II. BESONDERER TEIL DER
STUDIENORDNUNG
Studiengang Wirtschaftswissenschaften
ziowirlow
§8
Umfang des Erweiterungsstudienganges
Der Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften führt mit ca. 70 SWS, verteilt auf fünf Halbjahre, zur einer Lehrbefähigung im Schulfach Wirtschaftswissenschaften.
HV§ 9
Spezifische Zulassungsbedingungen
Besondere Zulassungsbedingungen
für den
Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften bestehen nicht. In der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vorliegenden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Wirtschaftswissenschaften einschlägigen, Fort- oder Weiterbildungsleistungen oder vorhandenen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Anerkennung ergeht ein schriftlicher Bescheid über den Studienträger.
§ 11
Leistungsnachweise und Prüfungen
Grundstudium
Im Grundstudium sind vier benotete Leistungsnachweise zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
- Grundlagen
Volkswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre
-
Fachdidaktik/ Wirtschaftspädagogik
Hauptstudium
Im Hauptstudium sind drei benotete Leistungsnachweise aus den Studienbereichen
- Volkswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre
- Fachdidaktik/ Wirtschaftspädagogik.
zu erbringen.
Diese Leistungsnachweise können nicht aus den selben Teilgebieten wie im Grundstudium erbracht werden.
PWHO
§ 10
Inhaltliche Studienstruktur
Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden
Studienbereichen:
( 1) Grundlagen
( 2) Volkswirtschaftslehre
( 3) Betriebswirtschaftslehre
PWHO
( 4) Fachdidaktik/ Wirtschaftspädagogik
Die zugehörigen Teilgebiete( Bausteine) sind aus der Anlage IV" Übersicht Studiengang Wirtschaftswissenschaften" ersichtlich.
WY
2WH as 2W2 SE
Das Grundstudium erstreckt sich über drei, das Hauptstudium erstreckt sich über zwei Halbjahre.
SS
BUT
JWE 2WHP
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