schaften, Naturwissenschaften,
2. drei wissenschaftliche Mitarbeiter,
3. zwei Vertreter der Studentenschaft,
4. zwei Vertreter der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter.
( 3) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe des jeweiligen Faches bzw. der jeweiligen Fakultät vom Senat für die Dauer von zwei Jahren gewählt; die Wahl bedarf der Zustimmung der Mitglieder der entsendenden Gruppe im Senat.
( 4) Die Mitglieder des Beirats wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren.
( 5) Der Beirat des Sprachenzentrums gibt Empfehlungen und nimmt Stellung zu
1. allgemeinen Richtlinien für die Arbeit und Weiterentwicklung des Sprachenzentrums,
2. Planung des allgemeinen Ausbildungsangebots, 3. Planung und Einsatz der Haushaltsmittel.
( 6) Der Beirat hat überdies folgende Aufgaben:
1. Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für den Senat zur Entwicklungsplanung,
2. Ermittlung von Benutzerinteressen,
3. Erstellung von Vorschlägen für die Verwaltungs
und Benutzungsordnung,
4. Vermittlung in Konflikten.
( 7) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
( 8) Der Beirat tagt in der Regel einmal im Semester.
zusammen, das auf das Semester folgt, in dem erstmalig die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses stattfand.
( 3) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung verlieren alle anderen Einrichtungen für Sprachausbildung an der Universität Potsdam ihre Eigenständigkeit.
( 4) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
§ 10
Übergangs- und Schlußbestimmungen
( 1) Die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses gemäß§ 7 Abs. 1 findet erstmalig in der Mitte des Semesters statt, in dem am Sprachenzentrum Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben des Geschäftsführenden Ausschusses von einer vom Gründungssenat eingesetzten Kommission wahr- genommen, der angehören
( a) die Mitglieder des bisherigen Lei- tungsgremiums des Sprachenzentrums in Gründung, ( b) die in der Gründungsphase eingestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Ko- ordinationsaufgaben gemäß§ 3 Abs. 2 der vorliegenden Ordnung.
( 2) Der Beirat des Sprachenzentrums gemäß§ 9 der vorliegenden Ordnung tritt erstmals in dem Semester
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