Heft 
(1994) 7. Nr.7
Seite
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I. Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

Satzung für das

Sprachenzentrum der Universität Potsdam Vom 13.Juli 1993

Gemäß§ 2 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgi­sches Hochschulgesetz) vom 26. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Gründungssenat der Universität Potsdam am 13.7.1993 folgende Satzung für das Sprachenzen­trum der Universität Potsdam beschlossen: 1) 2)

§ 1 Rechtsstellung

Das Sprachenzentrum ist eine Ständige zentrale Be­triebseinheit der Universität Potsdam gemäß§ 93 des Brandenburger Hochschulgesetzes.

§ 3

Binnenstruktur des Sprachenzentrums

( 1) Das Sprachenzentrum gliedert sich in Sprachberei­che und in einen sprachübergreifenden Medienbereich.

( 2) Der Medienbereich sowie die Sprachbereiche 1. Englisch

2. Französisch

3. Italienisch

4. Russisch 5. Spanisch

6. Deutsch als Fremdsprache

werden jeweils von einem wissenschaftlichen Mitarbei­ter koordiniert( Bereichskoordinatoren).

( 3) In den übrigen Sprachbereichen werden die Koordi­nationsaufgaben von Lehrkräften für besondere Aufga­ben wahrgenommen. Über die Beauftragung mit der Wahrnehmung, über deren Umfang und Dauer ent­scheidet der Geschäftsführende Ausschuß.

§ 2 Aufgaben

Das Sprachenzentrum hat folgende Aufgaben:

§ 4

Mitglieder des Sprachenzentrums

Mitglieder des Sprachenzentrums sind:

1. die wissenschaftlichen Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte,

2. die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und

1. sprachpraktische Ausbildung im Rahmen von 3. die studentischen Nutzer des Sprachenzentrums. sprachbezogenen Studiengängen,

2. sprachpraktische Ausbildung im Rahmen von

nichtsprachbezogenen Studiengängen,

3. allgemeine und fachspezifische studienbegleitende Sprachausbildung für Hörer aller Fachbereiche, Deutschausbildung für ausländische Studierende, Fort- und Weiterbildung,

4.

5.

6.

Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien.

Darüber hinaus stellt das Sprachenzentrum- nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten seine Unter­richtsräume und technischen Einrichtungen den Fach­bereichen und anderen Zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachenvermittlung zur Verfügung und berät sie bei deren Benutzung.

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Genehmigt durch das MWFK mit Schreiben vom 5. Mai 1994

Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprach­lichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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Organe des Sprachenzentrums

Organe des Sprachenzentrums sind:

1. die Mitgliederversammlung,

2.

der Geschäftsführende Ausschuß,

3.

4.

der Geschäftsführende Leiter( Direktor), der Beirat.

§ 6 Mitgliederversammlung

( 1) die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Mitglieder des Sprachenzentrums gemäß§ 4.

( 2) Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Seme­ster zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

( 3) Der Geschäftsführende Leiter oder dessen Stellver­treter beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet sie.