Berichtigung zur Studienordnungordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam vom 14. September 1995
Die auf Seite 50 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 3/1997 veröffentlichte Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam vom 14. September 1995 wird wie folgt geändert:
a) Lineare Algebra und
Analytische Geometrie I b) Lineare Algebra und
( 4,2)
Analytische Geometrie II
( 4,2)
c)
Analysis I
( 4,2)
d)
Analysis II
( 4,2)
e)
Analysis III a, b visb
( 6,2)
f)
Numerische Mathematik I/ II
( einschließlich Praktikum)
( 4,4)
g) Stochastik
( 4,2)
§ 7 Abs. 2 Nr. 1
1. Die Pflichtveranstaltungen
Anlage 1: Modellstudienplan für das Diplomstudium Grundstudium
1. Semester WS
2. Semester SS
3. Semester WS
Lineare Algebra und analytische Geometrie I
( 4,2)
Lineare Algebra und analytische Geometrie II ( 4,2)
Numerische Mathematik I Numerische Mathematik
4. Semester SS
( 2,2)
II
( 2,2)
Reine Mathematik( 4,2) ( Funktionentheorie)
Reine Mathematik( 4,2)
( Gewöhnliche Diffe
rentialgleichungen)
Analysis I
Analysis II
Analysis IIIa
Analysis IIIb
( 4,2)
( 4,2)
( 4,2) Proseminar( 0,2) Nebenfach( 18)
Stochastik
( 2,0) ( 4,2)
Berichtigung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam vom 14. Juni 1995
Die auf Seite 134 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1996 veröffentlichte Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam vom 14. Juni 1995 wird wie folgt geändert:
§ 3 Gliederung des Studiums und Studiendauer ( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, eine berufspraktische Ausbildung( Arbeitsaufenthalt) von acht Monaten, ein Hauptstudium von vier Semstern, sowie ein Semster für die Abschlußprüfung. Die Dauer der berufspraktischen Ausbildung wird auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet.
( 3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 160 Semesterwochenstunden. Das Lehrangebot umfaßt im Grundstudium Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Kernbereichs, des Ergänzungsbereichs, des Methodenbereichs sowie des
Fremdsprachenbereichs, und im Hauptsstudium des ge meinsamen Kernbereichs, des Vertiefungsbereichs und des Ergänzungsbereichs sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden mit einem Umfang von 20 Semesterwochenstunden.
§ 22 Abs. 2 Nr. 7
7. die Vorlage folgender Nachweise:
1. Einen Leistungsnachweis in einem Teilgebiet und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilge biet( Schwerpunkt I) des gemeinsamen Kernbereichs ( a)-e) unverändert)
2. Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teil gebiet( Schwerpunkt II) des Vertiefungsbereichs Verwaltungswissenschaft
( a)-d) unverändert)
oder
Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilgebiet( Schwerpunkt III) des Vertiefungsbereichs In ternationale Organisation und Verwaltung ( a)-d) unverändert).
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