Heft 
(1995) 2
Seite
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II. BESONDERER TEIL DER STUDIENORDNUNG

ague Studiengang Musik

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Die zugehörigen Teilgebiete( Bausteine) sind aus der Anlage VI" Übersicht Studiengang Musik"

ersichtlich.

Das Grundstudium und das Hauptstudium erstrecken sich über jeweils zwei Halbjahre.

§ 8

Umfang des Erweiterungsstudienganges

Der Erweiterungsstudiengang Musik führt mit ca. 60 SWS, verteilt auf vier Halbjahre, zu einer Lehrbefähigung im Schulfach Musik.

§ 9

Spezifische Zulassungsbedingungen

In der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums wird folgende Voraus­setzung geprüft:

Musikpraxis: Musikverständnis, Anfangs­beherrschung eines Instruments entsprechend Grund­stufenabschluß an an Musikschulen oder Lehrbe­fähigung für die unteren Klassen und Unterrichts­erfahrung im Fach.

In der obligatorischen

Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vorliegenden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Musik einschlägigen, Fort­oder Weiterbildungsleistungen oder vorhandenen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Aner­kennung ergeht ein schriftlicher Bescheid über den Studienträger.

§ 12

Leistungsnachweise und Prüfungen

Grundstudium

Im Grundstudium ist jeweils jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

- Musikpraxis Musiktheorie

- Musikwissenschaft

- Fachdidaktik

Hauptstudium

Im Hauptstudium ist jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

- Musikpraxis

- Musiktheorie

Musikwissenschaft

- Fachdidaktik

§ 10

Weitere Studienberatung

Nach Beendigung des ersten Studienhalbjahres findet eine weitere obligatorische Studienberatung statt, in der die musikpraktischen Fortschritte besprochen und ggf. zusätzlich erforderliche Bemühungen vereinbart werden.

§ 11

Inhaltliche Studienstruktur

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Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden

Studienbereichen:

( 1) Musikpraxis( instrumentales Hauptfach und Pflichtfach Gesang oder Hauptfach Gesang und instrumentales Pflichtfach)

( 2) Musiktheorie

( 3) Musikwissenschaft

( 4) Fachdidaktik

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