Heft 
(1995) 1
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§ 21

Ungültigkeit der Zwischenprüfung

( 1) Hat der Kandidat bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuß im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat nachträglich die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.

( 2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne daß der Kandidat täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Kandidat die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungsausschuß im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat über die Rücknahme.

( 3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

( 4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 und dieser Absatz gelten für Bescheinigungen gemäß§ 14 Abs. 3 entspre­chend.

Rechts- und§ 22

Inkrafttreten und Übergangsregelungen

( 1) Diese Zwischenprüfungsordnung gilt für alle Studieren­den, die in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungs­bestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen, längstens jedoch bis Ablauf des vierten Semesters nach Inkrafttreten dieser Ordnung.

( 2) Diese Zwischenprüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Kapitel II:

Besondere Bestimmungen der Prüfungsfächer

Arbeitswissenschaft( Technik)

Teil 1

Arbeitslehre

Teil 2

Teil 3

Biologie

Teil 4

Chemie

Teil 5

Deutsch

Teil 6

Englisch

Teil 7

Erdkunde

Teil 8

Teil 9

Französisch

Teil 10

Geschichte

Teil 11

Erziehungswissenschaftliche Ausbildung

Grundschulpädagogik

/ Lernbereich Deutsch

/ Lernbereich Mathematik

/ Lernbereich Musisch- ästhetische

Erziehung( Kunst/ Musik/ Sport)

/ Lernbereich Sachunterricht

/ Lernbereich Sport

Informatik

Italienisch

Teil 12

Teil 13

Teil 14

Mathematik

Teil 15

Musik

Teil 16

Physik

Teil 17

Politische Bildung

Teil 18

Russisch

Teil 19

Spanisch

Teil 20

Sport

Teil 21

Teil 22

Teil 23

Aufbaustudium Erziehungswissenschaft

Teil 24

Wirtschaftswissenschaft Aufbaustudium Psychologie

Aufbaustudium Sonderpädagogik

II. Bekanntmachungen

Sitzungstermine des Senats für das SS 95

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 12.1.1995 folgende Sitzungstermine beschlossen:

WS 1994/95

18. Sitzung:

9.3.1995*

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d

SS 1995 19. Sitzung: 20. Sitzung:

6.4.1995

27.4.1995

21. Sitzung:

18.5.1995

22. Sitzung: 23. Sitzung: 24. Sitzung: 25. Sitzung: 26. Sitzung:

8.6.1996 29.6.1995 27.7.1995* 7.9.1995 28.9.1995

* Dieser Termin wird nur bei dringendem Bedarf wahrge­

nommen.

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