( 2) Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Ernährung des Menschen, die nach moderner wissenschaftlicher Erkenntnis ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden ist. Die Ernährungswissenschaft bildet ihrer Natur nach kein eng umgrenztes Fachgebiet, sondern umfasst alle Belange, die für die menschliche Ernährung bedeutsam sind. Dazu gehören die Fachgebiete Biochemie der Ernährung, Ernährungstoxikologie, Lebensmittelchemie und Physiologie und Pathophysiologie der Ernährung sowie Biotechnologie, Energiestoffwechsel, Ernährungsepidemiologie, Ernährungsmedizin, Gastrointestinale Mikrobiologie, Lebensmittelrecht, Molekulare Genetik, Molekulare Toxikologie, Sensorische Analyse und Vitaminstoffwechsel. Als Voraussetzung für das Verständnis dieser Fächer werden grundlegende Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Basisdisziplinen Anatomie, Physiologie, Biochemie, Biologie, Chemie, Physik und Mathematik benötigt. Demzufolge stellt sich die Ernährungswissenschaft als eine aus vielen Teilbereichen zusammengesetzte Fachdisziplin dar.
( 3) Das Ziel des Studiums besteht darin, den Studierenden die naturwissenschaftlichen Grundlagen, Zusammenhänge und Wirkmechanismen der Wechselwirkung zwischen Nahrung und menschlichem Organismus zu vermitteln. Von Bedeutung sind hierbei insbesondere die molekularen und zellulären Wechselwirkungen zwischen Lebensmittelinhaltsstoffen hinsichtlich der Verwertung im und der Wirkung auf den menschlichen Organismus, die nutritive Modulation der Nahrungsaufnahme, des Stoffwechsels und der Funktion von Organsystemen sowie die Auswirkung unterschiedlicher Zustände des menschlichen Organismus auf die Verwertung der Nahrung. Die Kenntnis dieser komplexen Zusammenhänge soll die Studierenden befähigen, die Folge von Veränderungen einzelner Stellglieder dieses Netzwerks für die Förderung oder Prävention von ernährungsabhängigen Erkrankungen abzuschätzen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Ernährungspraxis zu übertragen.
§ 4 Studienbeginn
Sowohl das Bachelorstudium als auch das Masterstudium können nur zum Wintersemester begonnen werden. Im Masterstudium kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen, soweit das im Rahmen der vorhandenen Kapazität möglich ist.
§ 5
Gliederung des Studiums
( 1) Bachelor- und Masterstudiengang der Ernährungswissenschaft bauen als konsekutive Studiengänge aufeinander auf.
( 2) Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Teile. Der Teil I, in dem vorwiegend Studiengangsübergreifende Module der Life- Science Studiengänge angeboten werden, umfasst 120 Leistungspunkte, der Teil II, in dem ausschließlich fachspezifische Module angeboten werden, umfasst einschließlich der in diesem Teil anzufertigenden Bachelorarbeit 60 Leistungspunkte.
( 3) Der auf das Bachelorstudium aufbauende Masterstudiengang umfasst 120 Leistungspunkte einschließlich der Masterarbeit.
§ 6
Dauer des Studiums, Regelstudienzeit
( 1) Die Ordnung regelt nur den fachbezogenen Teil der Ausbildung soweit es für einen ordnungsgemäBen Ablauf des Studiums erforderlich ist und es die Sicherstellung des vergleichbaren Ausbildungsstandes mit Hochschulen des In- und Auslandes verlangt.
( 2) Die darüber hinausgehende Beschäftigung mit weiteren Gegenständen des Fachgebietes sowie das Studium ergänzender Disziplinen wird in die Entscheidung und persönliche Verantwortung der einzelnen Studierenden gestellt.
( 3) Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss des Bachelorstudiengangs beträgt sechs Semester einschließlich Bachelorarbeit und etwaiger Berufspraktika. Die Gesamtregelstudienzeit bis zum Abschluss des Masterstudiengangs beträgt einschließlich der Masterarbeit und-verteidigung vier Semester.
( 4) Der Umfang des Studiums im Pflicht- und Wahlbereich des Bachelorstudiengangs beträgt 180 Leistungspunkte einschließlich der Bachelorarbeit. Für den konsekutiven Masterstudiengang ist ein Umfang von 120 Leistungspunkten einschließlich der Masterarbeit vorgesehen. Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das Bachelor- und Masterstudium in der jeweiligen Gesamtregelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass die Studierenden im Rahmen des Studienplans im Teil II des Bachelorstudiums sowie im Masterstudium nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können.
§ 7 Abschlussgrade
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Die Universität Potsdam verleiht durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät folgende akademische Grade:
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Ernährungswissenschaft den akademischen Grad Bachelor of Science( B.Sc.).
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