Heft 
(1992) 5
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UNIVERSITÄT POTSDAM Amtliche Bekanntmachungen

Herausgeber:

Verantwortlich:

Der Gründungsrektor der Universität Potsdam Am Neuen Palais 10, 0-1571 Potsdam Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten

Jahrgang 1

12. Oktober 1992

Nr. 5

INHALT:

§ 8

Prüfer und Beisitzer

§ 9

I.

Magisterprüfungsordnung

§ 10

Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte der Juristischen Fakultät der Univer­sität Potsdam

§ 11

§ 12

Magisterarbeit

§ 13

( Magister legum, LL. M.)

§ 14

§ 15

Zulassung zur Magisterprüfung Zulassungsverfahren

Art und Umfang der Prüfung

Bewertung der Magisterarbeit

Mündliche Prüfung

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,

Ordnungsverstoß

I. Magisterprüfungsordnung

§ 16

Gesamtergebnis

Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte der Juristischen Fakultät der Uni­versität Potsdam

§ 17

Magisterurkunde

§ 18

Wiederholung der Magisterprüfung

§ 19

Einsicht in die Prüfungsakten

§ 20

( Magister legum, LL. M.)

§ 21

Ungültigkeit der Magisterprüfung Inkrafttreten und Veröffentlichung

Aufgrund des§ 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Hoch­schulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 24. 6. 1991- hat die Universität Potsdam am 15. Mai 1992") folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:

888

1

§ 2

§ 3

§

4

§ 5

§ 6

§ 7

1)

Inhaltsübersicht

Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung Magistergrad

Zugangsvoraussetzungen

Betreuer

Studienzeit, Studieninhalt und Studien­umfang

Studienleistungen

Prüfungsfrist und Prüfungsorganisa­

tion

Genehmigt vom Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Schreiben vom 17.9.1992

§ 1

Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung

Das Magisterstudium ist ein Zusatzstudium an der Juristi­schen Fakultät der Universität Potsdam. Es soll ausländi­sche Studenten, die bereits ein juristisches Studium mit Erfolg abgeschlossen haben, mit den Grundlagen des deutschen Rechts vertraut machen und exemplarisch vertiefte Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermit­teln. Das Studium wird mit der Magisterprüfung abge­schlossen. Sie stellt die Beherrschung von Grundzügen des deutschen Rechts und die Fähigkeit des Bewerbers fest, auf einem ausgewählten Gebiet des deutschen Rechts selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

§ 2 Magistergrad

Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam verleiht den Grad eines Magisters der Rechte( Magister Legum, LL.M.) aufgrund der bestandenen Magisterprüfung.