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Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Ernährungswissenschaft den akademischen Grad Master of Science( M.Sc.).
§ 8 Lehrveranstaltungsformen
( 1) Die Studiengänge sind modular aufgebaut. Module sind thematisch und zeitlich abgerundete und in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikation führen. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen. Einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls können aufeinander aufbauen. Daher ist es sinnvoll, die einzelnen Lehrveranstaltungen in der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Reihenfolge zu besuchen. Eine formale Eingangsvoraussetzung für einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb eines Moduls besteht aber nicht. Module erstrecken sich in der Regel über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Semestern. Der mit einem Modul verbundene Arbeitsaufwand kann sich auch auf die vorlesungsfreie Zeit erstrecken.
Vorlesungen( V) vermitteln größere Zusammenhänge und systematisiertes theoretisches Wissen. Spezialvorlesungen im Masterstudiengang dienen der Darstellung eines abgegrenzten Stoffgebiets unter Heranziehung aktueller Forschungsergebnisse und dem Erkennen von Forschungsproblemen.
Seminare( S) dienen der Festigung und Vertiefung des in den Vorlesungen dargebotenen Stoffes. Die Studentinnen liefern hierzu Beiträge in Form von Referaten und Diskussio
nen.
Übungen( Ü) sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem komplexe theoretische oder experimentelle Aufgaben bearbeitet werden.
Praktika( P) dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung komplexer, hochexperimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschaulichung von Sachverhalten. Sie können zu Komplexpraktika vereint werden. Exkursionen dienen der Veranschaulichung von Lerninhalten im Gelände oder in Betrieben.
,, Anleitung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit" dient der Einführung in eine forschende Tätigkeit. In der individuellen Diskussion mit den betreuenden Anbietungsberechtigten sollen Studierende lernen, erzielte Ergebnisse kritisch zu deuten und die Möglichkeit haben, bei der Planung und Durchführung ihrer Arbeiten den Rat erfahrener Wissenschaftlerinnen einzuholen.
( 2) Lehrveranstaltungen im Rahmen des Masterstudienganges können auch ausschließlich in englischer Sprache angeboten werden.
§9
Anbietungsberechtigte
Soweit in dieser Ordnung der Begriff der Anbietungsberechtigten verwendet wird, unterfallen diesem Begriff die hauptamtlichen Hochschullehrerinnen der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam sowie Hochschullehrerinnen, die gemeinsam von der Universität Potsdam und außeruniversitären Einrichtungen berufen sind, Hochschullehrerinnen anderer Universitäten oder außerplanmäßige Professorinnen soweit sie Pflicht oder Wahlpflichtveranstaltungen in den Bachelor- oder Master- Studiengängen der Ernährungswissenschaft anbieten. Andere habilitierte oder promovierte Wissenschaftlerinnen können vom Prüfungsausschuss und nach Zustimmung der Mehrheit der Hochschullehrerinnen des Institutsrates des Instituts für Ernährungswissenschaft als Anbietungsberechtigte zugelassen werden. Der Prüfungsausschuss veröffentlicht zu Beginn jedes Studienjahres vor Beginn der Lehrveranstaltungen des Wintersemesters eine Liste der Anbietungsberechtigten. Da Prüfungen studienbegleitend erfolgen, sind Anbietungsberechtigte gleichzeitig Prüferinnen der von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen. Anbietungsberechtigte sind in allen Belangen dieser Studienordnung zur Amtverschwiegenheit verpflichtet. Sofern sie nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind sie durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend zu verpflich
ten.
§ 10
Kooperation mit Einrichtungen außerhalb der Universität Potsdam
( 1) Der Studiengang Ernährungswissenschaft wird in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung( DIfE) durchgeführt. Dieses Mitwirken dokumentiert sich in gemeinsamen Berufungen der Universität Potsdam mit dem DIFE. Die gemeinsam berufenen Professorinnen bieten im Rahmen der im DIFE vorhandenen Expertise Lehrveranstaltungen in Form von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen an.
( 2) Eine Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen zur Vermittlung klinischer Lehrinhalte ist notwendig. Eine Zusammenarbeit mit klinischen Einrichtungen kann darüber hinaus zur Erweiterung des Fächerkanons im Wahlbereich erfolgen. Anbietungsberechtigte aus diesen Einrichtungen ernennt der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Institutsrat. Über die Anerkennung von praktischen Tätigkeiten in anderen klinischen Einrichtungen als Studienleistungen und deren Bewertung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
( 3) Zur Erweiterung des Lehrangebots vor allem im Rahmen des Masterstudienganges ist der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Institutsrat berechtigt, Anbietungsberechtigte außerhalb der
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