Heft 
(1997) 7
Seite
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§ 9

Umfang und Art der Diplomprüfung im Stu­dienschwerpunkt Prävention und Rehabili­sib bau tation oV- molo

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ihov nogherizid nob rosa geutingmolqi ( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuẞ so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des achten Semesters abgeschlossen sein kann.

ob doen geT me in unbio sasia( S) ( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus:

1. einer FP in der Sportmedizin, die im Rahmen einer 3- stündigen Klausur absolviert wird;

2. je einer FP in zwei der folgenden Fächer nach Wahl des/ der Kandidaten/ in, die nicht in der Diplom­Vorprüfung abgeschlossen wurden:

- Bewegungswissenschaft oder

- Sportpsychologie oder

- Sportsoziologie oder

- Trainingswissenschaft.

Die Fachprüfungen bestehen aus je einer 30­minütigen mündlichen Prüfung;

3. einer FP in der Sportpädagogik/ Sportdidaktik, die im Rahmen einer 3- stündigen Klausur absolviert wird; 4. einer FP Medizinisch- biologische und sportwissen­schaftliche Grundlagen von Prävention und Rehabili­tation, welche in einer 45- minütigen mündlichen Prü­fung erfolgt;

5. einer Fachprüfung zur Praxis des Gesundheitssports. Diese besteht aus einer 45- minütigen mündlichen Prü­fung. Hierbei werden von den Studierenden sowohl Kenntnisse als auch Anwendungen praktischer Fähig­keiten und Fertigkeiten gefordert.

( 3) Die FP unter Absatz 2 Nr. 1 bis 3 werden studienbe­gleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungszeit­räume des Hauptstudiums abgelegt. Voraussetzung ist der Nachweis der Lehrinhalte des jeweiligen Prüfungsfa­ches in vollem Umfang gemäß der StO des Studiengangs Diplom- Sportwissenschaft.

( 4) Die FP unter Absatz 2 Nr. 4 und 5 werden im Prü­fungszeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums jeweils in Form einer 45- minütigen mündlichen Prüfung durchgeführt

§ 10 Antrag auf Zulassung und Zulassungsvoraus­setzungen zur Diplomprüfung im Schwer­punkt Prävention und Rehabilitation

( 1) Die studienbegleitenden vorgezogenen FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums meldet der/ die Kandidat/ in mindestens vierzehn Tage vor dem veröf­fentlichten jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt an. Für die jeweiligen Prüfungen sind folgende Nachwei­se vorzulegen:

1. für die FP Sportmedizin je einen unbenoteten Lei­stungsnachweis für die Lehrveranstaltungen Patho­physiologie und Gesundheitslehre;

2. für die Bewegungswissenschaft oder Sportpsycholo­gie oder Sportsoziologie oder Trainingswissenschaft je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für die zwei Fächer der gewählten Prü­fungen;

3. für die Fachprüfung Sportpädagogik/ Sportdidaktik einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium.

( 2) Die Anmeldung zur FP Medizinisch- biologische und sportwissenschaftliche Grundlagen von Prävention und Rehabilitation sowie Praxis des Gesundheitssports erfolgt auf der Grundlage des an den Prüfungsausschuß schrift­lich zu stellenden und von diesem bestätigten Antrags auf Zulassung zur Diplomprüfung. Dem Antrag sind die in der RPO geforderten allgemeinen und folgende spezifi­sche Nachweise beizufügen: gzuA si

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1. für die FP Medizinisch- biologische und sportwissen­schaftliche Grundlagen sind unbenotete Leistungs­nachweise für folgende Fächer zu erbringen: baux Funktionsdiagnostik,

- Grundlagen des Sports mit Leistungsgeminderten, ng Ernährungsberatung,

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Gesundheit und Sport im Wandel der Zeiten

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Theorie der Rückenschulen,

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Grundlagen physikalischer Anwendungen,

Theorie des Herz- Kreislauf- und Stoffwechselorien­tierten Trainings,

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Komplexe Anwendung des Gesundheitssports; im 11 2. für die FP Praxis des Gesundheitssports sind folgende unbenotete Leistungsnachweise zu erbringen: dos Funktionelles Training des neuromuskulären Systems, Zielgruppenadäquate Belastungssteuerung,

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Praxis physikalischer Anwendungen,

Aspekte der Manuellen Medizin, Praxis der Rückenschulen, mimi Unterstützende Verfahren/ Hilfsmittel,

Psychoregulative Techniken,

Naturorientierte funktionsregulierende Systeme;( E) für die Lehrpraktischen Übungen und das wissen­schaftliche Praktikum sind je ein benoteter Leistungs­nachweis zu erbringen.

3. Erfolgt der Antrag auf Zulassung für beide FP, so sind je ein benoteter Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für zwei der Fächer Bewegungswissen­bschaft oder Sportpsychologie oder Sportsoziologie Moder Trainingswissenschaft, die nicht als Diplomprü­fung abgeschlossen wurden sowie die Nachweise für die 16 SWS Studium nach Wahl der Studierenden und der Allgemeinen Erziehungswissenschaften bei­alle zufügen. Im Falle der Beantragung von nur einer der beiden FP, sind diese Nachweise spätestens mit der Beantragung auf Zulassung zur letzten FP beizubrin­gen. Die Art und der Inhalt dieser Nachweise wird durch die Anforderungen der jeweiligen Lehrveran­staltungen bestimmt.

§ 11 Diplomarbeit

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( 1) Die Diplomarbeit soll zeigen, daß der/ die Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem/ ihrem Ausbildungsbereich selbstän­dig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

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( 2) Jeder in der Lehre und Forschung tätige Professor und jede andere nach dem Brandenburgischen Hoch­schulgesetz prüfungsberechtigte Person ist grundsätzlich

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