Heft 
(2005) 18
Seite
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der Analysis und linearen Algebra bereit. Der Lernerfolg wird in jedem der Kurse Mathematik I bis III durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausu­ren nachgewiesen und durch je einen Leistungs­schein bestätigt. Für die Zulassung zur Vordiplom­prüfung in Mathematik werden zwei von drei mög­lichen Leistungsscheinen benötigt. Inhalt der Vor­diplomprüfung in Mathematik ist der Kurs Mathe­matik für Physiker und Naturwissenschaftler( I- III)."

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Erste Satzung

zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geowissen­schaften/ Geophysik

Vom 09. Juni 2005

Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam fol­gende Satzung erlassen.*

Erste Satzung

zur Änderung der Diplomstudienord­nung Geowissenschaften/ Geologie

Bekar Vom 09. Juni 2005

Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam fol­gende Satzung erlassen."

Artikel 1

Die Diplomstudienordnung Geowissenschaften/ Geologie an der Universität Potsdam vom 17. Juli 1997( AmBek UP 2001 Nr. 1 S. 2) wird wie folgt geändert:

§ 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

,, In der Mathematik- Ausbildung stellt der dreise­mestrige Kurs Mathematik für Physiker und Geo­wissenschaftler I bis III die wesentlichen Verfahren der Analysis und linearen Algebra bereit. Der Lernerfolg wird in jedem der Kurse Mathematik I bis III durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausu­ren nachgewiesen und durch je einen Leistungs­schein bestätigt. Für die Zulassung zur Vordiplom­prüfung in Mathematik werden zwei von drei mög­lichen Leistungsscheinen benötigt. Inhalt der Vor­diplomprüfung in Mathematik ist der Kurs Mathe­matik für Physiker und Naturwissenschaftler( I- III)."

Artikel 1

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geowissenschaften/ Geophysik an der Universität Potsdam vom 02. Juli 1998( AmBek UP 1999 Nr. 8 S. 85) wird wie folgt geändert:

§ 17 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

,, Im Prüfungsfach Mathematik wird der Stoffum­fang der Veranstaltung Mathematik für Physiker und Naturwissenschaftler I- III mündlich geprüft. Zur Zulassung zur Vordiplomprüfung werden zwei von drei möglichen Leistungsscheinen benötigt."

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

* Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 14.

Juli 2005.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Erste Satzung

zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geowissen­schaften/ Geologie

Vom 09. Juni 2005

Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 14. Juli 2005.

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