Heft 
(1995) 4
Seite
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I. Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

Satzung des Weiterbildungszentrums der Universität Potsdam( WBZ)

Vom 23. Juni 1994

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 23. Juni 1994 folgende Satzung erlassen: 1 2

§ 1 Rechtsstellung

Das Weiterbildungszentrum der Universität Potsdam ( WBZ) ist eine wissenschaftliche Betriebseinheit der Universität Potsdam unter Verantwortung des Senats nach§ 93 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Hochschul­gesetz.

§ 2 Aufgaben

und

( 1) Das Weiterbildungszentrum organisiert koordiniert die postgraduale Fort- und Weiterbildung an der Universität Potsdam. Es verfolgt das Ziel, die aktuellen sozialen und ökonomischen Transformations­prozesse mitzugestalten, die sich aus dem schnellen Wandel der beruflichen Qualifikationsanforderungen und ihrer zunehmenden Verwissenschaftlichung ergeben. Zu diesem Zweck fördert es, unbeschadet bestehender fachlicher Zuständigkeiten, die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten in Zusammenarbeit mit geeigneten Adressaten aus der Wirtschaft, der öffentli­chen Verwaltung und und dem Bildungsbereich. Es unterstützt die Organisation von Weiterbildungsstudien, wirbt Drittmittel zu deren Finanzierung ein, regt inter­disziplinäre Weiterbildungsvorhaben an und wirkt an der wissenschaftlichen Begleitung von Weiterbildungsprojek­ten mit.

( 2) Das Zentrum dient dem quartären Bildungsauftrag der Universität. Es bietet den in der Weiterbildung Tätigen und sonstigen Interessenten durch Tagungen und Veranstaltungen ein Forum wissenschaftlicher und praxisbezogener Diskussion.

( 3) Das Zentrum kooperiert mit anderen Weiterbil­dungseinrichtungen und den in diesem Bereich tätigen Förderorganisationen.

§ 3 Organisationsstruktur

Das Zentrum richtet für einzelne Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsstellen ein, soweit die Aufgabenentwicklung dies erfordert. Es kann im Benehmen mit der Hochschul­leitung und mit Zustimmung des Senats zur Durchfüh­rung von Weiterbildungsprojekten gemeinnützige privatrechtliche Trägerorganisationen gründen oder sich an solchen beteiligen.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Weiterbildungszentrums sind dessen Leiter sowie die Weiterbildungsbeauftragten der Fächer.

§ 5 Leitung

Der Leiter des Weiterbildungszentrums wird vom Senat im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellt. Er ist für die laufenden Geschäfte des Zentrums sowie für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er vertritt das Zentrum nach außen und erstattet dem Senat über die Tätigkeit des Zentrums jährlich Bericht.

§ 6 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederver­sammlung statt, in der die Planung der Aktivitäten des Zentrums und die Rechenschaftslegung über seine Arbeit erfolgen. Die Mitgliederversammlung verabschiedet den jährlichen Arbeitsbericht an den Senat. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ergeht mindestens vier Wochen vor dem Termin.

§ 7 Beirat

Zur Unterstützung der Arbeit des Weiterbildungszen­trums wird ein Beirat eingesetzt, in dem die Vertreter der Hauptadressaten beratend tätig sind. Die Leitung des Zentrums schlägt dem Senat die Mitglieder des Beirats

vor.

1 Genehmigt durch das MWFK mit Schreiben vom 17.2.1995

2 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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