I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Änderung der Vorläufigen Wahlordnung der Universität Potsdam( VWahlO) Vom 24.3.1994
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 24.3.1994 folgende Änderungen der Vorläufigen. Wahlordnung der Universität Potsdam( VWahlO) vom 14.10.1993, AmBek UPS.22, beschlossen:
I.
Inhalt
-§ 1
-§6
-§6
-§7
ist wie folgt zu erweitern:
" Diese Wahlordnung gilt für die Wahlen... der Gleichstellungsbeauftragten... der Universität Potsdam."
-
Absatz 1 wird ergänzt durch folgenden Satz 2: " Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten besitzen die weiblichen Mitglieder der Universität das aktive Wahlrecht."
Einfügung eines neuen Absatzes 6: " Die Absätze 2-5 gelten nicht für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten."
Absatz 1 wird ergänzt durch folgenden Satz 2: " Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten besitzen die weiblichen Mitglieder der Universität das passive Wahlrecht."
- nach§ 27 ist folgender neuer Paragraph aufzunehmen:
"§ 27a Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
( 1)
( 2)
( 3)
Die Gleichstellungsbeauftragte wird für die Dauer von 4 Jahren nach dem Prinzip der Personenwahl gewählt.
Die Kandidatenvorschläge sind in der vom Wahlausschuß zu bestimmenden Frist durch die Fakultäten und Bereiche bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses einzureichen.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Die Zweitplazierte nimmt die Funktion der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten wahr.
Bei Stimmengleichheit entscheidet in allen Fällen der Vorsitzende des Wahlausschusses durch Los.
( 4) Die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, die nach einer noch zu treffenden Regelung der Grundordnung in den Fakultäten, Bereichen und Fächern wirken, werden in einer Frauenvollversammlung ihrer Struktureinheit gewählt und konstituieren gemeinsam mit der Gleich
-§ 28
II.
" 5.
stellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin den Gleichstellungsrat. Für die erste Wahl der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten entscheidet die Gleichstellungsbeauftragte der Universität über den anzuwendenden Wahlmodus."
wird um folgende Nr. 5 ergänzt:
Die Amtsperiode der ersten gewählten Gleichstellungsbeauftragten beginnt am 15. Tag nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet am 30.9.1998."
Inkrafttreten
Diese Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Änderung der Vorläufigen Wahlordnung der Universität Potsdam( VWahlO) Vom 21.4.1994
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 21.4.1994 folgende Änderungen der Vorläufigen Wahlordnung der Universität Potsdam( VWahlO) vom 14.10.1993, AmBek UP S.22, beschlossen:
I.
-§4
Inhalt
lautet wie folgt:
die
" Wahlbezirke, in denen an den Wahltagen an zentraler Stelle ein Wahllokal einzurichten ist, sind die Fakultäten und die Zentralebene. In letzterer wählen Mitglieder der Universitätsverwaltung, der Universitätsbibliothek und der weiteren wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen zentralen Einrichtungen einschließlich der Sonderforschungsbereiche, soweit sie im Einzelfall nicht zugleich Mitglied einer Fakultät sind.
-§ 5: Es wird folgender Absatz 4 angefügt: " Ergänzungswahlen finden frühestens am 10., spätestens am 25. Tag nach den Wahlen statt. Der Wahlausschuẞ kann bestimmen, daß die Ergänzungswahlen unter Abweichung von den vorstehenden Absätzen 1 und 3 als Briefwahl durchgeführt wird."
-§ 6:
Absatz 4 wird gestrichen.
-§ 6: Absatz 5 wird gestrichen.
-§ 9:
In Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl" 5" durch die Zahl" 4" ersetzt.
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