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UNIVERSITÄT POTSDAM Amtliche Bekanntmachungen
Herausgeber:
Verantwortlich:
Der Gründungsrektor der Universität Potsdam Am Neuen Palais 10, 0-1571 Potsdam Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten
Jahrgang 1
12. Oktober 1992
Nr. 5
INHALT:
§ 8
Prüfer und Beisitzer
§ 9
I.
Magisterprüfungsordnung
§ 10
Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
§ 11
§ 12
Magisterarbeit
§ 13
( Magister legum, LL. M.)
§ 14
§ 15
Zulassung zur Magisterprüfung Zulassungsverfahren
Art und Umfang der Prüfung
Bewertung der Magisterarbeit
Mündliche Prüfung
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
Ordnungsverstoß
I. Magisterprüfungsordnung
§ 16
Gesamtergebnis
Ordnung der Prüfung zum Magister der Rechte der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
§ 17
Magisterurkunde
§ 18
Wiederholung der Magisterprüfung
§ 19
Einsicht in die Prüfungsakten
§ 20
( Magister legum, LL. M.)
§ 21
Ungültigkeit der Magisterprüfung Inkrafttreten und Veröffentlichung
Aufgrund des§ 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 24. 6. 1991- hat die Universität Potsdam am 15. Mai 1992") folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
888
1
§ 2
§ 3
§
4
§ 5
§ 6
§ 7
1)
Inhaltsübersicht
Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung Magistergrad
Zugangsvoraussetzungen
Betreuer
Studienzeit, Studieninhalt und Studienumfang
Studienleistungen
Prüfungsfrist und Prüfungsorganisa
tion
Genehmigt vom Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Schreiben vom 17.9.1992
§ 1
Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
Das Magisterstudium ist ein Zusatzstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Es soll ausländische Studenten, die bereits ein juristisches Studium mit Erfolg abgeschlossen haben, mit den Grundlagen des deutschen Rechts vertraut machen und exemplarisch vertiefte Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermitteln. Das Studium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Sie stellt die Beherrschung von Grundzügen des deutschen Rechts und die Fähigkeit des Bewerbers fest, auf einem ausgewählten Gebiet des deutschen Rechts selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
§ 2 Magistergrad
Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam verleiht den Grad eines Magisters der Rechte( Magister Legum, LL.M.) aufgrund der bestandenen Magisterprüfung.