Heft 
(2005) 22
Seite
650
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I. Rechts- und Verwaltungs­

vorschriften

09 TATIZ

Benutzungsordnung für einen E- Mail- Weiterleitungsdienst für ehemalige Studierende und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Universität Potsdam

Vom 17. November 2005

Der Senat der Universität Potsdam hat gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hoch­schulgesetz( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und gemäß Art. 3 Abs. 6 der Grundordnung( GrundO) der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999( AmBek UP S. 52) folgende Benutzungsordnung erlassen:

Übersicht

Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer Datenschutz

§ 1

§ 2

Leistung, Aufgabe Benutzerkreis

§ 3

§ 4

§ 5

Haftung

§6

Sanktionen

§7

Inkrafttreten

§ 1 Leistung, Aufgabe

( 1) Das Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit und die Zentrale Einrichtung für In­formationsverarbeitung und Kommunikation

( ZEIK) der Universität Potsdam stellen eine E- Mail- Weiterleitung für Alumni der Universität Potsdam zur Verfügung.

( 2) Der E- Mail- Weiterleitungsdienst unterstützt die Bemühungen des Alumni- Programms um eine lebenslange Bindung der Alumni an die Universität.

( 3) Alumni der Universität Potsdam sind alle ehe­maligen Mitglieder der Universität Potsdam, ehe­malige Studierende jedoch nur, soweit sie mindes­tens vier Semester an der Universität Potsdam ein­geschrieben waren, sowie alle ehemaligen Gastdo­zentinnen und-dozenten und Gastprofessorinnen und-professoren.

( 4) Die Alumni erhalten eine E- Mail- Adresse nach folgendem Muster: vorname.name@alumni.uni­potsdam.de.

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§ 2

Benutzerkreis

( 1) Alle Alumni der Universität Potsdam, die sich im Alumni- Programm beim Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturarbeit angemeldet haben und aufgenommen worden sind, können den E- Mail- Weiterleitungsdienst zur Erfüllung von Auf­gaben im Bereich von Forschung, Lehre und Ver­waltung in Anspruch nehmen.

( 2) Vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ist ein Antrag( Formblatt) auf Benutzung zu stellen, der im Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturar­beit oder auf der Internetseite des Alumni­Programms unter www.alumni.uni-potsdam.de erhältlich ist. Der Antrag ist unterschrieben im Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kulturar­beit einzureichen.

( 3) Die Zulassung zur Benutzung ist von einer er­folgten Anmeldung im Alumni- Programm der Uni­versität abhängig.

§3

Nutzungsberechtigung

( 1) Die Nutzung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes beschränkt sich auf das Weiterleiten von E- Mails an eine vorhandene E- Mail- Zustelladresse des Be­rechtigten. Für alle weiteren Dienste der ZEIK besteht keine Nutzungsberechtigung.

( 2) Die E- Mail- Weiterleitungsadresse- vorna­me.nachname@alumni.uni-potsdam.de wird ent­sprechend dem eingereichten Antrag eingerichtet. Die Universität behält sich das Recht vor, die Ad­resse bei der Einrichtung aus technischen Gründen zu ändern( beispielsweise bei Namensgleichheit).

( 3) Die im Antrag genannte E- Mail- Zustelladresse muss existieren. Änderungen sind durch den Benut­zer unverzüglich anzuzeigen.

( 4) Der E- Mail- Weiterleitungsdienst beginnt am Tage der Einrichtung an der Universität und endet mit der Abmeldung des E- Mail- Weiterleitungs­dienstes. Die Einrichtung des E- Mail- Weiter­leitungsdienstes wird per E- Mail bestätigt. Die Abmeldung vom E- Mail- Weiterleitungsdienst muss dem Referat für Presse-, Öffentlichkeits- und Kul­turarbeit in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Die Universität behält sich vor, aufgrund techni­scher oder anderer Störungen den Dienst zu unter­brechen oder einzustellen.

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