Nebenfach
Sprachausbildung
HS English Linguistics
Ü
4 SWS
V
Sprachwissenschaft:
Specialized Linguistic Topics
2 SWS
HS Core Area Linguistics¹
2 SWS
2 SWS
V
Kulturwissenschaft
2 SWS
HS Kulturwissenschaft( LN)
2 SWS
HS
Literaturwissenschaft
2 SWS
1
ein Leistungsnachweis wahlweise
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b) Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kul
tur
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
Hauptfach
Ü Sprachausbildung
Literaturwissenschaft
Literaturwissenschaft
4 SWS
2 SWS
2 SWS
Studiums entsprechend dieser Studienordnung zur Magisterprüfung zugelassen werden. Sie haben aber auch das Recht, nach der zur Zeit ihrer Immatrikulation gültigen Übergangsordnung ihr Studium abzuschließen. bou
§ 17 Inkrafttreten
( 1) Diese Studienordnung gilt für bereits Studierende, die ihr Hauptstudium im Fach Anglistik und Amerikanistik im Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung an der Universität Potsdam beginnen, und für Studierende, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung an der Universität Potsdam aufnehmen.
( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
V
HS
HS Britische Literatur( unter Einschluß
Kulturwissenschaft
II. Bekanntmachungen
Übersicht über die Interdisziplinären Zentren an der Universität Potsdam
Zentrum für Kognitive Studien
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Reinhold Kliegl
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Joachim Lompscher
weiterer Literaturen in
eng. Sprache)( LNW1)
2 SWS
HS Nordamerikanische Literatur
( LNW1)
2 SWS
V
2 SWS
Zentrum für Lern- und Lehrforschung
HS Kulturwissenschaft( LNW1)
2 SWS
HS Kulturwissenschaft( LNW1)
2 SWS
V/ S Selected Linguistic Topics
2 SWS
HS Core Area Linguistics Exkursion
2 SWS
2 SWS
1
drei Leistungsnachweise wahlweise
Nebenfach
Ü Sprachausbildung
4 SWS
V
Literaturwissenschaft
2 SWS
HS Literaturwissenschaft( LNW)
2 SWS
V
2 SWS
HS Kulturwissenschaft( LNW)
2 SWS
HS Core Area Linguistics
2 SWS
Kulturwissenschaft
Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden.
V. Schlußbestimmungen
§ 16
Übergangsbestimmungen
( 1) Diese Studienordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Studienordnung ihr Magisterstudium an der Universität Potsdam aufgenommen haben.
( 2) Studierende, die ihr Studium früher aufgenommen haben, können bei Nachweis eines ordnungsgemäßen
Zentrum für Jugend und Sozialisationsforschung Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Hans Oswald
Interdisziplinäres Zentrum für Pädagogische Forschung und Lehrerbildung
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Uwe Wyschkon
Kommunalwissenschaftliches Institut
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Michael Nierhaus
Zentrum für Nichtlineare Dynamik
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Jürgen Kurths
Zentrum für Dünne Organische und Biochemische Schichten
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Ludwig Brehmer
Zentrum für Biopolymere
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Martin G. Peter
Zentrum für Umweltwissenschaften
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Bodo Teichmann
Zentrum für Gerechtigkeitsforschung
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Leo Montada
Zentrum für Australienforschung
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Wilhelm Bürklin
Menschenrechtszentrum
Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. jur. Eckart Klein
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