I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Satzung für das
Sprachenzentrum der Universität Potsdam Vom 13.Juli 1993
Gemäß§ 2 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz) vom 26. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Gründungssenat der Universität Potsdam am 13.7.1993 folgende Satzung für das Sprachenzentrum der Universität Potsdam beschlossen: 1) 2)
§ 1 Rechtsstellung
Das Sprachenzentrum ist eine Ständige zentrale Betriebseinheit der Universität Potsdam gemäß§ 93 des Brandenburger Hochschulgesetzes.
§ 3
Binnenstruktur des Sprachenzentrums
( 1) Das Sprachenzentrum gliedert sich in Sprachbereiche und in einen sprachübergreifenden Medienbereich.
( 2) Der Medienbereich sowie die Sprachbereiche 1. Englisch
2. Französisch
3. Italienisch
4. Russisch 5. Spanisch
6. Deutsch als Fremdsprache
werden jeweils von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter koordiniert( Bereichskoordinatoren).
( 3) In den übrigen Sprachbereichen werden die Koordinationsaufgaben von Lehrkräften für besondere Aufgaben wahrgenommen. Über die Beauftragung mit der Wahrnehmung, über deren Umfang und Dauer entscheidet der Geschäftsführende Ausschuß.
§ 2 Aufgaben
Das Sprachenzentrum hat folgende Aufgaben:
§ 4
Mitglieder des Sprachenzentrums
Mitglieder des Sprachenzentrums sind:
1. die wissenschaftlichen Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte,
2. die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und
1. sprachpraktische Ausbildung im Rahmen von 3. die studentischen Nutzer des Sprachenzentrums. sprachbezogenen Studiengängen,
2. sprachpraktische Ausbildung im Rahmen von
nichtsprachbezogenen Studiengängen,
3. allgemeine und fachspezifische studienbegleitende Sprachausbildung für Hörer aller Fachbereiche, Deutschausbildung für ausländische Studierende, Fort- und Weiterbildung,
4.
5.
6.
Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien.
Darüber hinaus stellt das Sprachenzentrum- nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten seine Unterrichtsräume und technischen Einrichtungen den Fachbereichen und anderen Zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachenvermittlung zur Verfügung und berät sie bei deren Benutzung.
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Genehmigt durch das MWFK mit Schreiben vom 5. Mai 1994
Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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Organe des Sprachenzentrums
Organe des Sprachenzentrums sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2.
der Geschäftsführende Ausschuß,
3.
4.
der Geschäftsführende Leiter( Direktor), der Beirat.
§ 6 Mitgliederversammlung
( 1) die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Mitglieder des Sprachenzentrums gemäß§ 4.
( 2) Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Semester zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
( 3) Der Geschäftsführende Leiter oder dessen Stellvertreter beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet sie.