Heft 
(1994) 1. Nr.1
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Direktkopien( Xeroxkopien) von Archiv­unterlagen im Format DIN A4, doppelsei­tig, je Blatt

1,00 DM

§ 5 Bibliotheksgebühren

( 1) Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei. Für besondere Leistungen der Bibliothek werden Gebühren erhoben:

Ersatzausfertigung bei Verlust der 10,00 DM Benutzerkarte

( 2) Alle Benutzer haben bei Buchverlust Ersatz zu lei­sten. Dafür gelten folgende Gebühren:

Berechnung der Kosten für Ersatzexemplar bzw. Kopiebeschaffung-

Betrag in Höhe der Kosten für Ersatzexemplar

30 Dokumenten

20,00 DM Diese Gebühren werden dann erhoben, wenn ex­terne Kosten auftreten.

Benutzer, die nicht der Universität angehören, haben die vollen Kosten der Datenbankbenutzung zu erstatten zuzüglich einer Bearbeitungspauscha­le von

100,00 DM

Sind die Mittel, die der Universitätsbibliothek zur Ver­fügung gestellt wurden, erschöpft, werden von allen Auf­traggebern kostendeckende Preise erhoben, d.h. die Ko­sten der Recherche für Hochschulangehörige werden denen der externen Benutzer angeglichen.

( 5) Ausdruck von Ergebnissen der Recherche aus CD- ROM- Datenbanken je Druckseite

0,20 DM

Einarbeitung in den Buchbe­stand je Exemplar

20,00 DM

( 3) Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen für alle Benutzer folgende Verzugsgebühren je Medieneinheit:

bis zu 7 Kalendertagen

bis zu 14 Kalendertagen

je weitere 7 Kalendertage max. 30,00 DM pro Medieneinheit

1,00 DM

3,00 DM

5,00 DM

Auf Antrag des Nutzers kann die Verzugsgebühr in begründeten Einzelfällen um 50% ermäßigt, bei nach­gewiesenen Härtefällen ausnahmsweise erlassen werden.

( 4) Für weitere Leistungen der Bibliothek gelten folgen­de Regelungen:

Fernleihe:

Für die im Rahmen des Leihverkehrs er­brachten Dienstleistungen entstehen dem Benutzer in der Regel keine Kosten.

Informationsdienstleistungen: Erteilen von schriftlichen Auskünften, die einen Arbeitsaufwand von mehr als 30 Minuten erfordern: je angefangene Arbeitsstunde

Datenbankrecherchen:

30,00 DM

Durchführung von Datenbankrecherchen

zu einer Fragestellung in bis zu 3

Datenbanken und Ausgabe von bis zu

§ 6 Benutzungsgebühren

( 1) Für die Ausleihe und Nutzung von Geräten, Ausrü­stungsgegenständen sowie von Materialien werden Ge­bühren unter Berücksichtigung§ 63 Landeshaushaltsord­nung vom 7. Mai 1991( GVB1. S. 46) erhoben, sofern die Ausleihe nicht für dienstliche Zwecke im Interesse der Universität erfolgt.

( 2) Die Gebühren des audiovisuellen Zentrums der Uni­versität sind in der Anlage 2 festgelegt.( s. S. 5)

( 3) Nutzungsgebühren für Räume werden im jeweiligen Einzelfall durch das zuständige Dezernat kalkuliert, sofern eine Nutzung durch Dritte erfolgt.

§ 7

Ausbildungsgebühren( Weiterbildung)

( 1) Für die Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot der Universität(§ 4 Abs. 4 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes) wird eine Gebühr in Höhe der anfallenden Personal- und Sachkosten, geteilt durch die voraussicht­liche Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 DM.

Bei Ermittlung der Personalausgaben ist pro Stunde Lehr­veranstaltung ein Betrag von 150,00 DM zugrunde zu legen.

( 2) Bei der Ermittlung der Sachausgaben sind alle durch das jeweilige Weiterbildungsangebot zusätzlich entste­henden Ausgaben, insbesondere für Lernmittel, Ver­brauchsmaterialien, Mieten, Bewirtschaftung und Beschaf­fungen, zu berücksichtigen.

30 Dokumenten

20,00 DM

je weitere Datenbank

10,00 DM

je Ausgabe von weiteren höchstens

( 3) Auf die ermittelten Personal- und Sachkosten kann ein Verwaltungsanteil von 25% aufgeschlagen werden.

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