Heft 
(1995) 2
Seite
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II. BESONDERER TEIL DER Studien­

STUDIENORDNUNG

od Studiengang Französisch

§ 8

Umfang des Erweiterungsstudienganges

Der Erweiterungsstudiengang Französisch führt mit ca. 60 SWS, verteilt auf fünf Halbjahre, zu einer Lehrbefähigung im Schulfach Französisch.

Die zugehörigen Teilgebiete( Bausteine) sind aus der Anlage II" Übersicht Studiengang Französisch" ersichtlich.

Das Grundstudium erstreckt sich über drei und das Hauptstudium über zwei Halbjahre. Die Lehr­veranstaltungen im Hauptstudium sind vorzugsweise in der Fremdsprache durchzuführen. Im Laufe des Studiums ist mindestens ein Auslandsaufenthalt von vier Wochen Dauer vorgesehen.

In

§ 9

Spezifische Zulassungsbedingungen

der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden folgende Voraussetzungen geprüft:

1. Sprachpraktisch: Abiturniveau oder DELF oder vergleichbare Voraussetzungen;

2. Literaturwissenschaft: Lesekenntnisse in der

Nationalliteratur;

3. Sprachwissenschaft: Beherrschung der Aussprache und der Intonationsmuster des francais standard, der grammatischen Strukturen des francais fondamental und des französischen Grundwortschatzes, Kenntnis der wichtigsten Kategorien der grammatischen Beschreibung der Mutter- sprache;

4. Grundkenntnisse zu Geschichte, Gesellschaft und Kultur Frankreichs;

5. Fachdidaktik: Kenntnis der Rahmenpläne im Fach Französisch des Landes Brandenburg; Kenntnisse zu den im Land verwendeten Schulbüchern.

§ 11

Leistungsnachweise und Prüfungen

Grundstudium

Im Grundstudium ist jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

Französische Sprachpraxis Sprechen/ Hören ( mündlich)

-

Französische

( schriftlich)

Sprachpraxis

Literaturwissenschaft( Hausarbeit)

Schreiben/ Lesen

Sprachwissenschaft( über alle drei Bausteine des Grundstudiums).

Hauptstudium

Im Hauptstudium ist jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

In der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vo vorliegenden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Französisch einschlägigen, Fort- oder Weiter- bildungsleistungen oder vorhandenen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Anerkennung ergeht ein schriftlicher Bescheid über den Studienträger.

aus der Sprachpraxis( schriftlich)

aus der Literaturwissenschaft( schriftlich)

aus dem Studienbereich Civilisation( mündlich) aus der Fachdidaktik ein ausführlicher Unter­richtsentwurf oder eine vergleichbare unterrichts­praktische Leistung.

dos

§ 10

Inhaltliche Studienstruktur

Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden

Studienbereichen:

( 1) Sprachpraxis

( 2) Sprachwissenschaft

( 3) Literaturwissenschaft

( 4) Civilisation( Landeskunde)

( 5) Fachdidaktik

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