Heft 
(1995) 2
Seite
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II. BESONDERER TEIL DER

STUDIENORDNUNG

Studiengang Wirtschaftswissenschaften

ziowirlow

§8

Umfang des Erweiterungsstudienganges

Der Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissen­schaften führt mit ca. 70 SWS, verteilt auf fünf Halbjahre, zur einer Lehrbefähigung im Schulfach Wirtschaftswissenschaften.

HV§ 9

Spezifische Zulassungsbedingungen

Besondere Zulassungsbedingungen

für den

Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften bestehen nicht. In der obligatorischen Studienbera­tung vor Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vorliegenden Anrechnungsmög­lichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Wirtschaftswissenschaften einschlägigen, Fort- oder Weiterbildungsleistungen oder vorhandenen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Anerken­nung ergeht ein schriftlicher Bescheid über den Studienträger.

§ 11

Leistungsnachweise und Prüfungen

Grundstudium

Im Grundstudium sind vier benotete Leistungsnach­weise zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

- Grundlagen

Volkswirtschaftslehre

- Betriebswirtschaftslehre

-

Fachdidaktik/ Wirtschaftspädagogik

Hauptstudium

Im Hauptstudium sind drei benotete Leistungsnach­weise aus den Studienbereichen

- Volkswirtschaftslehre

- Betriebswirtschaftslehre

- Fachdidaktik/ Wirtschaftspädagogik.

zu erbringen.

Diese Leistungsnachweise können nicht aus den selben Teilgebieten wie im Grundstudium erbracht werden.

PWHO

§ 10

Inhaltliche Studienstruktur

Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden

Studienbereichen:

( 1) Grundlagen

( 2) Volkswirtschaftslehre

( 3) Betriebswirtschaftslehre

PWHO

( 4) Fachdidaktik/ Wirtschaftspädagogik

Die zugehörigen Teilgebiete( Bausteine) sind aus der Anlage IV" Übersicht Studiengang Wirtschafts­wissenschaften" ersichtlich.

WY

2WH as 2W2 SE

Das Grundstudium erstreckt sich über drei, das Hauptstudium erstreckt sich über zwei Halbjahre.

SS

BUT

JWE 2WHP

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