II. Bekanntmachungen
Änderung des Bundesreisekostengesetzes Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 15.03.1997, Az. 15.3-2703-11Auszug
Das Bundesreisekostengesetz( BRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973( BGBl. I S. 1621), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 1991( BGBl. I S. 2154) ist durch Artikel 28 des Jahressteuergesetzes 1997- JStG 1997- vom 20. Dezember 1996( BGBl. I S. 2049) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 geändert worden.
1.
2.
2.1
2.2
zu§ 8 Reisekostenstufen- aufgehoben Die Reisekostenstufen sind durch Aufhebung des§ 8 weggefallen. Danach gibt es für das Tage- und Übernachtungsgeld keine gestaffelte, sondern nur noch einheitliche Pauschalsätze.
zu§ 9 Tagegeld( neu)
Die Höhe des Tagegeldes für Mehraufwendungen für die Verpflegung des Dienstreisenden bestimmt sich nach§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes( EstG). Die neue Vorschrift gilt für alle Dienstreisenden (§ 2 Abs. 1 BRKG), so daß seit 1. Januar 1997 bei Dienstreisen und Dienstgängen von weniger als acht Stunden Abwesenheit kein Tagegeld zusteht.
Durch die Neufassung bestimmt sich die Höhe des Tagegeldes für alle Dienstreisenden ausschließlich nach den steuerlichen Regelungen. Danach beträgt das Tagegeld ebenso wie der steuerliche Pauschbetrag bei einer Abwesenheitsdauer von
Bei Übernachtungen im Ausland werden in diesen Fällen die Übernachtungskosten um 20 Prozent des für den Übernachtungsort maßgebenden Auslandstagegeldes für eine mehrtägige Auslandsdienstreise gekürzt.
Anmerkung zu Absatz 3 Satz 2
Nach dem BMI- RSchr. vom 02.12.1995( GMBI. 1996 S. 7) werden bei Übernachtungen in Großstädten( über 100.000 Einwohner) und anderen Orten mit erfahrungsgemäß allgemein oder saisonbedingt hohen Zimmerpreisen die Unterkunftskosten insoweit als unvermeidbar angesehen, als sie den doppelten Betrag des Übernachtungsgeldes nicht übersteigen. In diesen Fällen braucht in der Regel nicht mehr nachgeprüft werden, ob die Unterkunftskosten in der geltend gemachten Höhe notwendig waren. Übersteigen die Unterkunftskosten den doppelten Betrag des Übernachtungsgeldes, ist ihre Unvermeidbarkeit- wie bisher- im einzelnen zu begründen.
3.3
5.
5.1
5.2
24 Stunden
46 DM
weniger als 24 Stunden,
aber mindestens 14 Stunden 20 DM weniger als 14 Stunden,
5.3.
aber mindestens 8 Stunden
10 DM.
3.
zu§ 10 Übernachtungsgeld
3.1
zu Absatz 2( neu)
3.2
170
Das Übernachtungsgeld
ohne belegmäßigen
Nachweis beträgt nunmehr nach Wegfall der Reisekostenstufen einheitlich 39 Deutsche
Mark.
-
zu Absatz 3 Satz 3( neu)
Sind bei nachgewiesenen Kosten für Übernachtungen die Kosten des Frühstücks enthalten ( Inklusivpreis), werden bei Übernachtungen im Inland die Übernachtungskosten unabhängig von deren Höhe jeweils um den Betrag von neun Deutsche Mark gekürzt.
zu Absatz 4 Satz 1( neu)
Für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln( z.B. Dienst- Kfz) wird Übernachtungsgeld nicht gezahlt. Übernachtungsgeld wird auch nicht gezahlt, wenn nach Art und Zweck des Dienstgeschäftes die Inanspruchnahme einer Unterkunft ausgeschlossen ist und deshalb Unterkunftskosten nicht entstehen können.
Zu§ 15 Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu 6 Stunden Dauer und bei Dienstgängen
Nach der Aufhebung des§ 15 Satz 2 BRKG sind Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten in Fällen einer Dienstreise von bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen nicht mehr erstattungsfähig.
Bei Dienstgängen mit einer Abwesenheit von der Wohnung und Dienststelle( vgl. Tz 2.4) von acht Stunden Dauer und mehr wird Tagegeld gemäß§ 9 BRKG( neu) gewährt.
Für notwendige nachgewiesene Unterkunftskosten bei Dienstreisen unter acht Stunden und Dienstgängen ist§ 14 BRKG( Erstattung der Nebenkosten) anwendbar.
Dieses Rundschreiben wird im Amtsblatt veröffentlicht. Der gesamte Wortlaut des Rundschreibens liegt in der Reisekostenstelle, Dezernat 3, vor.
Anmerkungen des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten, Reisekostenstelle
In Bezug auf die Unvermeidbarkeit erhöhter Übernachtungskosten entsprechend§ 10 Abs. 3 BRKG bitten wir, die Empfehlung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Brandenburg zu beachten und nach Möglichkeit preisgünstige Hotelzimmer zu buchen über: