( 2) Der Studiengang nutzt im Zuge seines berufsbegleitenden Charakters in starkem Maße E- Learning- Komponenten, um ohne Verlust in der Qualität der Wissensvermittlung, die Präsenzphasen für die Teilnehmer zu reduzieren.
( 3) Die Abfolge der Module ist für das Studieren in Form eines durchgehenden Jahrgangs ausgerichtet. Die Regelstudienzeit gemäß§ 3 basiert auf diesem Vorgehen.
( 4) Die Module werden in einer thematisch aufeinander aufbauenden Abfolge in den ersten drei Semestern unterrichtet. Im vierten Semester des Jahrgangs wird die Master Thesis angefertigt( siehe Anlage 1).
( 5) Der Umfang aller Module innerhalb des Studiengangs beträgt fünfzig Leistungspunkte; der Umfang der Master Thesis beträgt fünfzehn Leistungspunkte. Der Umfang pro Modul in Leistungspunkten ist in Anlage 1 dargestellt.
( 6) Für den Fall, dass ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin ein Modul in der normalen Abfolge seines Studienjahrganges versäumt, besteht mit Hinweis auf Absatz 3 in darauf folgenden Jahrgangsdurchläufen die Möglichkeit, dieses Modul zu belegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass noch ausreichende Teilnehmerkapazität im Modul des entsprechenden Jahrgangs besteht. Diese wird durch den Prüfungsausschuss auf Anfrage des Kandidaten/ der Kandidatin innerhalb eines Monats vor Beginn des jeweiligen Moduls überprüft und ihm/ ihr mitgeteilt.
§ 3 Dauer des Studiums
Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Studiums beträgt vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Master Thesis.
§4 Abschluss des Studiums
Der Studiengang ,, Master of Business Administration Biotechnologie und Medizintechnik" gilt als erfolgreich abgeschlossen, sobald der/ die Studierende fünfundsechzig Leistungspunkte erlangt hat.
§5
Abschlussgrade
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs ,, Master of Business Administration Biotechnologie und Medizintechnik" verleiht die Universität Potsdam durch die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad ,, Master of Business Administration", abgekürzt ,, MBA".
§6
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Studiengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
( 2) Die Zulassung muss in der Regel versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( ein akademischer Abschluss mindestens auf Diplombzw. Masterniveau oder einem entsprechenden Äquivalent, zwei Jahre Berufserfahrung, sowie gute Kenntnisse in den beiden Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch) nicht erfüllt sind. Im Ausnahmefall kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Auflagen zulassen.
( 3) Über die Eignung von vergleichbaren Vorbildungen in Form von ausländischen Hochschulabschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss.
( 4) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§7 Studien- und Lehrformen
( 1) Module sind im Regelfall in jeweils zwei Distanz- und Präsenzphasen unterteilt:
Erste Distanzphase mit dem Ziel der Aneignung einer einheitlichen Wissensbasis für den effektiven Ablauf der folgenden Präsenzpha
se.
Erste Präsenzphase zur konzentrierten Wissensvermittlung und Vergabe/ Definition von praktischen Projektaufgaben.
Zweite Distanzphase zur weiteren Fertigkeitsund Wissensaneignung mittels diverser E- Learning- Instrumente, der jeweiligen Bearbeitung der Projektaufgaben und der entsprechenden Einreichung; in dieser Phase erfolgt eine Betreuung der Studierenden durch Sprechstunden des Lehrpersonals sowie Rückkopplungen des Kenntnisstands durch entsprechende E- Learning- Werkzeuge. Zweite Präsenzphase mit inhaltlicher Vertiefung und der Präsentation ausgewählter Projektaufgaben; ggf. Prüfungen.
Im Bedarfsfall kann für Module von dieser Strukturierung abgewichen werden.
( 2) Im Rahmen des Studiengangs werden eines oder mehrere Module durch internationale Partnerhochschulen abgehalten; die Struktur dieser Module weicht daher von Absatz 1 ab.
( 3) Präsenzphasen sind im Normalfall Ganztagesveranstaltungen. Sie werden, soweit möglich, zu
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