Heft 
(1997) 8
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Satzung zur

Änderung der Eignungsprüfungsordnung

der Universität Potsdam

für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Vom 12. Juni 1997

Gemäß§ 30 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschul­gesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBI. I S. 173), hat der Senat der Universität Potsdam am 12. Juni 1997 folgende Satzung erlassen: 1

Artikel 1

Die Eignungsprüfungsordnung der Universität Potsdam für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung vom 16. November 1995 ( AmBek UP 1996 S. 97) wird wie folgt geändert:

1.§ 2 Abs.1 wird wie folgt neu gefaßt:

§ 2 Prüfungstermine

( 1) Fachrichtungsbezogene Eignungsprüfungen finden zweimal im Jahr in der Regel in den Monaten Mai/ Juni und November/ Dezember statt. Die Termine sind den Bewerbern rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, bekanntzugeben.

2.§ 4 Abs.3 wird wie folgt neu gefaßt:

§ 4

Zulassung zur Eignungsprüfung

( 3) Zur Sicherung einer fristgemäßen Bewerbung für zu­lassungsbeschränkte Studiengänge sind die Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung für den Bewerbungszeit­raum Wintersemester bis zum 01. April des Jahres, für den Bewerbungszeitraum Sommersemester bis zum 01. Oktober des Vorjahres einzureichen.

gumb II. Bekanntmachungen use Rahmentermine für SS 98, WS 98/99 und SS 99

Der Senat hat auf seiner 43. Sitzung am 10. Juli 1997 folgende Rahmentermine für das Sommersemester 1998 sowie die Vorlesungstermine für das Wintersemester 1998/99 und das Sommersemester 1999 beschlossen:

Präzisierung der Rahmentermine für das SS 98 01.04.1998 30.09. 1998

23.03.98 08.04.98

Einschreibzeitraum für zulassungsbeschränkte Studien­

gänge

06.04.98-09.04.98

Belegen der Lehrveranstaltungen und Praktika in den Fä­chern/ Instituten

14.04.98 17.07.98

Vorlesungszeitraum

15.06.98 15.07.98

Rückmeldefrist für das Wintersemster 1998/99

20.07.98 31.07.98

Zeitraum für Prüfungen und Praktika

01.08.98 31.08.98 Sommerpause

01.09.98 30.09.98

Zeitraum für Prüfungen und Praktika

Lehrveranstaltungsfreie Tage

01.05.98

21.05.98 01.06.98

Tag der Arbeit

Christi Himmelfahrt Pfingstmontag

Vorlesungszeit für das WS 98/99

12.10.98- 05.02.99

Vorlesungszeitraum

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Pots­dam in Kraft und wird erstmals beim Antrags- und Prü­fungsverfahren im Jahr 1998 angewendet.

Lehrveranstaltungsfreie Tage im Vorlesungszeitraum

31.10.98

21.12.98 01.01.99.

Reformationstag

Akademische Weihnachtsferien

Vorlesungszeit für das SS 99

12.04.99 16.07.99

Vorlesungszeitraum

Lehrveranstaltungsfreie Tage im Vorlesungszeitraum

01.05.99

13.05.99

Tag der Arbeit

Christi Himmelfahrt

Pfingstmontag

1 Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 11. Juli 1997

24.05.99

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