der Analysis und linearen Algebra bereit. Der Lernerfolg wird in jedem der Kurse Mathematik I bis III durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen und durch je einen Leistungsschein bestätigt. Für die Zulassung zur Vordiplomprüfung in Mathematik werden zwei von drei möglichen Leistungsscheinen benötigt. Inhalt der Vordiplomprüfung in Mathematik ist der Kurs Mathematik für Physiker und Naturwissenschaftler( I- III)."
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Erste Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geowissenschaften/ Geophysik
Vom 09. Juni 2005
Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen.*
Erste Satzung
zur Änderung der Diplomstudienordnung Geowissenschaften/ Geologie
Bekar Vom 09. Juni 2005
Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen."
Artikel 1
Die Diplomstudienordnung Geowissenschaften/ Geologie an der Universität Potsdam vom 17. Juli 1997( AmBek UP 2001 Nr. 1 S. 2) wird wie folgt geändert:
§ 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
,, In der Mathematik- Ausbildung stellt der dreisemestrige Kurs Mathematik für Physiker und Geowissenschaftler I bis III die wesentlichen Verfahren der Analysis und linearen Algebra bereit. Der Lernerfolg wird in jedem der Kurse Mathematik I bis III durch die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen und durch je einen Leistungsschein bestätigt. Für die Zulassung zur Vordiplomprüfung in Mathematik werden zwei von drei möglichen Leistungsscheinen benötigt. Inhalt der Vordiplomprüfung in Mathematik ist der Kurs Mathematik für Physiker und Naturwissenschaftler( I- III)."
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geowissenschaften/ Geophysik an der Universität Potsdam vom 02. Juli 1998( AmBek UP 1999 Nr. 8 S. 85) wird wie folgt geändert:
§ 17 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
,, Im Prüfungsfach Mathematik wird der Stoffumfang der Veranstaltung Mathematik für Physiker und Naturwissenschaftler I- III mündlich geprüft. Zur Zulassung zur Vordiplomprüfung werden zwei von drei möglichen Leistungsscheinen benötigt."
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
* Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 14.
Juli 2005.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Erste Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geowissenschaften/ Geologie
Vom 09. Juni 2005
Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.§ 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 14. Juli 2005.
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