2.
wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden
ist, bei deren Vorbereitung oder Begehung der Doktorgrad mißbraucht wurde.
01 Abs. 3). Für die Bewertung
§ 21 Ehrenpromotion
Eine Ehrenpromotion- Verleihung des Doktorgrades ehrenhalber( Dr. phil. h.c.)- für besondere wissenschaftliche Leistungen muß von mindestens drei Professoren oder Privatdozenten der zuständigen Fakultät beantragt werden. Der Vorschlag wird vom Promotionsausschuẞ entgegengenommen und durch eine von ihm benannte Kommission geprüft. Auf der Grundlage des Votums der Kommission entscheiden die Mitglieder der Fakultät. Der Beschluß bedarf der Mehrheit der Stimmen der Professoren, wobei schriftliche Voten zulässig sind.
V nodildow
§ 22 Übergangsregelung
ches Laufende Verfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung können auf Antrag des Betroffenen nach den Bestimmungen dieser Ordnung beendet werden.
§ 23
Inkrafttreten
Die Promotionsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der dos Universität Potsdam in Kraft.
Anhang
Promotionsfächer der Philosophischen Fakultät I
- Altphilologie
- Amerikanistik
- Anglistik
- Cultural Studies( Arbeitstitel)
- Germanistik
- Geschichte
- Jüdische Studien
mung- Kunstgeschichte
ich- Philosophie
- Religionswissenschaft
- Romanistik
- Slavistik
des
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