Heft 
(1997) 12
Seite
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MAGSI. Rechts- und eVerwaltungsvorschriften

über drei, das Hauptstudium erstreckt sich über zwei Halbjahre.

Besonderer Teil der Studienordnung§ 12

im Sonderprogramm

Weiterqualifizierung für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften

Im zugehörigen Allgemeinen Teil( Amtliche Bekannt­machungen der Universität Potsdam Nr. 2/95, S.10) der Studienordnungen im Sonderprogramm Weiterqualifizie­rung brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer sind geregelt:

§ 1 Ziele und Besonderheiten der Erweiterungs studiengänge

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Studienberatung und Anrechnungstatbestände

§ 4 Umfang und zeitliche Struktur des Erweiterungsstu­diums

§ 5 Leistungsnachweise und Testate

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Studienordnungen

§ 8 Abschlußprüfung

§ 9

Umfang des Erweiterungsstudienganges

Der Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften führt mit ca. 70 SWS, verteilt auf fünf Halbjahre, zu einer Lehrbefähigung im Schulfach Wirtschaftswissenschaften für die Sekundarstufe II.

Leistungsnachweise und Prüfungen

Grundstudium

Im Grundstudium sind vier benotete Leistungsnachweise zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

aus den Grundlagen zu den Studieninhalten Wirt­schaft und Recht oder der Wirtschaftsinformatik ei­ner nach Wahl

aus der Volkswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt

aus der Betriebswirtschaftslehre einer nach Wahl zu dem Studieninhalt Rechnungswesen

aus der Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik einer nach Wahl zu einem Studieninhalt.

Hauptstudium

Im Hauptstudium sind vier benotete Leistungsnachweise zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:

aus der Volkswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt

aus der Betriebswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt

aus der Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik einer zu einem unterrichtspraktischen Thema

aus einem Studienbereich des Hauptstudiums zu einem Studieninhalt, zu dem noch kein Leistungs­nachweis erbracht worden ist.

Die benoteten Leistungsnachweise des Hauptstudiums können nicht zu denselben Studieninhalten wie im Grundstudium erbracht werden.

§ 10 Besondere Zulassungsbedingungen

Besondere Zulassungsbedingungen für den Erweite­rungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften bestehen nicht. In der obligatorischen Studienberatung vor Auf­nahme des Studiums werden die möglicherweise vorlie­genden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrach­ten, für das Fach Wirtschaftswissenschaften einschlägi­gen Fort- und Weiterbildungsleistungen oder vorhande­nen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Anerken­nung ergeht ein schriftlicher Bescheid.

§ 11

Inhaltliche Studienstruktur

Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden

Studienbereichen:

( 1) Grundlagen

( 2) Volkswirtschaftslehre( Vwl)

( 3) Betriebswirtschaftslehre( Bwl) ( 4) Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik.

Die zugehörigen Studieninhalte( Bausteine) sind aus der Anlage 1" Übersicht Studiengang Wirtschaftswissen­schaften" ersichtlich. Das Grundstudium erstreckt sich

§ 13 Gültigkeit

Diese Studienordnung gilt für alle Teilnehmer/ innen, die ab dem Winterhalbjahr 1995/1996 das Studium Wirt­schaftswissenschaften aufgenommen haben. Für die Teilnehmer/ innen, die ab dem Winterhalbjahr 1994/95 das Studium aufgenommen haben, ergeben sich gegenüber der vorläufigen Studienordnung 18.08.1994 ab Winterhalbjahr 95/96 folgende inhaltliche und organisatorische Änderungen:

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vom

Ein Baustein Öffentliches Recht wird durch Arbeits­recht ersetzt( Studienbereich Grundlagen). Der Baustein Informatik II entfällt( Studienbereich Grundlagen).

Ein Baustein Marketing und ein Baustein Organisati­on/ Personal entfallen, dafür werden die Bausteine Steuerlehre und Finanzierung/ Investitionen aufge­nommen( Studienbereich Betriebswirtschaftslehre Hauptstudium).

Der Baustein Produktion wird im Umfang von 2 HWS statt 1 HWS durchgeführt.( Studienbereich Be­triebswirtschaftslehre Hauptstudium).

- Der fakultative Baustein Informatik III entfällt( Stu­dienbereich Betriebswirtschaftslehre).

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