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§ 21
Ungültigkeit der Zwischenprüfung
( 1) Hat der Kandidat bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuß im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat nachträglich die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.
( 2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne daß der Kandidat täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Kandidat die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungsausschuß im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat über die Rücknahme.
( 3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
( 4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 und dieser Absatz gelten für Bescheinigungen gemäß§ 14 Abs. 3 entsprechend.
Rechts- und§ 22
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
( 1) Diese Zwischenprüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen, längstens jedoch bis Ablauf des vierten Semesters nach Inkrafttreten dieser Ordnung.
( 2) Diese Zwischenprüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Kapitel II:
Besondere Bestimmungen der Prüfungsfächer
Arbeitswissenschaft( Technik)
Teil 1
Arbeitslehre
Teil 2
Teil 3
Biologie
Teil 4
Chemie
Teil 5
Deutsch
Teil 6
Englisch
Teil 7
Erdkunde
Teil 8
Teil 9
Französisch
Teil 10
Geschichte
Teil 11
Erziehungswissenschaftliche Ausbildung
Grundschulpädagogik
/ Lernbereich Deutsch
/ Lernbereich Mathematik
/ Lernbereich Musisch- ästhetische
Erziehung( Kunst/ Musik/ Sport)
/ Lernbereich Sachunterricht
/ Lernbereich Sport
Informatik
Italienisch
Teil 12
Teil 13
Teil 14
Mathematik
Teil 15
Musik
Teil 16
Physik
Teil 17
Politische Bildung
Teil 18
Russisch
Teil 19
Spanisch
Teil 20
Sport
Teil 21
Teil 22
Teil 23
Aufbaustudium Erziehungswissenschaft
Teil 24
Wirtschaftswissenschaft Aufbaustudium Psychologie
Aufbaustudium Sonderpädagogik
II. Bekanntmachungen
Sitzungstermine des Senats für das SS 95
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 12.1.1995 folgende Sitzungstermine beschlossen:
WS 1994/95
18. Sitzung:
9.3.1995*
i-
e
d
SS 1995 19. Sitzung: 20. Sitzung:
6.4.1995
27.4.1995
21. Sitzung:
18.5.1995
22. Sitzung: 23. Sitzung: 24. Sitzung: 25. Sitzung: 26. Sitzung:
8.6.1996 29.6.1995 27.7.1995* 7.9.1995 28.9.1995
* Dieser Termin wird nur bei dringendem Bedarf wahrge
nommen.
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