II. BESONDERER TEIL DER
STUDIENORDNUNG
Studiengang Kunst
§ 11 Leistungsnachweise und Prüfungen bu
Grundstudium
Im Grundstudium ist jeweils ein
benoteter
Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
§ 8
Umfang des Erweiterungsstudienganges
einer
Der Erweiterungsstudiengang Kunst führt mit ca. 60 SWS, verteilt auf vier Halbjahre, zu Lehrbefähigung im Schulfach Kunst.
§ 9
Spezifische Zulassungsbedingungen
In der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums wird folgende Voraussetzung geprüft:
In
Fachpraktisch: vorzulegende Arbeiten aus Atelier und/ oder Unterricht
Lehrbefähigung für die unteren Klassen in Kunst oder Werken
Unterrichtserfahrung im Fach
vor
der obligatorischen Studienberatung Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vorliegenden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Kunst einschlägigen, Fortoder Weiterbildungsleistungen oder vorhandenen Qualifikationen ermittelt. Über deren Anerkennung ergeht ein schriftlicher Bescheid über Studienträger.
den
-
-
Fachpraxis
Fachwissenschaft
Fachdidaktik
- Integrationsbereich
Hauptstudium
Im Hauptstudium ist je ein Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
Fachpraxis
- Fachwissenschaft - Fachdidaktik
Integrationsbereich
2W2
2W2 2.81=
2WH M
2WH 82
§ 10
Inhaltliche Studienstruktur
Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden
Studienbereichen:
( 1) Fachpraxis
( 2) Fachwissenschaft
( 3) Fachdidaktik
( 4) Integrationsbereich
Die zugehörigen Teilgebiete( Bausteine) sind aus der in Anlage V" Übersicht Studiengang Kunst" ersichtlich.
Das Grundstudium und das Hauptstudium erstrecken sich über jeweils zwei Halbjahre.
ла
S
32
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