Heft 
(1997) 6
Seite
172
Einzelbild herunterladen

Berichtigung zur Studienordnungordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam vom 14. September 1995

Die auf Seite 50 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 3/1997 veröffentlichte Studienordnung für den Diplom­studiengang Mathematik an der Universität Potsdam vom 14. September 1995 wird wie folgt geändert:

a) Lineare Algebra und

Analytische Geometrie I b) Lineare Algebra und

( 4,2)

Analytische Geometrie II

( 4,2)

c)

Analysis I

( 4,2)

d)

Analysis II

( 4,2)

e)

Analysis III a, b visb

( 6,2)

f)

Numerische Mathematik I/ II

( einschließlich Praktikum)

( 4,4)

g) Stochastik

( 4,2)

§ 7 Abs. 2 Nr. 1

1. Die Pflichtveranstaltungen

Anlage 1: Modellstudienplan für das Diplomstudium Grundstudium

1. Semester WS

2. Semester SS

3. Semester WS

Lineare Algebra und ana­lytische Geometrie I

( 4,2)

Lineare Algebra und ana­lytische Geometrie II ( 4,2)

Numerische Mathematik I Numerische Mathematik

4. Semester SS

( 2,2)

II

( 2,2)

Reine Mathematik( 4,2) ( Funktionentheorie)

Reine Mathematik( 4,2)

( Gewöhnliche Diffe­

rentialgleichungen)

Analysis I

Analysis II

Analysis IIIa

Analysis IIIb

( 4,2)

( 4,2)

( 4,2) Proseminar( 0,2) Nebenfach( 18)

Stochastik

( 2,0) ( 4,2)

Berichtigung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam vom 14. Juni 1995

Die auf Seite 134 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1996 veröffentlichte Prüfungsordnung für den Diplom­studiengang Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam vom 14. Juni 1995 wird wie folgt geändert:

§ 3 Gliederung des Studiums und Studiendauer ( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, eine berufspraktische Ausbildung( Ar­beitsaufenthalt) von acht Monaten, ein Hauptstudium von vier Semstern, sowie ein Semster für die Abschlußprü­fung. Die Dauer der berufspraktischen Ausbildung wird auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet.

( 3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Ab­schluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 160 Semesterwochenstunden. Das Lehrangebot umfaßt im Grundstudium Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Kernbereichs, des Er­gänzungsbereichs, des Methodenbereichs sowie des

Fremdsprachenbereichs, und im Hauptsstudium des ge meinsamen Kernbereichs, des Vertiefungsbereichs und des Ergänzungsbereichs sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden mit einem Umfang von 20 Semesterwochenstunden.

§ 22 Abs. 2 Nr. 7

7. die Vorlage folgender Nachweise:

1. Einen Leistungsnachweis in einem Teilgebiet und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilge biet( Schwerpunkt I) des gemeinsamen Kernbereichs ( a)-e) unverändert)

2. Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teil gebiet( Schwerpunkt II) des Vertiefungsbereichs Verwaltungswissenschaft

( a)-d) unverändert)

oder

Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teil­gebiet( Schwerpunkt III) des Vertiefungsbereichs In ternationale Organisation und Verwaltung ( a)-d) unverändert).

172