000
I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Satzung des Weiterbildungszentrums der Universität Potsdam( WBZ)
Vom 23. Juni 1994
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 23. Juni 1994 folgende Satzung erlassen: 1 2
§ 1 Rechtsstellung
Das Weiterbildungszentrum der Universität Potsdam ( WBZ) ist eine wissenschaftliche Betriebseinheit der Universität Potsdam unter Verantwortung des Senats nach§ 93 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz.
§ 2 Aufgaben
und
( 1) Das Weiterbildungszentrum organisiert koordiniert die postgraduale Fort- und Weiterbildung an der Universität Potsdam. Es verfolgt das Ziel, die aktuellen sozialen und ökonomischen Transformationsprozesse mitzugestalten, die sich aus dem schnellen Wandel der beruflichen Qualifikationsanforderungen und ihrer zunehmenden Verwissenschaftlichung ergeben. Zu diesem Zweck fördert es, unbeschadet bestehender fachlicher Zuständigkeiten, die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten in Zusammenarbeit mit geeigneten Adressaten aus der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und und dem Bildungsbereich. Es unterstützt die Organisation von Weiterbildungsstudien, wirbt Drittmittel zu deren Finanzierung ein, regt interdisziplinäre Weiterbildungsvorhaben an und wirkt an der wissenschaftlichen Begleitung von Weiterbildungsprojekten mit.
( 2) Das Zentrum dient dem quartären Bildungsauftrag der Universität. Es bietet den in der Weiterbildung Tätigen und sonstigen Interessenten durch Tagungen und Veranstaltungen ein Forum wissenschaftlicher und praxisbezogener Diskussion.
( 3) Das Zentrum kooperiert mit anderen Weiterbildungseinrichtungen und den in diesem Bereich tätigen Förderorganisationen.
§ 3 Organisationsstruktur
Das Zentrum richtet für einzelne Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsstellen ein, soweit die Aufgabenentwicklung dies erfordert. Es kann im Benehmen mit der Hochschulleitung und mit Zustimmung des Senats zur Durchführung von Weiterbildungsprojekten gemeinnützige privatrechtliche Trägerorganisationen gründen oder sich an solchen beteiligen.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Weiterbildungszentrums sind dessen Leiter sowie die Weiterbildungsbeauftragten der Fächer.
§ 5 Leitung
Der Leiter des Weiterbildungszentrums wird vom Senat im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellt. Er ist für die laufenden Geschäfte des Zentrums sowie für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er vertritt das Zentrum nach außen und erstattet dem Senat über die Tätigkeit des Zentrums jährlich Bericht.
§ 6 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, in der die Planung der Aktivitäten des Zentrums und die Rechenschaftslegung über seine Arbeit erfolgen. Die Mitgliederversammlung verabschiedet den jährlichen Arbeitsbericht an den Senat. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ergeht mindestens vier Wochen vor dem Termin.
§ 7 Beirat
Zur Unterstützung der Arbeit des Weiterbildungszentrums wird ein Beirat eingesetzt, in dem die Vertreter der Hauptadressaten beratend tätig sind. Die Leitung des Zentrums schlägt dem Senat die Mitglieder des Beirats
vor.
1 Genehmigt durch das MWFK mit Schreiben vom 17.2.1995
2 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
42