Heft 
(1993) 1
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७१

JAINA

SITAT

OTSDAM

UNIVERSITAT PUISUAM

Universitätsbibliothek

UNIVERSITÄT POTSDAM Amtliche Bekanntmachungen

Herausgeber:

Verantwortlich:

Der Gründungsrektor der Universität Potsdam Am Neuen Palais 10, 0-1571 Potsdam Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten

9710-782

2. Jahrgang

15.3.1993

ISSN 0943-0091

Nr. 1

INHALT:

I.

II.

Satzung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts

Bekanntmachungen

Errichtung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung

Vorlesungszeit WS 1993/94

I. Satzung des Kommunalwissen­

schaftlichen Instituts

Vom 21. Juli 1992

Gemäß§ 84 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit§ 93 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24.6.1991( Brandenburgisches Hoch­schulgesetz- GVBI. S. 156) hat der Gründungssenat der Universität Potsdam am 21. Juli 1992 für das Kommu­nalwissenschaftliche Institut die folgende Satzung be­schlossen*:

§ 1 Rechtsstellung

Das Kommunalwissenschaftliche Institut ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung des Senats gemäß§ 93 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz.

§ 2 Aufgaben

( 1) Das Kommunalwissenschaftliche Institut ist interdiszi­plinär angelegt. Im Rahmen der Universität Potsdam dient es der kommunalwissenschaftlichen Forschung, Lehre und Weiterbildung namentlich auf den Gebieten der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft.

1.

( 2) Aufgaben und Ziele des Instituts sind insbesondere: Forschungen zur Entwicklung, zur Einrichtung und zur Tätigkeit der Kommunen vornehmlich im Lande Brandenburg sowie in den weiteren neuen Bundesländern,

2.

3.

4.

5.

6.

*

Genehmigt vom MWFK mit Schreiben vom 5. Januar 1993

Unterstützung der Lehre im Bereich der Kom­munalwissenschaften,

Veranstaltung wissenschaftlicher Fachtagungen für und mit Wissenschaft und Praxis,

Weiterbildung kommunaler Mandatsträger, kommunaler Wahlbeamter und anderer Bedien­steter der Kommunen, insbesondere im Lande Brandenburg, durch Blockveranstaltungen, Wo­chenendseminare-" Praktikerseminar"-, Rund­briefe über Rechtsentwicklungen, im Zusam­menwirken mit den kommunalen Spitzenver­bänden, einzelnen Kommunen und mit Ministe­rien,

kommunalwissenschaftliche Beratung namentlich von Kommunen, Ländern und Verbänden,

Aufbau eines kommunalwissenschaftlichen Infor­mations- und Dokumentationszentrums mit Ar­