§4 Datenschutz
Nutzerbezogene Daten werden nur zum Zweck der Aufrechterhaltung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes und anderer Nachkontaktzwecke gespeichert.
§5
Haftung
Die Universität Potsdam übernimmt keine Haftung für das korrekte Funktionieren der von ihr betriebenen Anlagen und des von ihr bereitgestellten E- Mail- Weiterleitungsdienstes.
Artikel 1
Die Entgeltordnung für die Nutzung von Dienstleistungen des Sprachenzentrums der Universität Potsdam vom 10. Juli 2003( AmBek UP S. 46) wird wie folgt geändert:
,, Anlage
zur Entgeltordnung des Sprachenzentrums
4. Absolventen der Universität Potsdam( AlumniProgramm) zahlen bei Teilnahme an den regulären studentischen Kursen 15€ pro SWS."
§ 6 Sanktionen
( 1) Die Nutzung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes für die Verbreitung von Informationen strafbaren oder sittenwidrigen Inhaltes sowie die Verbreitung von Informationen, die Urheberrechte verletzen oder datenschutzrechtliche Normen missachten, ist unzulässig.
( 2) Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Universität den Benutzer von der Benutzung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes ausschlieBen. Darüber hinaus bleiben disziplinarrechtliche Maßnahmen, Schadensersatzansprüche sowie die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung unberührt.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
II. Bekanntmachungen
Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam im Sommersemester 2006
Der Senat beschließt folgende Sitzungstermine im Sommersemester 2006:
16.03.2006²
§ 7
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
27.04.2006
18.05.2006
15.06.2005
13.07.2006
Erste Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Dienstleistungen des Sprachenzentrums der Universität Potsdam
Vom 18. August 2005
Der Senat der Universität Potsdam hat gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Änderungssatzung erlassen:'
-
Vorlesungszeiträume im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007
Der Senat beschließt die Vorlesungszeiträume im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester
2007:
Wintersemester 2006/2007 01.10.2006- 31.03.2007
09.10.2006
Veranstaltungen der Studieneingangsberatung
10.- 13.10.2006 Belegen der Lehrveranstaltungen 04.- 13.10.2006 Belegen von Lehrveranstaltungen über PULS
Genehmigt vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 16. September 2005.
nur bei dringendem Bedarf( da vorlesungsfreie Zeit). Bei den Studiengängen, die über PULS belegt werden, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entscheidung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung
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