Heft 
(1994) 7. Nr.7
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schaften, Naturwissenschaften,

2. drei wissenschaftliche Mitarbeiter,

3. zwei Vertreter der Studentenschaft,

4. zwei Vertreter der nichtwissenschaftlichen Mit­arbeiter.

( 3) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe des jeweiligen Faches bzw. der jeweiligen Fakultät vom Senat für die Dauer von zwei Jahren gewählt; die Wahl bedarf der Zustimmung der Mitglieder der entsendenden Gruppe im Senat.

( 4) Die Mitglieder des Beirats wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren.

( 5) Der Beirat des Sprachenzentrums gibt Empfehlungen und nimmt Stellung zu

1. allgemeinen Richtlinien für die Arbeit und Weiter­entwicklung des Sprachenzentrums,

2. Planung des allgemeinen Ausbildungsangebots, 3. Planung und Einsatz der Haushaltsmittel.

( 6) Der Beirat hat überdies folgende Aufgaben:

1. Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für den Senat zur Entwicklungsplanung,

2. Ermittlung von Benutzerinteressen,

3. Erstellung von Vorschlägen für die Verwaltungs­

und Benutzungsordnung,

4. Vermittlung in Konflikten.

( 7) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.

( 8) Der Beirat tagt in der Regel einmal im Semester.

zusammen, das auf das Semester folgt, in dem erstmalig die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses stattfand.

( 3) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung verlieren alle anderen Einrichtungen für Sprachausbildung an der Universität Potsdam ihre Eigenständigkeit.

( 4) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

§ 10

Übergangs- und Schlußbestimmungen

( 1) Die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses gemäß§ 7 Abs. 1 findet erstmalig in der Mitte des Semesters statt, in dem am Sprachenzentrum Lehrver­anstaltungen durchgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben des Geschäftsführen­den Ausschusses von einer vom Gründungssenat einge­setzten Kommission wahr- genommen, der angehören

( a) die Mitglieder des bisherigen Lei- tungsgremiums des Sprachenzentrums in Gründung, ( b) die in der Gründungsphase eingestellten wissen­schaftlichen Mitarbeiter mit Ko- ordinationsaufgaben gemäß§ 3 Abs. 2 der vorliegenden Ordnung.

( 2) Der Beirat des Sprachenzentrums gemäß§ 9 der vorliegenden Ordnung tritt erstmals in dem Semester

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