Heft 
(2005) 22
Seite
651
Einzelbild herunterladen

§4 Datenschutz

Nutzerbezogene Daten werden nur zum Zweck der Aufrechterhaltung des E- Mail- Weiterleitungs­dienstes und anderer Nachkontaktzwecke gespei­chert.

§5

Haftung

Die Universität Potsdam übernimmt keine Haftung für das korrekte Funktionieren der von ihr betriebe­nen Anlagen und des von ihr bereitgestellten E- Mail- Weiterleitungsdienstes.

Artikel 1

Die Entgeltordnung für die Nutzung von Dienstleis­tungen des Sprachenzentrums der Universität Pots­dam vom 10. Juli 2003( AmBek UP S. 46) wird wie folgt geändert:

,, Anlage

zur Entgeltordnung des Sprachenzentrums

4. Absolventen der Universität Potsdam( Alumni­Programm) zahlen bei Teilnahme an den regulären studentischen Kursen 15 pro SWS."

§ 6 Sanktionen

( 1) Die Nutzung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes für die Verbreitung von Informationen strafbaren oder sittenwidrigen Inhaltes sowie die Verbreitung von Informationen, die Urheberrechte verletzen oder datenschutzrechtliche Normen missachten, ist unzulässig.

( 2) Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann die Universität den Benutzer von der Benut­zung des E- Mail- Weiterleitungsdienstes ausschlie­Ben. Darüber hinaus bleiben disziplinarrechtliche Maßnahmen, Schadensersatzansprüche sowie die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung un­berührt.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

II. Bekanntmachungen

Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam im Sommersemester 2006

Der Senat beschließt folgende Sitzungstermine im Sommersemester 2006:

16.03.2006²

§ 7

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

27.04.2006

18.05.2006

15.06.2005

13.07.2006

Erste Satzung zur Änderung der Ent­geltordnung für die Nutzung von Dienst­leistungen des Sprachenzentrums der Universität Potsdam

Vom 18. August 2005

Der Senat der Universität Potsdam hat gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Bran­denburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) folgende Änderungssat­zung erlassen:'

-

Vorlesungszeiträume im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007

Der Senat beschließt die Vorlesungszeiträume im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester

2007:

Wintersemester 2006/2007 01.10.2006- 31.03.2007

09.10.2006

Veranstaltungen der Studienein­gangsberatung

10.- 13.10.2006 Belegen der Lehrveranstaltungen 04.- 13.10.2006 Belegen von Lehrveranstaltungen über PULS

Genehmigt vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 16. Septem­ber 2005.

nur bei dringendem Bedarf( da vorlesungsfreie Zeit). Bei den Studiengängen, die über PULS belegt werden, ist nicht der Zeitpunkt des Eintragens das Kriterium für die Entschei­dung, wer einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung

651