Heft 
(2005) 18
Seite
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( 2) Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Ernährung des Menschen, die nach moderner wis­senschaftlicher Erkenntnis ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung von Gesundheit, Leistungsfähig­keit und Wohlbefinden ist. Die Ernährungswissen­schaft bildet ihrer Natur nach kein eng umgrenztes Fachgebiet, sondern umfasst alle Belange, die für die menschliche Ernährung bedeutsam sind. Dazu gehören die Fachgebiete Biochemie der Ernährung, Ernährungstoxikologie, Lebensmittelchemie und Physiologie und Pathophysiologie der Ernährung sowie Biotechnologie, Energiestoffwechsel, Ernäh­rungsepidemiologie, Ernährungsmedizin, Gastroin­testinale Mikrobiologie, Lebensmittelrecht, Mole­kulare Genetik, Molekulare Toxikologie, Sensori­sche Analyse und Vitaminstoffwechsel. Als Vor­aussetzung für das Verständnis dieser Fächer wer­den grundlegende Kenntnisse in den naturwissen­schaftlichen Basisdisziplinen Anatomie, Physiolo­gie, Biochemie, Biologie, Chemie, Physik und Mathematik benötigt. Demzufolge stellt sich die Ernährungswissenschaft als eine aus vielen Teilbe­reichen zusammengesetzte Fachdisziplin dar.

( 3) Das Ziel des Studiums besteht darin, den Stu­dierenden die naturwissenschaftlichen Grundlagen, Zusammenhänge und Wirkmechanismen der Wech­selwirkung zwischen Nahrung und menschlichem Organismus zu vermitteln. Von Bedeutung sind hierbei insbesondere die molekularen und zellulä­ren Wechselwirkungen zwischen Lebensmittelin­haltsstoffen hinsichtlich der Verwertung im und der Wirkung auf den menschlichen Organismus, die nutritive Modulation der Nahrungsaufnahme, des Stoffwechsels und der Funktion von Organsyste­men sowie die Auswirkung unterschiedlicher Zu­stände des menschlichen Organismus auf die Ver­wertung der Nahrung. Die Kenntnis dieser komple­xen Zusammenhänge soll die Studierenden befähi­gen, die Folge von Veränderungen einzelner Stell­glieder dieses Netzwerks für die Förderung oder Prävention von ernährungsabhängigen Erkrankun­gen abzuschätzen und neue wissenschaftliche Er­kenntnisse in die Ernährungspraxis zu übertragen.

§ 4 Studienbeginn

Sowohl das Bachelorstudium als auch das Master­studium können nur zum Wintersemester begonnen werden. Im Masterstudium kann der Prüfungsaus­schuss Ausnahmen zulassen, soweit das im Rahmen der vorhandenen Kapazität möglich ist.

§ 5

Gliederung des Studiums

( 1) Bachelor- und Masterstudiengang der Ernäh­rungswissenschaft bauen als konsekutive Studien­gänge aufeinander auf.

( 2) Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Tei­le. Der Teil I, in dem vorwiegend Studiengangs­übergreifende Module der Life- Science Studien­gänge angeboten werden, umfasst 120 Leistungs­punkte, der Teil II, in dem ausschließlich fachspezi­fische Module angeboten werden, umfasst ein­schließlich der in diesem Teil anzufertigenden Ba­chelorarbeit 60 Leistungspunkte.

( 3) Der auf das Bachelorstudium aufbauende Mas­terstudiengang umfasst 120 Leistungspunkte ein­schließlich der Masterarbeit.

§ 6

Dauer des Studiums, Regelstudienzeit

( 1) Die Ordnung regelt nur den fachbezogenen Teil der Ausbildung soweit es für einen ordnungsgemä­Ben Ablauf des Studiums erforderlich ist und es die Sicherstellung des vergleichbaren Ausbildungs­standes mit Hochschulen des In- und Auslandes verlangt.

( 2) Die darüber hinausgehende Beschäftigung mit weiteren Gegenständen des Fachgebietes sowie das Studium ergänzender Disziplinen wird in die Ent­scheidung und persönliche Verantwortung der ein­zelnen Studierenden gestellt.

( 3) Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss des Bachelorstudiengangs beträgt sechs Semester einschließlich Bachelorarbeit und etwaiger Berufs­praktika. Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Ab­schluss des Masterstudiengangs beträgt einschließ­lich der Masterarbeit und-verteidigung vier Semes­ter.

( 4) Der Umfang des Studiums im Pflicht- und Wahlbereich des Bachelorstudiengangs beträgt 180 Leistungspunkte einschließlich der Bachelorarbeit. Für den konsekutiven Masterstudiengang ist ein Umfang von 120 Leistungspunkten einschließlich der Masterarbeit vorgesehen. Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das Bache­lor- und Masterstudium in der jeweiligen Gesamt­regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass die Studierenden im Rahmen des Studienplans im Teil II des Bachelorstudiums sowie im Masterstudium nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können.

§ 7 Abschlussgrade

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Die Universität Potsdam verleiht durch die Mathe­matisch- Naturwissenschaftliche Fakultät folgende akademische Grade:

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstu­diengangs Ernährungswissenschaft den akademi­schen Grad Bachelor of Science( B.Sc.).

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