Heft 
(2005) 20
Seite
630
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rin/ Präsidentin oder dem Rektor/ Präsidenten der Universität Potsdam für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Die erneute Bestellung ist möglich.

( 3) Ein Mitglied des Vorstandes wird als geschäfts­führende/ r Direktor/ in für die Dauer von drei Jahren von der Rektorin/ Präsidentin oder dem Rek­tor/ Präsidenten der Universität Potsdam bestellt und führt die Geschäfte des IMAF. Eine Wiederbestel­lung für dieses Amt ist möglich. Das zweite und dritte Mitglied des Vorstandes wird jeweils als Stellvertreter/ in der/ des geschäftsführenden Direk­tors/ Direktorin bestellt.

( 4) Dem geschäftsführenden Direktor oder der geschäftsführenden Direktorin sowie den Stellver­tretern, d.h. dem Vorstand, obliegt die Beschluss­fassung über alle Angelegenheiten des Zentrums, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

( 5) Der Vorstand entscheidet auf Antrag über die Mitgliedschaft im IMAF.

( 6) Der Vorstand ist gegenüber der Rekto­rin/ Präsidentin oder dem Rektor/ Präsidenten der Universität Potsdam in Personal- und Haushaltsan­gelegenheiten rechenschaftspflichtig. Er erstattet der Rektorin/ Präsidentin oder dem Rek­tor/ Präsidenten der Universität Potsdam regelmäßig Bericht über die Arbeit des Zentrums, spätestens nach Ablauf von drei Jahren.

§ 5 In- Kraft- Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Satzung

für das Interdisziplinäre Zentrum ,, Advanced Protein Technologies"

Vom 12. Mai 2005

Aufgrund des§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Bran­denburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:'

§ 1 Rechtsstellung

Das Interdisziplinäre Zentrum Advanced Protein Technologies"( APT) ist eine zentrale wissenschaft­liche Einrichtung der Universität Potsdam unter der Verantwortung der Rektorin/ Präsidentin oder des Rektors/ Präsidenten der Universität Potsdam gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 BbgHG.

§2

Aufgaben

( 1) Das Interdisziplinäre Zentrum ,, Advanced Prote­in Technologies" ist interdisziplinär angelegt. Im Rahmen der Universität Potsdam dient es der For­schung, Lehre und Weiterbildung in dem Gebiet der innovativen Forschungsansätze an Proteinen.

( 2) Aufgaben und Ziele des Interdisziplinären Zent­rums ,, Advanced Protein Technologies" sind:

1. Aufbau des Interdisziplinären Zentrums, 2. Förderung interdisziplinärer Forschung, 3. Förderung von Lehre und Studium, 4. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuch­

ses,

5. Förderung des Wissens- und Technologie­Transfers,

6. Förderung der Weiterbildung,

7. Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses,

8. Förderung der Kooperation mit weiteren im Raum Potsdam angesiedelten Instituten, For­schungseinrichtungen und Unternehmen,

9. Förderung der internationalen wissenschaftli­chen Kontakte.

§3

Organisationsstruktur

( 1) Dem Interdisziplinären Zentrum Advanced Protein Technologies" gehören an:

- die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter und Hilfskräfte,

-

Mitglieder/ Angehörige der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Auf­gaben Leistungen im Rahmen des Zentrums erbrin­gen sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwis­senschaftler, die zeitweise im Zentrum mitarbeiten.

( 2) Das Interdisziplinäre Zentrum ,, Advanced Prote­in Technologies" verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eigene personelle, finanzielle und

sächliche Mittel.

Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam mit Schreiben vom 20. Mai 2005.

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§ 4 Leitung

( 1) Das Interdisziplinäre Zentrum ,, Advanced Prote­in Technologies" wird von zwei Personen geleitet, die Inhaber von Professuren an der Universität Potsdam sind und technologierelevante Forschung