Heft 
(2005) 18
Seite
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Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstu­diengangs Ernährungswissenschaft den akademi­schen Grad Master of Science( M.Sc.).

§ 8 Lehrveranstaltungsformen

( 1) Die Studiengänge sind modular aufgebaut. Mo­dule sind thematisch und zeitlich abgerundete und in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teil­qualifikation führen. Module können sich aus ver­schiedenen Lehr- und Lernformen zusammenset­zen. Einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls können aufeinander aufbauen. Daher ist es sinnvoll, die einzelnen Lehrveranstaltungen in der im Stu­dienverlaufsplan vorgesehenen Reihenfolge zu besuchen. Eine formale Eingangsvoraussetzung für einzelne Lehrveranstaltungen innerhalb eines Mo­duls besteht aber nicht. Module erstrecken sich in der Regel über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Semestern. Der mit einem Modul verbundene Arbeitsaufwand kann sich auch auf die vorlesungs­freie Zeit erstrecken.

Vorlesungen( V) vermitteln größere Zusam­menhänge und systematisiertes theoretisches Wissen. Spezialvorlesungen im Masterstu­diengang dienen der Darstellung eines abge­grenzten Stoffgebiets unter Heranziehung ak­tueller Forschungsergebnisse und dem Erken­nen von Forschungsproblemen.

Seminare( S) dienen der Festigung und Ver­tiefung des in den Vorlesungen dargebotenen Stoffes. Die Studentinnen liefern hierzu Bei­träge in Form von Referaten und Diskussio­

nen.

Übungen( Ü) sind begleitende Veranstaltun­gen, in denen vor allem komplexe theoreti­sche oder experimentelle Aufgaben bearbeitet werden.

Praktika( P) dienen dem Erwerb von Fähig­keiten und Fertigkeiten zur Lösung komple­xer, hochexperimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschaulichung von Sachverhalten. Sie können zu Komplexpraktika vereint werden. Exkursionen dienen der Veranschaulichung von Lerninhalten im Gelände oder in Betrie­ben.

,, Anleitung zur selbständigen wissenschaftli­chen Arbeit" dient der Einführung in eine for­schende Tätigkeit. In der individuellen Dis­kussion mit den betreuenden Anbietungsbe­rechtigten sollen Studierende lernen, erzielte Ergebnisse kritisch zu deuten und die Mög­lichkeit haben, bei der Planung und Durchfüh­rung ihrer Arbeiten den Rat erfahrener Wis­senschaftlerinnen einzuholen.

( 2) Lehrveranstaltungen im Rahmen des Masterstu­dienganges können auch ausschließlich in engli­scher Sprache angeboten werden.

§9

Anbietungsberechtigte

Soweit in dieser Ordnung der Begriff der Anbie­tungsberechtigten verwendet wird, unterfallen die­sem Begriff die hauptamtlichen Hochschullehrerin­nen der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam sowie Hochschul­lehrerinnen, die gemeinsam von der Universität Potsdam und außeruniversitären Einrichtungen berufen sind, Hochschullehrerinnen anderer Uni­versitäten oder außerplanmäßige Professorinnen soweit sie Pflicht oder Wahlpflichtveranstaltungen in den Bachelor- oder Master- Studiengängen der Ernährungswissenschaft anbieten. Andere habili­tierte oder promovierte Wissenschaftlerinnen kön­nen vom Prüfungsausschuss und nach Zustimmung der Mehrheit der Hochschullehrerinnen des Insti­tutsrates des Instituts für Ernährungswissenschaft als Anbietungsberechtigte zugelassen werden. Der Prüfungsausschuss veröffentlicht zu Beginn jedes Studienjahres vor Beginn der Lehrveranstaltungen des Wintersemesters eine Liste der Anbietungsbe­rechtigten. Da Prüfungen studienbegleitend erfol­gen, sind Anbietungsberechtigte gleichzeitig Prüfe­rinnen der von ihnen angebotenen Lehrveranstal­tungen. Anbietungsberechtigte sind in allen Belan­gen dieser Studienordnung zur Amtverschwiegen­heit verpflichtet. Sofern sie nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind sie durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend zu verpflich­

ten.

§ 10

Kooperation mit Einrichtungen außer­halb der Universität Potsdam

( 1) Der Studiengang Ernährungswissenschaft wird in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung( DIfE) durchgeführt. Dieses Mitwirken dokumentiert sich in gemeinsamen Be­rufungen der Universität Potsdam mit dem DIFE. Die gemeinsam berufenen Professorinnen bieten im Rahmen der im DIFE vorhandenen Expertise Lehr­veranstaltungen in Form von Pflicht- und Wahl­pflichtveranstaltungen an.

( 2) Eine Zusammenarbeit mit medizinischen Ein­richtungen zur Vermittlung klinischer Lehrinhalte ist notwendig. Eine Zusammenarbeit mit klinischen Einrichtungen kann darüber hinaus zur Erweiterung des Fächerkanons im Wahlbereich erfolgen. Anbie­tungsberechtigte aus diesen Einrichtungen ernennt der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Institutsrat. Über die Anerkennung von praktischen Tätigkeiten in anderen klinischen Einrichtungen als Studienleistungen und deren Bewertung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

( 3) Zur Erweiterung des Lehrangebots vor allem im Rahmen des Masterstudienganges ist der Prüfungs­ausschuss im Einvernehmen mit dem Institutsrat berechtigt, Anbietungsberechtigte außerhalb der

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