I. Rechts- und Verwaltungs
vorschriften
09 TATIZ
Benutzungsordnung für einen E- Mail- Weiterleitungsdienst für ehemalige Studierende und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Universität Potsdam
Vom 17. November 2005
Der Senat der Universität Potsdam hat gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und gemäß Art. 3 Abs. 6 der Grundordnung( GrundO) der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999( AmBek UP S. 52) folgende Benutzungsordnung erlassen:
Übersicht
Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer Datenschutz
§ 1
§ 2
Leistung, Aufgabe Benutzerkreis
§ 3
§ 4
§ 5
Haftung
§6
Sanktionen
§7
Inkrafttreten
§ 1 Leistung, Aufgabe
( 1) Das Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit und die Zentrale Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation
( ZEIK) der Universität Potsdam stellen eine E- Mail- Weiterleitung für Alumni der Universität Potsdam zur Verfügung.
( 2) Der E- Mail- Weiterleitungsdienst unterstützt die Bemühungen des Alumni- Programms um eine lebenslange Bindung der Alumni an die Universität.
( 3) Alumni der Universität Potsdam sind alle ehemaligen Mitglieder der Universität Potsdam, ehemalige Studierende jedoch nur, soweit sie mindestens vier Semester an der Universität Potsdam eingeschrieben waren, sowie alle ehemaligen Gastdozentinnen und-dozenten und Gastprofessorinnen und-professoren.
( 4) Die Alumni erhalten eine E- Mail- Adresse nach folgendem Muster: vorname.name@alumni.unipotsdam.de.
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§ 2
Benutzerkreis
( 1) Alle Alumni der Universität Potsdam, die sich im Alumni- Programm beim Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit angemeldet haben und aufgenommen worden sind, können den E- Mail- Weiterleitungsdienst zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich von Forschung, Lehre und Verwaltung in Anspruch nehmen.
( 2) Vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ist ein Antrag( Formblatt) auf Benutzung zu stellen, der im Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit oder auf der Internetseite des AlumniProgramms unter www.alumni.uni-potsdam.de erhältlich ist. Der Antrag ist unterschrieben im Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit einzureichen.
( 3) Die Zulassung zur Benutzung ist von einer erfolgten Anmeldung im Alumni- Programm der Universität abhängig.
§3
Nutzungsberechtigung
( 1) Die Nutzung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes beschränkt sich auf das Weiterleiten von E- Mails an eine vorhandene E- Mail- Zustelladresse des Berechtigten. Für alle weiteren Dienste der ZEIK besteht keine Nutzungsberechtigung.
( 2) Die E- Mail- Weiterleitungsadresse- vorname.nachname@alumni.uni-potsdam.de wird entsprechend dem eingereichten Antrag eingerichtet. Die Universität behält sich das Recht vor, die Adresse bei der Einrichtung aus technischen Gründen zu ändern( beispielsweise bei Namensgleichheit).
( 3) Die im Antrag genannte E- Mail- Zustelladresse muss existieren. Änderungen sind durch den Benutzer unverzüglich anzuzeigen.
( 4) Der E- Mail- Weiterleitungsdienst beginnt am Tage der Einrichtung an der Universität und endet mit der Abmeldung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes. Die Einrichtung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes wird per E- Mail bestätigt. Die Abmeldung vom E- Mail- Weiterleitungsdienst muss dem Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Die Universität behält sich vor, aufgrund technischer oder anderer Störungen den Dienst zu unterbrechen oder einzustellen.
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