§ 24
Inkrafttreten und Übergangsregelung
Die Promotionsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
35
§ 24
Inkrafttreten und Übergangsregelung
Die Promotionsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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