Direktkopien( Xeroxkopien) von Archivunterlagen im Format DIN A4, doppelseitig, je Blatt
1,00 DM
§ 5 Bibliotheksgebühren
( 1) Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei. Für besondere Leistungen der Bibliothek werden Gebühren erhoben:
Ersatzausfertigung bei Verlust der 10,00 DM Benutzerkarte
( 2) Alle Benutzer haben bei Buchverlust Ersatz zu leisten. Dafür gelten folgende Gebühren:
Berechnung der Kosten für Ersatzexemplar bzw. Kopiebeschaffung-
Betrag in Höhe der Kosten für Ersatzexemplar
30 Dokumenten
20,00 DM Diese Gebühren werden dann erhoben, wenn externe Kosten auftreten.
Benutzer, die nicht der Universität angehören, haben die vollen Kosten der Datenbankbenutzung zu erstatten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von
100,00 DM
Sind die Mittel, die der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt wurden, erschöpft, werden von allen Auftraggebern kostendeckende Preise erhoben, d.h. die Kosten der Recherche für Hochschulangehörige werden denen der externen Benutzer angeglichen.
( 5) Ausdruck von Ergebnissen der Recherche aus CD- ROM- Datenbanken je Druckseite
0,20 DM
Einarbeitung in den Buchbestand je Exemplar
20,00 DM
( 3) Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen für alle Benutzer folgende Verzugsgebühren je Medieneinheit:
bis zu 7 Kalendertagen
bis zu 14 Kalendertagen
je weitere 7 Kalendertage max. 30,00 DM pro Medieneinheit
1,00 DM
3,00 DM
5,00 DM
Auf Antrag des Nutzers kann die Verzugsgebühr in begründeten Einzelfällen um 50% ermäßigt, bei nachgewiesenen Härtefällen ausnahmsweise erlassen werden.
( 4) Für weitere Leistungen der Bibliothek gelten folgende Regelungen:
Fernleihe:
Für die im Rahmen des Leihverkehrs erbrachten Dienstleistungen entstehen dem Benutzer in der Regel keine Kosten.
Informationsdienstleistungen: Erteilen von schriftlichen Auskünften, die einen Arbeitsaufwand von mehr als 30 Minuten erfordern: je angefangene Arbeitsstunde
Datenbankrecherchen:
30,00 DM
Durchführung von Datenbankrecherchen
zu einer Fragestellung in bis zu 3
Datenbanken und Ausgabe von bis zu
§ 6 Benutzungsgebühren
( 1) Für die Ausleihe und Nutzung von Geräten, Ausrüstungsgegenständen sowie von Materialien werden Gebühren unter Berücksichtigung§ 63 Landeshaushaltsordnung vom 7. Mai 1991( GVB1. S. 46) erhoben, sofern die Ausleihe nicht für dienstliche Zwecke im Interesse der Universität erfolgt.
( 2) Die Gebühren des audiovisuellen Zentrums der Universität sind in der Anlage 2 festgelegt.( s. S. 5)
( 3) Nutzungsgebühren für Räume werden im jeweiligen Einzelfall durch das zuständige Dezernat kalkuliert, sofern eine Nutzung durch Dritte erfolgt.
§ 7
Ausbildungsgebühren( Weiterbildung)
( 1) Für die Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot der Universität(§ 4 Abs. 4 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes) wird eine Gebühr in Höhe der anfallenden Personal- und Sachkosten, geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 DM.
Bei Ermittlung der Personalausgaben ist pro Stunde Lehrveranstaltung ein Betrag von 150,00 DM zugrunde zu legen.
( 2) Bei der Ermittlung der Sachausgaben sind alle durch das jeweilige Weiterbildungsangebot zusätzlich entstehenden Ausgaben, insbesondere für Lernmittel, Verbrauchsmaterialien, Mieten, Bewirtschaftung und Beschaffungen, zu berücksichtigen.
30 Dokumenten
20,00 DM
je weitere Datenbank
10,00 DM
je Ausgabe von weiteren höchstens
( 3) Auf die ermittelten Personal- und Sachkosten kann ein Verwaltungsanteil von 25% aufgeschlagen werden.
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