II. BESONDERER TEIL DER Studien
STUDIENORDNUNG
od Studiengang Französisch
§ 8
Umfang des Erweiterungsstudienganges
Der Erweiterungsstudiengang Französisch führt mit ca. 60 SWS, verteilt auf fünf Halbjahre, zu einer Lehrbefähigung im Schulfach Französisch.
Die zugehörigen Teilgebiete( Bausteine) sind aus der Anlage II" Übersicht Studiengang Französisch" ersichtlich.
Das Grundstudium erstreckt sich über drei und das Hauptstudium über zwei Halbjahre. Die Lehrveranstaltungen im Hauptstudium sind vorzugsweise in der Fremdsprache durchzuführen. Im Laufe des Studiums ist mindestens ein Auslandsaufenthalt von vier Wochen Dauer vorgesehen.
In
§ 9
Spezifische Zulassungsbedingungen
der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden folgende Voraussetzungen geprüft:
1. Sprachpraktisch: Abiturniveau oder DELF oder vergleichbare Voraussetzungen;
2. Literaturwissenschaft: Lesekenntnisse in der
Nationalliteratur;
3. Sprachwissenschaft: Beherrschung der Aussprache und der Intonationsmuster des francais standard, der grammatischen Strukturen des francais fondamental und des französischen Grundwortschatzes, Kenntnis der wichtigsten Kategorien der grammatischen Beschreibung der Mutter- sprache;
4. Grundkenntnisse zu Geschichte, Gesellschaft und Kultur Frankreichs;
5. Fachdidaktik: Kenntnis der Rahmenpläne im Fach Französisch des Landes Brandenburg; Kenntnisse zu den im Land verwendeten Schulbüchern.
§ 11
Leistungsnachweise und Prüfungen
Grundstudium
Im Grundstudium ist jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
Französische Sprachpraxis Sprechen/ Hören ( mündlich)
-
Französische
( schriftlich)
Sprachpraxis
Literaturwissenschaft( Hausarbeit)
Schreiben/ Lesen
Sprachwissenschaft( über alle drei Bausteine des Grundstudiums).
Hauptstudium
Im Hauptstudium ist jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
In der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vo vorliegenden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Französisch einschlägigen, Fort- oder Weiter- bildungsleistungen oder vorhandenen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Anerkennung ergeht ein schriftlicher Bescheid über den Studienträger.
aus der Sprachpraxis( schriftlich)
aus der Literaturwissenschaft( schriftlich)
aus dem Studienbereich Civilisation( mündlich) aus der Fachdidaktik ein ausführlicher Unterrichtsentwurf oder eine vergleichbare unterrichtspraktische Leistung.
dos
§ 10
Inhaltliche Studienstruktur
Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden
Studienbereichen:
( 1) Sprachpraxis
( 2) Sprachwissenschaft
( 3) Literaturwissenschaft
( 4) Civilisation( Landeskunde)
( 5) Fachdidaktik
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