Heft 
(1997) 4
Seite
120
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Tabelle 1

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und Beispiele für die Prüffristen

Anlage/ Betriebsmittel

Prüffrist

Elektrische Anlagen und

Betriebsmittel allgemein

vor der ersten Inbetriebnahme

Elektrische Anlagen und ortsfeste

elektrische Betriebsmittel

nach einer Änderung oder Instandsetzung mindestens alle 4 Jahre

Art der Prüfung

Prüfer

auf ordnungsgemäßen Zustand, falls Elektrofachkraft oder unter keine entsprechende Bescheinigung Leitung und Aufsicht einer des Errichters vorliegt Elektrofachkraft

auf ordnungsgemäßen Zustand, falls keine entsprechende Bescheinigung des Reparaturunternehmens vorliegt auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Nicht ortsfeste elektrische

vgl. Anlage zu

auf ordnungsgemäßen Zustand

Betriebsmittel, Anschlußleitungen Tabelle 1

mit Steckern, Verlängerungs- und

Geräteanschlußleitungen mit ihren

Steckvorrichtungen

Schutzmaßnahmen mit

Fehlerstromschutzeinrichtungen

bei nichtstationären Anlagen

mindestens

auf Wirksamkeit

einmal im Monat

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch

elektrotechnisch

unterwiesene Personen

Fehlerstrom- und Fehler­spannungsschutzeinrichtungen

bei stationären Anlagen

bei nichtstationären Anlagen Isolierende Schutzkleidung

Spannungsprüfer; isolierte

Werkzeuge; isolierende Schutzeinrichtungen und

mindestens alle 6 auf einwandfreie Funktion durch Monate

Benutzer

arbeitstäglich

Betätigen der Prüfeinrichtungen Betätigen der Prüfeinrichtungen

mindestens alle 6 auf sicherheitstechnisch

Elektrofachkraft

Monate( soweit einwandfreien Zustand

benutzt)

vor jeder Benutzung

auf augenfällige Mängel

Benutzer

vor jeder Benutzung

auf augenfällige Mängel und einwandfreie Funktion

Benutzer

Betätigungs- und Erdungsstangen Spannungsprüfer für

Netzspannungen über 1 kV

mindestens alle auf Einhaltung der in den 6 Jahre

Elektrofachkraft

elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte

Anlage zu Tabelle 1: Prüffristen nicht ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Prüffrist

6 Monate Bäder

120

Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Flüssigkeitsstrahler

Wassersauger( Saugschrubbgeräte)

Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen

Unterwassersauger

Zentrifugen usw.

Schlachthöfe

Betäubungszangen

Elektrisch betriebene Sägen

Elektrisch betriebene Messer usw.

Küchen für Gemeinschaftsverpflegung Aufschnittmaschinen

Kaffeeautomaten

Kochplatten

Toaster

Rührgeräte

Wärmewagen/ Wärmehaltegeräte

Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen

Elektrische Handgeräte usw.

Ausnahmen:

Sonstige Küchen= 12 Monate