Satzung zur
Änderung der Eignungsprüfungsordnung
der Universität Potsdam
für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Vom 12. Juni 1997
Gemäß§ 30 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBI. I S. 173), hat der Senat der Universität Potsdam am 12. Juni 1997 folgende Satzung erlassen: 1
Artikel 1
Die Eignungsprüfungsordnung der Universität Potsdam für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung vom 16. November 1995 ( AmBek UP 1996 S. 97) wird wie folgt geändert:
1.§ 2 Abs.1 wird wie folgt neu gefaßt:
§ 2 Prüfungstermine
( 1) Fachrichtungsbezogene Eignungsprüfungen finden zweimal im Jahr in der Regel in den Monaten Mai/ Juni und November/ Dezember statt. Die Termine sind den Bewerbern rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, bekanntzugeben.
2.§ 4 Abs.3 wird wie folgt neu gefaßt:
§ 4
Zulassung zur Eignungsprüfung
( 3) Zur Sicherung einer fristgemäßen Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind die Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung für den Bewerbungszeitraum Wintersemester bis zum 01. April des Jahres, für den Bewerbungszeitraum Sommersemester bis zum 01. Oktober des Vorjahres einzureichen.
gumb II. Bekanntmachungen use Rahmentermine für SS 98, WS 98/99 und SS 99
Der Senat hat auf seiner 43. Sitzung am 10. Juli 1997 folgende Rahmentermine für das Sommersemester 1998 sowie die Vorlesungstermine für das Wintersemester 1998/99 und das Sommersemester 1999 beschlossen:
Präzisierung der Rahmentermine für das SS 98 01.04.1998 30.09. 1998
23.03.98 08.04.98
Einschreibzeitraum für zulassungsbeschränkte Studien
gänge
06.04.98-09.04.98
Belegen der Lehrveranstaltungen und Praktika in den Fächern/ Instituten
14.04.98 17.07.98
Vorlesungszeitraum
15.06.98 15.07.98
Rückmeldefrist für das Wintersemster 1998/99
20.07.98 31.07.98
Zeitraum für Prüfungen und Praktika
01.08.98 31.08.98 Sommerpause
01.09.98 30.09.98
Zeitraum für Prüfungen und Praktika
Lehrveranstaltungsfreie Tage
01.05.98
21.05.98 01.06.98
Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt Pfingstmontag
Vorlesungszeit für das WS 98/99
12.10.98- 05.02.99
Vorlesungszeitraum
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft und wird erstmals beim Antrags- und Prüfungsverfahren im Jahr 1998 angewendet.
Lehrveranstaltungsfreie Tage im Vorlesungszeitraum
31.10.98
21.12.98 01.01.99.
Reformationstag
Akademische Weihnachtsferien
Vorlesungszeit für das SS 99
12.04.99 16.07.99
Vorlesungszeitraum
Lehrveranstaltungsfreie Tage im Vorlesungszeitraum
01.05.99
13.05.99
Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
1 Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 11. Juli 1997
24.05.99
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