Heft 
(1996) 3
Seite
50
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II. Bekanntmachungen

Dienstvereinbarung Nr. 1/93

zwischen

dem Kanzler der Universität Potsdam

und dem

Gesamtpersonalrat der Universität Potsdam über den Einsatz und Betrieb einer

digitalen Telefonanlage

der Universität Potsdam ( Überarbeitete und ergänzte Fassung vom 18.10.1995)

§ 1

Gegenstand und Geltungsbereich

( 1) Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist der vor­gesehene Einsatz sowie der Betrieb einer digitalen ISDN­Telekommunikationsanlage( TKA) in der Universität

Potsdam.

( 2) Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Universität Potsdam, die die TKA nutzen.

( 3) Es wird übereinstimmend festgestellt, daß die Tele­fon- und Telefax- Endgeräte nicht unter die Regelungen eines Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der In­formationstechnik fallen.

§ 2 Hard- und Software

( 1) Hardwarekomponenten

1. Die TK- Anlage besteht hardwareseitig aus folgenden Komponenten:

ISDN- Telekommunikationsanlage Integral 333- 3gruppig

UNI I

333

2gruppig

UNI II

333

2gruppig

UNI III/ 1

333- 333

1 gruppig

UNI III/ 2 UNI I- Botanik

( 2) Softwarekomponenten

Installiert ist eine firmenspezifische Software, die spe­ziell für die Integral- Familie entwickelt wurde und nicht mit herkömmlichen Systemen kompatibel ist.

§ 3

Leistungsmerkmale

( 1) Folgende Leistungsmerkmale werden eingesetzt:

Elektronisches Telefonbuch

( Herr/ Frau, Familienname, Vorname, Bearbeiterzei­chen, akademischer Grad/ Titel, Struktureinheit, Uni- Campus, Haus, Zimmer, Apparat- Nummer) Zugang zu diesem Telefonbuch haben alle Abfra­geplätze der Fernsprechvermittlung sowie die Be­reiche, die mit digitalen Komforttelefonen( mit Display) ausgestattet sind.

b) Vorzimmer- Anlagen

c)

Rufumleitung( variabel, nur mit Zustimmung aller Teilnehmer)

d) Heranholen eines Rufes

e)

Automatischer Rückruf im Besetztfall

f) Rufweiterleitung

g) Zentraler Anrufbeantworter

h) Makeln

i) Konferenzschaltung( nur nach Information an alle Teilnehmer)

j) Gebührenerfassung

k) Anonyme statistische Analyse der TKA

1)

Softwareschloẞ

H

e

f

n

n

S

2. Der TK- Verbund wirkt nach innen und außen wie eine Telefonanlage mit einer einzigen digitalen Einwahlnum­mer( 977-0).

3. Eine Erweiterung im Rahmen des TK- Verbundes er­folgt durch ISDN- Anlagen vom Typ Integral 33 x E in den Liegenschaften

- Gutenbergstraße 67

- Zoologie( Villa Liegnitz)

Bei diesen Anlagen erfolgt keine Einwahl über 977-0.

4. Abfrageplätze der Telefonistinnen werden nur am Standort" Am Neuen Palais" eingerichtet.

5. Voice Mail Server( Anrufbeantworter mit 2000 Bo­xen)

6. Gebührendatenserver

7. Elektronisches Telefonbuch( ETB)

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m) Codewahl

( 2) In besonderen Fällen ist das Aufschalten durch eine Telefonvermittlungsperson auf eine bestehende Ge­sprächsverbindung zulässig. Die Aufschaltung ist durch ein deutliches Hörzeichen anzukündigen.

( 3) Ein Zusammenschluß mit anderen computergestütz­ten Anlagen ist ausgeschlossen.

( 4) Eine Beeinflussung des Betriebs von außen( z. B. durch Fernwartung) ist nicht zulässig.

§ 4 Datenerfassung und Datenspeicherung

( 1) Eine Datenerfassung und Datenspeicherung ist nur in dem Maße erlaubt, wie das zur Herstellung der jewei­ligen Verbindung und eine Gebührendatenerfassung not­wendig ist. Sie beschränkt sich auf folgende Daten:

S

S