Heft 
(2005) 18
Seite
566
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I.

Rechts- und Verwaltungs­vorschriften

§ 25 Ungültigkeit

§ 26

Widerspruchsverfahren

TOчTATI2$ 27 Nachteilsausgleich ная

Ordnung für den Bachelor- und Master­studiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam

Vom 13. Januar 2005

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) am 13. Januar 2005 folgende Ordnung für den Bachelor­und Masterstudiengang Ernährungswissenschaft erlassen: 1

Teil III: Bachelorstudium

§ 28

Ziel des Bachelorstudiums

§ 29

Zulassungsvoraussetzung

§ 30

Aufbau des Bachelorstudiums

§ 31

Inhalte des Bachelorstudiums

§32

Bachelorarbeit

§ 33

Umfang, Form und Note der Bachelorprü­fung

Teil IV: Masterstudium

§ 34

Ziel des Masterstudiums

Zulassungsvoraussetzung

§35

§36

Aufbau des Masterstudiums

§37

Inhalte des Masterstudiums

§38

Masterarbeit

§39

Umfang, Form und Note der Masterprü­fung

Teil V: Übergangs- und Schlussbestimmungen § 40 Übergangsbestimmungen, In- Kraft- Treten

Teil I: Allgemeiner Teil

§ 1

§2

§3

§ 4

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Allgemeiner Teil

တာ တာ

23

Geltungsbereich

Veröffentlichung

Ziele des Studiums

Studienbeginn

§ 5

Gliederung des Studiums

§ 1

§ 6

Dauer des Studiums, Regelstudienzeit

§ 7

§8

§9

§ 10

Abschlussgrade

Lehrveranstaltungsformen

Anbietungsberechtigte²

Kooperation mit Einrichtungen außerhalb der Universität Potsdam

§ 11 Studienfachberatung

Teil II: Form und Aufbau der Prüfung Prüfungsausschuss

§12

§ 13

S

§ 14

တာ

456

§15

§16

§ 17

§ 18

§ 19

§20

§21

§22

§23

§ 24

Prüferinnen, Beisitzerinnen und Fachkun­digkeit

Prüfungsaufbau

Leistungspunkte

Art und Erfassung von Studien- und Prü­fungsleistungen

Benotung, Bestehen und Nichtbestehen Freiversuch

Anerkennung von Studienleistungen Zulassungsvoraussetzungen

Anmeldung, Fristen, Rücktritt, Versäumnis und Täuschung

Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit und Masterverteidigung

Wiederholung der Bachelor- oder Master­arbeit

Graduierung, Urkunde und Zeugnis

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 03. Mai 2005.

2 Soweit in dieser Ordnung von Personen die Rede ist, wird der Lesbarkeit wegen immer nur die weibliche Form genannt, das männliche Äquivalent ist aber dabei in allen diesen Fällen gleichberechtigt auch gemeint.

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Geltungsbereich

Die Ordnung gilt für den konsekutiven Bachelor­und Masterstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam( UP).

§2

Veröffentlichung

Im Rahmen dieser Ordnung wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimm­ter Fristen veröffentlicht werden müssen. Diese Informationen müssen in geeigneter Form, ggf. auch über das Internet, allen Studierenden, die sie angehen können, zugänglich gemacht werden. In jedem Fall muss eine Kopie jeder Veröffentlichung fristgerecht im Informationskasten im Institut für Ernährungswissenschaft, ausgehängt werden. Auf dem Aushang muss das Datum der Veröffentli­chung angegeben sein.in

§ 3 Ziele des Studiums

( 1) Der Studiengang Ernährungswissenschaft ge­hört zu den Life Science- Studiengängen an der Universität Potsdam. Deren übergeordnetes Ziel ist es, die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse über den molekularen Aufbau und die Funktionsweise lebender Organismen sowie deren Wechselwirkung untereinander und mit der unbelebten Umwelt zu vermitteln.