Heft 
(1997) 3
Seite
79
Einzelbild herunterladen

Nebenfach

Sprachausbildung

HS English Linguistics

Ü

4 SWS

V

Sprachwissenschaft:

Specialized Linguistic Topics

2 SWS

HS Core Area Linguistics¹

2 SWS

2 SWS

V

Kulturwissenschaft

2 SWS

HS Kulturwissenschaft( LN)

2 SWS

HS

Literaturwissenschaft

2 SWS

1

ein Leistungsnachweis wahlweise

การ

b) Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kul­

tur

Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

Hauptfach

Ü Sprachausbildung

Literaturwissenschaft

Literaturwissenschaft

4 SWS

2 SWS

2 SWS

Studiums entsprechend dieser Studienordnung zur Magi­sterprüfung zugelassen werden. Sie haben aber auch das Recht, nach der zur Zeit ihrer Immatrikulation gültigen Übergangsordnung ihr Studium abzuschließen. bou

§ 17 Inkrafttreten

( 1) Diese Studienordnung gilt für bereits Studierende, die ihr Hauptstudium im Fach Anglistik und Amerikanistik im Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung an der Universität Potsdam beginnen, und für Studierende, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttreten dieser Ord­nung an der Universität Potsdam aufnehmen.

( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

V

HS

HS Britische Literatur( unter Einschluß

Kulturwissenschaft

II. Bekanntmachungen

Übersicht über die Interdisziplinären Zen­tren an der Universität Potsdam

Zentrum für Kognitive Studien

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Reinhold Kliegl

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Joachim Lompscher

weiterer Literaturen in

eng. Sprache)( LNW1)

2 SWS

HS Nordamerikanische Literatur

( LNW1)

2 SWS

V

2 SWS

Zentrum für Lern- und Lehrforschung

HS Kulturwissenschaft( LNW1)

2 SWS

HS Kulturwissenschaft( LNW1)

2 SWS

V/ S Selected Linguistic Topics

2 SWS

HS Core Area Linguistics Exkursion

2 SWS

2 SWS

1

drei Leistungsnachweise wahlweise

Nebenfach

Ü Sprachausbildung

4 SWS

V

Literaturwissenschaft

2 SWS

HS Literaturwissenschaft( LNW)

2 SWS

V

2 SWS

HS Kulturwissenschaft( LNW)

2 SWS

HS Core Area Linguistics

2 SWS

Kulturwissenschaft

Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden.

V. Schlußbestimmungen

§ 16

Übergangsbestimmungen

( 1) Diese Studienordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Studienord­nung ihr Magisterstudium an der Universität Potsdam aufgenommen haben.

( 2) Studierende, die ihr Studium früher aufgenommen haben, können bei Nachweis eines ordnungsgemäßen

Zentrum für Jugend und Sozialisationsforschung Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Hans Oswald

Interdisziplinäres Zentrum für Pädagogische For­schung und Lehrerbildung

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Uwe Wyschkon

Kommunalwissenschaftliches Institut

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Michael Nierhaus

Zentrum für Nichtlineare Dynamik

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Jürgen Kurths

Zentrum für Dünne Organische und Biochemische Schichten

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Ludwig Brehmer

Zentrum für Biopolymere

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Martin G. Peter

Zentrum für Umweltwissenschaften

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Bodo Teichmann

Zentrum für Gerechtigkeitsforschung

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Leo Montada

Zentrum für Australienforschung

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Wilhelm Bürklin

Menschenrechtszentrum

Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. jur. Eckart Klein

79