Heft 
(1997) 7
Seite
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§ 6

Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung, Ge- 28

samtnote

( 1) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens ,, ausreichend" lautet.

( 2) Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten der FP nach folgender Einteilung gebil­det:

bei einem Mittelwert bis 1,5

über 1,5 bis 2,5 über 2,5 bis 3,5 über 3,5 bis 4,0 über 4,0

= sehr gut = gut

= befriedigend

= ausreichend = nicht bestanden.

schaftswissenschaften festgelegten Voraussetzungen zu

erbringen.

( 5) Die FP unter Absatz 2 Nr. 5 und 6 wird im Prüfungs­zeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Haupt­studiums durchgeführt; im Berufspraktischen Handeln als mündliche Einzelprüfung von 30 Minuten und in der Sportökonomie als Klausur von 3 Stunden Dauer.

§ 8

sid( S) Tob basX

( 3) Bei der Berechnung der Mittelwerte wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundungen gestrichen.

§ 7

( 2)

Umfang und Art der Diplomprüfung im Stu­dienschwerpunkt Beratung und Verwaltung

( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuẞ so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des achten Semesters abgeschlossen sein kann. baie mil

Übersich

( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus

1. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des/ der Kandidaten/ in, das nicht als FP in der Di­plom- Vorprüfung abgeschlossen wurde

ain- Bewegungswissenschaft

- Sportpsychologie br- Trainingswissenschaft;

2. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des/ der Kandidaten/ in, das nicht in der Diplom­Vorprüfung abgeschlossen wurde

ozzining- Sportgeschichte

- Sportpädagogik/ Sportdidaktik

- Sportsoziologie;

3. einer FP in der Betriebswirtschaftslehre gemäß den bri Bestimmungen für Studierende, die Wirtschaftswis­senschaften als Nebenfach studieren;

4. einer FP in der Rechtswissenschaft gemäß den Be­stimmungen für Studierende der Wirtschaftswissen­schaften;

5. einer FP im Berufspraktischen Handeln;

6. einer FP in der Sportökonomie.

nob

( 3) Die FP unter Absatz 2 Nr. 1 und 2 werden studien­begleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungs­zeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Voraussetzung ist der Nachweis der Lehrinhalte des jeweiligen Prüfungsfa­ches in vollem Umfang gemäß der STO des Studiengangs Diplom- Sportwissenschaft. Sie werden als mündliche Einzelprüfungen von 30 Minuten Dauer durchgeführt.

( 4) Die FP unter Absatz 2 Nr. 3 und 4 werden studien­begleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungs­zeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Dazu sind die für Studierende des Nebenfaches bzw. des Faches Wirt­April 1997

Antrag auf Zulassung und Zulassungsvoraus­setzungen zur Diplomprüfung im Schwer­punkt Beratung und Verwaltung bida W doen erfolgreichen Abschluß ( 1) Die studienbegleitenden vorgezogenen FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums meldet der/ die Kandidat/ in mindestens vierzehn Tage vor dem veröf­fentlichten jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt an. Für die jeweiligen Prüfungen sind folgende Nachwei­se vorzulegen: ninotsbibne 10b\ zob 1. für die FP Bewegungswissenschaft oder Sportpsycho­logie oder Trainingswissenschaft je einen unbenote­ten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einem benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprü­fung abgeschlossen wurde bzw. werden soll; jeweils 2. für die FP Sportgeschichte oder Sportpädago­gik/ Sportdidaktik oder Sportsoziologie je einen unbe­noteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einen benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprü­fung abgeschlossen wurde bzw. werden soll;

3. für die FP Betriebswirtschaftslehre und Rechtswis­senschaft die Nachweise gemäß den Bestimmungen für Studierende des Nebenfaches bzw. Faches Wirt­schaftswissenschaften.

( 2) Die Anmeldung zur FP Berufspraktisches Handeln und Sportökonomie erfolgt auf der Grundlage des an den Prüfungsausschuß schriftlich zu stellenden und von die­sem bestätigten Antrags auf Zulassung zur Diplomprü­fung. Dem Antrag sind die in der RPO geforderten all­gemeinen und folgende spezifische Nachweise beizufü­gen:

1. für die FP Berufspraktisches Handeln zwei unbenote­te Leistungsnachweise für die Kurse der BpÜ und ei­Onen für das Wissenschaftliche Praktikum; Я под 2. für die FP Sportökonomie je einen unbenoteten Lei­stungsnachweis aus den Fachgebieten Sportmarke­ting/-ökonomie, Sportverwaltung/-organisation und Sportberatung/-präsentation sowie zwei benotete Lei­stungsnachweise aus zwei der o.g. Fachgebiete.

3. Erfolgt der Antrag auf Zulassung für beide FP, so sind ihm desweiteren die Nachweise für die 16 SWS Studium nach Wahl des/ der Studierenden beizufügen. Im Falle der Beantragung von nur einer der beiden FP, sind diese Nachweise spätestens mit der Beantra­gung auf Zulassung zur letzten FP beizubringen. Die Art und der Inhalt dieser Nachweise wird durch die Anforderungen der jeweiligen Lehrveranstaltungen bestimmt. sechs Fachprü

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