§ 6
Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung, Ge- 28
samtnote
( 1) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens ,, ausreichend" lautet.
( 2) Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten der FP nach folgender Einteilung gebildet:
bei einem Mittelwert bis 1,5
über 1,5 bis 2,5 über 2,5 bis 3,5 über 3,5 bis 4,0 über 4,0
= sehr gut = gut
= befriedigend
= ausreichend = nicht bestanden.
schaftswissenschaften festgelegten Voraussetzungen zu
erbringen.
( 5) Die FP unter Absatz 2 Nr. 5 und 6 wird im Prüfungszeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums durchgeführt; im Berufspraktischen Handeln als mündliche Einzelprüfung von 30 Minuten und in der Sportökonomie als Klausur von 3 Stunden Dauer.
§ 8
sid( S) Tob basX
( 3) Bei der Berechnung der Mittelwerte wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundungen gestrichen.
§ 7
( 2)
Umfang und Art der Diplomprüfung im Studienschwerpunkt Beratung und Verwaltung
( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuẞ so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des achten Semesters abgeschlossen sein kann. baie mil
Übersich
( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus
1. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des/ der Kandidaten/ in, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen wurde
ain- Bewegungswissenschaft
- Sportpsychologie br- Trainingswissenschaft;
2. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des/ der Kandidaten/ in, das nicht in der DiplomVorprüfung abgeschlossen wurde
ozzining- Sportgeschichte
- Sportpädagogik/ Sportdidaktik
- Sportsoziologie;
3. einer FP in der Betriebswirtschaftslehre gemäß den bri Bestimmungen für Studierende, die Wirtschaftswissenschaften als Nebenfach studieren;
4. einer FP in der Rechtswissenschaft gemäß den Bestimmungen für Studierende der Wirtschaftswissenschaften;
5. einer FP im Berufspraktischen Handeln;
6. einer FP in der Sportökonomie.
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( 3) Die FP unter Absatz 2 Nr. 1 und 2 werden studienbegleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Voraussetzung ist der Nachweis der Lehrinhalte des jeweiligen Prüfungsfaches in vollem Umfang gemäß der STO des Studiengangs Diplom- Sportwissenschaft. Sie werden als mündliche Einzelprüfungen von 30 Minuten Dauer durchgeführt.
( 4) Die FP unter Absatz 2 Nr. 3 und 4 werden studienbegleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Dazu sind die für Studierende des Nebenfaches bzw. des Faches WirtApril 1997
Antrag auf Zulassung und Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung im Schwerpunkt Beratung und Verwaltung bida W doen erfolgreichen Abschluß ( 1) Die studienbegleitenden vorgezogenen FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums meldet der/ die Kandidat/ in mindestens vierzehn Tage vor dem veröffentlichten jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt an. Für die jeweiligen Prüfungen sind folgende Nachweise vorzulegen: ninotsbibne 10b\ zob 1. für die FP Bewegungswissenschaft oder Sportpsychologie oder Trainingswissenschaft je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einem benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprüfung abgeschlossen wurde bzw. werden soll; jeweils 2. für die FP Sportgeschichte oder Sportpädagogik/ Sportdidaktik oder Sportsoziologie je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einen benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprüfung abgeschlossen wurde bzw. werden soll;
3. für die FP Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft die Nachweise gemäß den Bestimmungen für Studierende des Nebenfaches bzw. Faches Wirtschaftswissenschaften.
( 2) Die Anmeldung zur FP Berufspraktisches Handeln und Sportökonomie erfolgt auf der Grundlage des an den Prüfungsausschuß schriftlich zu stellenden und von diesem bestätigten Antrags auf Zulassung zur Diplomprüfung. Dem Antrag sind die in der RPO geforderten allgemeinen und folgende spezifische Nachweise beizufügen:
1. für die FP Berufspraktisches Handeln zwei unbenotete Leistungsnachweise für die Kurse der BpÜ und eiOnen für das Wissenschaftliche Praktikum; Я под 2. für die FP Sportökonomie je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus den Fachgebieten Sportmarketing/-ökonomie, Sportverwaltung/-organisation und Sportberatung/-präsentation sowie zwei benotete Leistungsnachweise aus zwei der o.g. Fachgebiete.
3. Erfolgt der Antrag auf Zulassung für beide FP, so sind ihm desweiteren die Nachweise für die 16 SWS Studium nach Wahl des/ der Studierenden beizufügen. Im Falle der Beantragung von nur einer der beiden FP, sind diese Nachweise spätestens mit der Beantragung auf Zulassung zur letzten FP beizubringen. Die Art und der Inhalt dieser Nachweise wird durch die Anforderungen der jeweiligen Lehrveranstaltungen bestimmt. sechs Fachprü
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