Heft 
(1996) 4
Seite
60
Einzelbild herunterladen

Anlage 1

Punktbewertung für Anträge auf Zuweisung einer Mietwohnung

Die Punktbewertung erfolgt ab Tag des Eingangs des Antrages in der Wohnungsfürsorgestelle.

Die Summe der Punkte nach Nr. 1-4 verdoppelt sich bei bei TG- Empfängern und Empfängern von Mietbeiträgen.

1. Antragsteller/ in

2. Ehegatte

Lebensgefährte/ in

2 Punkte

2 Punkte

3.

Kinder

- jedes zum Haushalt gehörende Kind unter 18 Jahren, auch das ungeborene bei nachgewiesener Schwanger­schaft 5 Punkte

- jedes zum Haushalt gehörende Kind über 18 Jahren, das sich in der Ausbildung befindet und mit in die neue Wohnung umzieht

5 Punkte

zum Haushalt ständig gehörende Personen

4.

- Eltern

- Elternteil

5.

2 Punkte

1 Punkt

für jede Versetzung mit Ortswechsel, zugskostenvergütung gewährt wurde

6.

Schwerbehinderte

7.

lich)

8.

9.

10.

11.

12.

für die Um­

2-5 Punkte

5 Punkte

Krankheitsfälle besonderer Art in der Familie ( amts-/ fürsorgeärztliche Bescheinigung erforder­5 Punkte

besondere persönliche, soziale oder dienstliche Gründe

1- 15 Punkte

Anerkennung einer vorläufigen Wohnung

5 Punkte

Wohnberechtigungsschein nach§ 5 Wohnungs­bindungsgesetz oder§ 88a Wohnungsbaugesetz 3 Punkte

Entfernung zwischen Wohnung und Dienststätte > 50 km ohne Anspruch auf TG

3 Punkte

verheiratete Beschäftigte, die jedoch keinen eigenen Haushalt führen und keine gemeinsame Wohnung haben.

5 Punkte

60