Heft 
(1994) 4. Nr.4
Seite
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-§ 9:

Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.

-§ 9:

-§ 9:

In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter" der auf dem Stimmzettel aufgeführten" werden gestri­chen.

Absatz 3 letzter Satz lautet wie folgt: " Die weiteren Listenkandidaten sind in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Stimmenzahl als Stellver­treter gewählt( Reserveliste)."

-§ 9: Absatz 5 lautet wie folgt:

-§ 9:

-§ 9:

" Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als diese Kandidaten hat, so findet eine Ergän­zungswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt."

Es wird folgender Absatz 6 angefügt: " Werden von den Mitgliedern einer Grup­pe zur Wahl für ein Gremium keine Kandi­daten aufgestellt oder höchstens doppelt so viele Kandidaten, wie der Gruppe nach§ 2 Sitze zustehen, so findet die Wahl der Vertreter dieser Gruppe für das Gremium nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt."

Es wird folgender Absatz 7 angefügt: " Findet eine Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt, so ist der Wähler nicht an Kandidaten gebunden. Jeder Wähler hat die Möglichkeit zu wählen, indem er einen oder mehrere Kandidaten ankreuzt oder zusätzlich oder stattdessen eine oder mehrere wählbare Personen auf dem Stimmzettel unzweideutig benennt und ankreuzt, jedoch insgesamt nur bis zur Zahl der für die jeweilige Gruppe zu ver­gebenden Sitze. Die Sitze werden nach der Zahl der erreichten Stimmen zugeteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Alle danach nicht zum Zuge gekommenen Personen mit gültigen Stimmen sind in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Stimmenzahl als Stellver­treter gewählt( Reserveliste)."

-§ 11: Absatz 2 lautet wie folgt:

" Wahlbeauftragter entsprechend der Funktionsbeschreibung des Absatzes 1 ist für die Zentralebene der Kanzler".

-§ 12: Es wird folgender Absatz 4 angefügt: " Ergänzungswahlen werden innerhalb von drei Werktagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ausgeschrieben. Im übri­gen gelten die vorstehenden Absätze, soweit ihr Gegenstand auf Ergänzungswahlen zutrifft."

-§ 13: Es wird folgender Absatz 5 angefügt:

" Für Ergänzungswahlen gilt das Wähler­verzeichnis der Wahlen."

-§ 14: Absatz 3 lautet wie folgt:

" Jeder Wahlvorschlag zu einer Gremien­wahl muß mindestens zwei Kandidaten aufweisen."

-§ 15: In Absatz 3 werden die Wörter" ohne die Namen der Unterzeichner" gestrichen.

-§ 16: wird gestrichen

-§ 17: In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter" ersten fünf" gestrichen.

-§ 17: Es wird folgender Absatz 3 neu eingefügt: " Findet Mehrheitswahl statt, so enthält der Stimmzettel Raum für den Wähler, um wählbare Personen nach§ 9 Absatz 7 ein­zutragen und anzukreuzen.

Absatz 3 wird zu Absatz( 4).

-§ 20: Nach Absatz 5 wird als neuer Absatz 6 einge­fügt:

" Findet Mehrheitswahl statt, so bleiben die Regelungen der vorstehenden Absätze außer Betracht, soweit sie konkurrierende Listen voraussetzen.

-§ 20: Absatz 6 wird zu Absatz 7. Vor dem Wort " bekanntgegeben" wird eingefügt:" unverzüg­

lich".

Absatz 7 wird zu Absatz 8.

-§ 24: Absatz 1 Satz 1 lautet wie folgt:

" Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so rückt die nächstfolgende Person auf der jeweiligen Reserveliste nach, die noch nicht Mitglied des Gremiums ist."

-§ 24: Absatz 2 lautet wie folgt:

" Ist eine Reserveliste erschöpft und bleibt ein Sitz unbesetzt, so findet in dieser Grup­pe eine Nachwahl statt, sofern die Zeitspan­ne bis zum regulären Ablauf der Amtszeit mehr als drei Monate beträgt. Die Nach­wahl erfolgt entsprechend dem Verfahren der Ergänzungswahl.

-§ 26: In Absatz 1 Satz 2 wird die Silbe" dienst" gestrichen.

II

Inkrafttreten

Diese Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekannt­gabe in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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