Tabelle 1
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und Beispiele für die Prüffristen
Anlage/ Betriebsmittel
Prüffrist
Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel allgemein
vor der ersten Inbetriebnahme
Elektrische Anlagen und ortsfeste
elektrische Betriebsmittel
nach einer Änderung oder Instandsetzung mindestens alle 4 Jahre
Art der Prüfung
Prüfer
auf ordnungsgemäßen Zustand, falls Elektrofachkraft oder unter keine entsprechende Bescheinigung Leitung und Aufsicht einer des Errichters vorliegt Elektrofachkraft
auf ordnungsgemäßen Zustand, falls keine entsprechende Bescheinigung des Reparaturunternehmens vorliegt auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Nicht ortsfeste elektrische
vgl. Anlage zu
auf ordnungsgemäßen Zustand
Betriebsmittel, Anschlußleitungen Tabelle 1
mit Steckern, Verlängerungs- und
Geräteanschlußleitungen mit ihren
Steckvorrichtungen
Schutzmaßnahmen mit
Fehlerstromschutzeinrichtungen
bei nichtstationären Anlagen
mindestens
auf Wirksamkeit
einmal im Monat
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch
elektrotechnisch
unterwiesene Personen
Fehlerstrom- und Fehlerspannungsschutzeinrichtungen
bei stationären Anlagen
bei nichtstationären Anlagen Isolierende Schutzkleidung
Spannungsprüfer; isolierte
Werkzeuge; isolierende Schutzeinrichtungen und
mindestens alle 6 auf einwandfreie Funktion durch Monate
Benutzer
arbeitstäglich
Betätigen der Prüfeinrichtungen Betätigen der Prüfeinrichtungen
mindestens alle 6 auf sicherheitstechnisch
Elektrofachkraft
Monate( soweit einwandfreien Zustand
benutzt)
vor jeder Benutzung
auf augenfällige Mängel
Benutzer
vor jeder Benutzung
auf augenfällige Mängel und einwandfreie Funktion
Benutzer
Betätigungs- und Erdungsstangen Spannungsprüfer für
Netzspannungen über 1 kV
mindestens alle auf Einhaltung der in den 6 Jahre
Elektrofachkraft
elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte
Anlage zu Tabelle 1: Prüffristen nicht ortsfester elektrischer Betriebsmittel
Prüffrist
6 Monate Bäder
120
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Flüssigkeitsstrahler
Wassersauger( Saugschrubbgeräte)
Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen
Unterwassersauger
Zentrifugen usw.
Schlachthöfe
Betäubungszangen
Elektrisch betriebene Sägen
Elektrisch betriebene Messer usw.
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung Aufschnittmaschinen
Kaffeeautomaten
Kochplatten
Toaster
Rührgeräte
Wärmewagen/ Wärmehaltegeräte
Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen
Elektrische Handgeräte usw.
Ausnahmen:
Sonstige Küchen= 12 Monate