Heft 
(1995) 2
Seite
10
Einzelbild herunterladen

werden kontinuierlich durch Dozenten und Mentoren

I. Rechts- und Verwaltungs- Wetreut. Die Teilnehmer werden in Kursen zusam­

vorschriften

98

Vorläufige Studienordnung für das Erweiterungsstudium im Sonderpro­gramm" Weiterqualifikation branden­burgischer Lehrerinnen und Lehrer" für Diplomlehrerinnen und-lehrer

Vom 14. Juli 1994

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner

vom

mengefaßt.

A

( 3) Um den Teilnehmern das Studium zu erleichtern, werden die Veranstaltungen des Erweiterungs­studiums dezentral an mehreren Orten im Land Brandenburg angeboten.

( 4) Träger des Erweiterungsstudiums ist der" Verein zur Weiterqualifizierung brandenburgischer Lehrer­innen und Lehrer e.V.", in dem die Universität Potsdam, die für Bildung und den Wissen­schaftsbereich zuständigen Ministerien und das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg zusam­menarbeiten. Das durch den Verein realisierte

Sitzung am 14. Juli 1994 gem.§ 84 Abs. 1 Nr. 6 des Sonderprogramm ist eine Einrichtung der Lehrerwei­Brandenburgischen Hochschulgesetzes 24.6.1991( GVBI. S. 156) folgende Vorschriften erlassen:

terbildung im Sinne von§ 71 Abs. 2 Erstes Schulreformgesetz( 1. SRG).

I. ALLGEMEINER TEIL

§ 1

Ziele und Besonderheiten des Erweiterungsstudiengangs

( 1) Der Studiengang versteht sich inhaltlich und organisatorisch als ein Modell zur Innovation der Lehrerweiterbildung. Er ist für in der Schule tätige Lehrerinnen und Lehrer bestimmt, die die Lehrbefä­higung in einem weiteren Fach erwerben wollen. Der berufsbegleitende Charakter der Studien bedingt eine enge Verzahnung von fachwissenschaftlichen Inhalten und schulischer Praxis mit entsprechenden Konsequenzen für die Curricula der verschiedenen Studiengänge. Die Studienordnung basiert zeitlich auf Halbjahren und inhaltlich auf einer Bausteinglie­derung der Studieninhalte. Sie berücksichtigt:

-

die

fachdidaktische Anteile von rund 25%; integrative Lehrveranstaltungen, die verschiedenen Studiengebiete eines Studiengangs exemplarisch thematisieren;

Bausteine, die die Studienevaluation und -innovation durch die Teilnehmer zur Studienauf­gabe machen.

In dieser Erwachsenenweiterbildung ist im Lehran­gebot der beruflichen Situation und den Interessen der Teilnehmer soweit fachlich vertretbar entgegenzukommen. Entsprechende Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Studiengestaltung sind zu schaffen.

( 2) Das Studium erfolgt in Form von Seminaren, Übungen, in Gruppenarbeit, in Blockveranstaltungen und im angeleiteten Fernstudium. Die in der Studienordnung ausgewiesenen Fernstudienanteile

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Voraussetzung zur Zulassung für einen Erweite­rungsstudiengang im Sonderprgramm" Weiterbildung für brandenburgische Lehrerinnen und Lehrer" ist eine Lehrbefähigung gem.§ 71 Abs. 1 1. SRG, die Tätigkeit als Lehrkraft des Landes Brandenburg und die Zustimmung des Staatlichen Schulamtes zum Erweiterungsstudium. Die Ergebnisse der obligatori­schen Studienberatung( s.§ 4) können dazu führen, daß vor der Studienaufnahme oder begleitend studienvorbereitende Voraussetzungen erbracht werden müssen.

( 2) Über Ausnahmen entscheidet das für Bildung zuständige Ministerium im Benehmen mit der Universität Potsdam und dem Trägerverein für das Sonderprogramm.

( 3) Nach der Zulassung werden die Teilnehmer des Erweiterungsstudiums an der Universität Potsdam mit allen studentischen Rechten und Pflichten immatrikuliert.

§ 3

Studienberatung und Anrechnungstatbestände

( 1) Vor der Aufnahme in einen Erweiterungsstudien­gang findet eine obligatorische Studienberatung statt. In ihr werden die Studienvoraussetzungen geklärt und möglicherweise noch notwendige Vorbereitungen festgelegt. Zu deren Erbringung ist der Träger bemüht, Hilfe zu leisten und Veranstaltungsangebote anderer Bildungsträger einzubeziehen.

( 2) Bereits erbrachte Fort- oder Weiterbildungslei­stungen oder vorhandene Qualifikationen können auf das Erweiterungsstudium angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt auf einzelne Bausteine des

10