. 65) in der Fassung vom 14. Dezember 2004( AmBek UP 2005 Nr. 1 S. 30) folgende Änderung der Satzung der Studierenden­schaft am 23. November 2004 mit Zustimmung der Versammlung der Fachschaften am 20. Januar 2005 beschlossen:

den muss. Ein Veto kommt zustande, wenn auf der VeFa mit einfacher Mehrheit der stimmberechtig­ten Mitglieder ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Diese VeFa findet innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang der Informationen über den StuPa- Beschluss seitens des Stupa- Präsidiums beim VeFa- Präsidium statt. Die Ladefrist beträgt mindes­tens 7 Werktage.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

II. Bekanntmachungen

Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2005/06 an der Universität Potsdam

Gemäß§ 15 Abs. 2 der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam vom 11. März 2004, veröf­fentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam( AmBek UP 2004 Nr. 3 S. 26), wird die Rückmeldefrist für das Wintersemes­ter 2005/06 wie folgt festgelegt:

Rückmeldezeitraum:

1. Juni 2005 bis 20. Juli 2005( Ausschlussfrist)

Artikel 1

Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 09. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 Nr. 5 S. 65), zuletzt geändert am 14. Dezem­ber 2004( AmBek UP 2005 Nr. 1 S. 30), wird wie folgt geändert:

-

§ 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Diese Satzung kann nur in der Vorlesungszeit ge­ändert werden durch:

erfolgreiche Urabstimmung gemäß§ 22 Abs. 1; Beschluss des Stupa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder und Zustimmung der VeFa mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei Betrof­fenheit der§§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 1, 18, 19, 23 Abs. 1 und 2, 24, 26 Abs. 1, 27 und 32. Bei allen anderen Satzungsänderungen durch Be­schluss des Stupa mit zwei Dritteln seiner Mitglie­der hat die Vefa ein aufschiebendes Vetorecht. Dies bedeutet, dass das Stupa in der darauf folgen­den Sitzung erneut darüber debattieren und endgül­tig mit Mehrheit von zwei Dritteln darüber befin­

Bestellung von Honorarprofessoren an der Universität Potsdam

Herr Honorarprofessor PD Dr. med. Stephan Bam­borschke- Humanwissenschaftliche Fakultät.

Registrierung von Vereinigungen an der Universität Potsdam

- Stand: 02. Mai 2005-

Übersicht über alle derzeit an der Universität Pots­dam eingetragenen Vereinigungen, die gemäß§ 2 der Ordnung für Vereinigungen an der Universität Potsdam( Registrierordnung) vom 12. Juli 1993 registriert wurden( registriert seit):

1. Juso- Hochschulgruppe der Universität Pots­dam( 06.06.1994)

2. Hochschulgruppe des Deutschen Hochschul­verbandes an der Universität Potsdam ( 04.07.1994)

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