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JAINA
SITAT
OTSDAM
UNIVERSITAT PUISUAM
Universitätsbibliothek
UNIVERSITÄT POTSDAM Amtliche Bekanntmachungen
Herausgeber:
Verantwortlich:
Der Gründungsrektor der Universität Potsdam Am Neuen Palais 10, 0-1571 Potsdam Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten
9710-782
2. Jahrgang
15.3.1993
ISSN 0943-0091
Nr. 1
INHALT:
I.
II.
Satzung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts
Bekanntmachungen
Errichtung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung
Vorlesungszeit WS 1993/94
I. Satzung des Kommunalwissen
schaftlichen Instituts
Vom 21. Juli 1992
Gemäß§ 84 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit§ 93 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24.6.1991( Brandenburgisches Hochschulgesetz- GVBI. S. 156) hat der Gründungssenat der Universität Potsdam am 21. Juli 1992 für das Kommunalwissenschaftliche Institut die folgende Satzung beschlossen*:
§ 1 Rechtsstellung
Das Kommunalwissenschaftliche Institut ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung des Senats gemäß§ 93 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz.
§ 2 Aufgaben
( 1) Das Kommunalwissenschaftliche Institut ist interdisziplinär angelegt. Im Rahmen der Universität Potsdam dient es der kommunalwissenschaftlichen Forschung, Lehre und Weiterbildung namentlich auf den Gebieten der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft.
1.
( 2) Aufgaben und Ziele des Instituts sind insbesondere: Forschungen zur Entwicklung, zur Einrichtung und zur Tätigkeit der Kommunen vornehmlich im Lande Brandenburg sowie in den weiteren neuen Bundesländern,
2.
3.
4.
5.
6.
*
Genehmigt vom MWFK mit Schreiben vom 5. Januar 1993
Unterstützung der Lehre im Bereich der Kommunalwissenschaften,
Veranstaltung wissenschaftlicher Fachtagungen für und mit Wissenschaft und Praxis,
Weiterbildung kommunaler Mandatsträger, kommunaler Wahlbeamter und anderer Bediensteter der Kommunen, insbesondere im Lande Brandenburg, durch Blockveranstaltungen, Wochenendseminare-" Praktikerseminar"-, Rundbriefe über Rechtsentwicklungen, im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden, einzelnen Kommunen und mit Ministerien,
kommunalwissenschaftliche Beratung namentlich von Kommunen, Ländern und Verbänden,
Aufbau eines kommunalwissenschaftlichen Informations- und Dokumentationszentrums mit Ar