I.
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
§ 25 Ungültigkeit
§ 26
Widerspruchsverfahren
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Ordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 13. Januar 2005
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) am 13. Januar 2005 folgende Ordnung für den Bachelorund Masterstudiengang Ernährungswissenschaft erlassen: 1
Teil III: Bachelorstudium
§ 28
Ziel des Bachelorstudiums
§ 29
Zulassungsvoraussetzung
§ 30
Aufbau des Bachelorstudiums
§ 31
Inhalte des Bachelorstudiums
§32
Bachelorarbeit
§ 33
Umfang, Form und Note der Bachelorprüfung
Teil IV: Masterstudium
§ 34
Ziel des Masterstudiums
Zulassungsvoraussetzung
§35
§36
Aufbau des Masterstudiums
§37
Inhalte des Masterstudiums
§38
Masterarbeit
§39
Umfang, Form und Note der Masterprüfung
Teil V: Übergangs- und Schlussbestimmungen § 40 Übergangsbestimmungen, In- Kraft- Treten
Teil I: Allgemeiner Teil
§ 1
§2
§3
§ 4
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Allgemeiner Teil
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Geltungsbereich
Veröffentlichung
Ziele des Studiums
Studienbeginn
§ 5
Gliederung des Studiums
§ 1
§ 6
Dauer des Studiums, Regelstudienzeit
§ 7
§8
§9
§ 10
Abschlussgrade
Lehrveranstaltungsformen
Anbietungsberechtigte²
Kooperation mit Einrichtungen außerhalb der Universität Potsdam
§ 11 Studienfachberatung
Teil II: Form und Aufbau der Prüfung Prüfungsausschuss
§12
§ 13
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§ 14
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§15
§16
§ 17
§ 18
§ 19
§20
§21
§22
§23
§ 24
Prüferinnen, Beisitzerinnen und Fachkundigkeit
Prüfungsaufbau
Leistungspunkte
Art und Erfassung von Studien- und Prüfungsleistungen
Benotung, Bestehen und Nichtbestehen Freiversuch
Anerkennung von Studienleistungen Zulassungsvoraussetzungen
Anmeldung, Fristen, Rücktritt, Versäumnis und Täuschung
Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit und Masterverteidigung
Wiederholung der Bachelor- oder Masterarbeit
Graduierung, Urkunde und Zeugnis
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 03. Mai 2005.
2 Soweit in dieser Ordnung von Personen die Rede ist, wird der Lesbarkeit wegen immer nur die weibliche Form genannt, das männliche Äquivalent ist aber dabei in allen diesen Fällen gleichberechtigt auch gemeint.
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Geltungsbereich
Die Ordnung gilt für den konsekutiven Bachelorund Masterstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam( UP).
§2
Veröffentlichung
Im Rahmen dieser Ordnung wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimmter Fristen veröffentlicht werden müssen. Diese Informationen müssen in geeigneter Form, ggf. auch über das Internet, allen Studierenden, die sie angehen können, zugänglich gemacht werden. In jedem Fall muss eine Kopie jeder Veröffentlichung fristgerecht im Informationskasten im Institut für Ernährungswissenschaft, ausgehängt werden. Auf dem Aushang muss das Datum der Veröffentlichung angegeben sein.in
§ 3 Ziele des Studiums
( 1) Der Studiengang Ernährungswissenschaft gehört zu den Life Science- Studiengängen an der Universität Potsdam. Deren übergeordnetes Ziel ist es, die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse über den molekularen Aufbau und die Funktionsweise lebender Organismen sowie deren Wechselwirkung untereinander und mit der unbelebten Umwelt zu vermitteln.