Anlage 1
Punktbewertung für Anträge auf Zuweisung einer Mietwohnung
Die Punktbewertung erfolgt ab Tag des Eingangs des Antrages in der Wohnungsfürsorgestelle.
Die Summe der Punkte nach Nr. 1-4 verdoppelt sich bei bei TG- Empfängern und Empfängern von Mietbeiträgen.
1. Antragsteller/ in
2. Ehegatte
Lebensgefährte/ in
2 Punkte
2 Punkte
3.
Kinder
- jedes zum Haushalt gehörende Kind unter 18 Jahren, auch das ungeborene bei nachgewiesener Schwangerschaft 5 Punkte
- jedes zum Haushalt gehörende Kind über 18 Jahren, das sich in der Ausbildung befindet und mit in die neue Wohnung umzieht
5 Punkte
zum Haushalt ständig gehörende Personen
4.
- Eltern
- Elternteil
5.
2 Punkte
1 Punkt
für jede Versetzung mit Ortswechsel, zugskostenvergütung gewährt wurde
6.
Schwerbehinderte
7.
lich)
8.
9.
10.
11.
12.
für die Um
2-5 Punkte
5 Punkte
Krankheitsfälle besonderer Art in der Familie ( amts-/ fürsorgeärztliche Bescheinigung erforder5 Punkte
besondere persönliche, soziale oder dienstliche Gründe
1- 15 Punkte
Anerkennung einer vorläufigen Wohnung
5 Punkte
Wohnberechtigungsschein nach§ 5 Wohnungsbindungsgesetz oder§ 88a Wohnungsbaugesetz 3 Punkte
Entfernung zwischen Wohnung und Dienststätte > 50 km ohne Anspruch auf TG
3 Punkte
verheiratete Beschäftigte, die jedoch keinen eigenen Haushalt führen und keine gemeinsame Wohnung haben.
5 Punkte
60