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UNIVERSITÄT POTSDAM Amtliche Bekanntmachungen
Herausgeber:
Verantwortlich:
Der Rektor der Universität Potsdam Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam
Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten
3. Jahrgang
0331/977 1789
10.5.1994
INHALT:
I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Neufassung der Vorläufigen Wahlordnung der
Universität Potsdam( VWahlO) i.d.F. vom 21.4.1994...
ISSN 0943-0091
Nr. 5
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
I. Neufassung der Vorläufigen Wahlordnung der Universität Potsdam vom 21.4.1994
Der Gründungssenat der Universität Potsdam hat nach§ 79 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24.6.1991( GVBI. S. 156) und Art. 7 Abs. 7 Satz 1 der Vorläufigen Grundordnung( VGO) der Universität Potsdam vom 5. Juli 1993( GVBI. S. 384), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.8.1993( GVB1. S. 636), am 14. Oktober 1993 folgende Vorläufige Wahlordnung( VWahlO) erlassen'
Die Neufassung berücksichtigt folgende Änderungen:
1. Änderung der Vorläufigen Wahlordnung der Universität Potsdam( VWahlO) vom 24.3.1994, veröffentlicht in AmBek Nr.4 S.34
2. Änderung der Vorläufigen Wahlordnung der Universität Potsdam( VWahlO) vom 21.4.1994, veröffentlicht in AmBek Nr.4 S.34
1 Weibliche Amts- und Funktionsträger führen eine weibliche Amts- und Funktionsbezeichnung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
Sitzverteilung
Inhaltsübersicht
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
§ 3
Vertretung der Gruppe der Professoren im Senat
§ 4
Wahlbezirk
§ 5
Wahltermin
§ 6
Wahlberechtigung
§7
Wählbarkeit
§8
Wahlgrundsätze
§ 9
Wahlsystem
§ 10 Wahlausschuß
§ 11 Wahlbeauftragte der Wahlbezirke
§ 12 Wahlausschreiben
§ 13 Wählerverzeichnis
§ 14 Wahlvorschläge
§ 15 Prüfung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 16 Verfahren bei fehlenden Wahlvorschlägen
§ 17
Vorbereitung des Wahlgangs
§ 18 Wahlgang
§ 19 Briefwahl
§ 20 Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 21 Wahlniederschrift
§ 22 Wahlprüfung und Wiederholung der Wahl
§ 23 Stellvertretung
§ 24 Nachrücken und Nachwahl
§ 25 Amtszeit
§ 26 Wahl des Dekans und des Prodekans
§ 27 Wahl des Rektors und der Prorektoren
§ 28 Übergangsvorschrift
§ 29 Inkrafttreten