II. Bekanntmachungen
Dienstvereinbarung Nr. 1/93
zwischen
dem Kanzler der Universität Potsdam
und dem
Gesamtpersonalrat der Universität Potsdam über den Einsatz und Betrieb einer
digitalen Telefonanlage
der Universität Potsdam ( Überarbeitete und ergänzte Fassung vom 18.10.1995)
§ 1
Gegenstand und Geltungsbereich
( 1) Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist der vorgesehene Einsatz sowie der Betrieb einer digitalen ISDNTelekommunikationsanlage( TKA) in der Universität
Potsdam.
( 2) Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Universität Potsdam, die die TKA nutzen.
( 3) Es wird übereinstimmend festgestellt, daß die Telefon- und Telefax- Endgeräte nicht unter die Regelungen eines Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik fallen.
§ 2 Hard- und Software
( 1) Hardwarekomponenten
1. Die TK- Anlage besteht hardwareseitig aus folgenden Komponenten:
ISDN- Telekommunikationsanlage Integral 333- 3gruppig
UNI I
333
2gruppig
UNI II
333
2gruppig
UNI III/ 1
333- 333
1 gruppig
UNI III/ 2 UNI I- Botanik
( 2) Softwarekomponenten
Installiert ist eine firmenspezifische Software, die speziell für die Integral- Familie entwickelt wurde und nicht mit herkömmlichen Systemen kompatibel ist.
§ 3
Leistungsmerkmale
( 1) Folgende Leistungsmerkmale werden eingesetzt:
Elektronisches Telefonbuch
( Herr/ Frau, Familienname, Vorname, Bearbeiterzeichen, akademischer Grad/ Titel, Struktureinheit, Uni- Campus, Haus, Zimmer, Apparat- Nummer) Zugang zu diesem Telefonbuch haben alle Abfrageplätze der Fernsprechvermittlung sowie die Bereiche, die mit digitalen Komforttelefonen( mit Display) ausgestattet sind.
b) Vorzimmer- Anlagen
c)
Rufumleitung( variabel, nur mit Zustimmung aller Teilnehmer)
d) Heranholen eines Rufes
e)
Automatischer Rückruf im Besetztfall
f) Rufweiterleitung
g) Zentraler Anrufbeantworter
h) Makeln
i) Konferenzschaltung( nur nach Information an alle Teilnehmer)
j) Gebührenerfassung
k) Anonyme statistische Analyse der TKA
1)
Softwareschloẞ
H
e
f
n
n
S
2. Der TK- Verbund wirkt nach innen und außen wie eine Telefonanlage mit einer einzigen digitalen Einwahlnummer( 977-0).
3. Eine Erweiterung im Rahmen des TK- Verbundes erfolgt durch ISDN- Anlagen vom Typ Integral 33 x E in den Liegenschaften
- Gutenbergstraße 67
- Zoologie( Villa Liegnitz)
Bei diesen Anlagen erfolgt keine Einwahl über 977-0.
4. Abfrageplätze der Telefonistinnen werden nur am Standort" Am Neuen Palais" eingerichtet.
5. Voice Mail Server( Anrufbeantworter mit 2000 Boxen)
6. Gebührendatenserver
7. Elektronisches Telefonbuch( ETB)
50
m) Codewahl
( 2) In besonderen Fällen ist das Aufschalten durch eine Telefonvermittlungsperson auf eine bestehende Gesprächsverbindung zulässig. Die Aufschaltung ist durch ein deutliches Hörzeichen anzukündigen.
( 3) Ein Zusammenschluß mit anderen computergestützten Anlagen ist ausgeschlossen.
( 4) Eine Beeinflussung des Betriebs von außen( z. B. durch Fernwartung) ist nicht zulässig.
§ 4 Datenerfassung und Datenspeicherung
( 1) Eine Datenerfassung und Datenspeicherung ist nur in dem Maße erlaubt, wie das zur Herstellung der jeweiligen Verbindung und eine Gebührendatenerfassung notwendig ist. Sie beschränkt sich auf folgende Daten:
S
S