MAGSI. Rechts- und eVerwaltungsvorschriften
über drei, das Hauptstudium erstreckt sich über zwei Halbjahre.
Besonderer Teil der Studienordnung§ 12
im Sonderprogramm
Weiterqualifizierung für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften
Im zugehörigen Allgemeinen Teil( Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 2/95, S.10) der Studienordnungen im Sonderprogramm Weiterqualifizierung brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer sind geregelt:
§ 1 Ziele und Besonderheiten der Erweiterungs studiengänge
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Studienberatung und Anrechnungstatbestände
§ 4 Umfang und zeitliche Struktur des Erweiterungsstudiums
§ 5 Leistungsnachweise und Testate
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Studienordnungen
§ 8 Abschlußprüfung
§ 9
Umfang des Erweiterungsstudienganges
Der Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften führt mit ca. 70 SWS, verteilt auf fünf Halbjahre, zu einer Lehrbefähigung im Schulfach Wirtschaftswissenschaften für die Sekundarstufe II.
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Leistungsnachweise und Prüfungen
Grundstudium
Im Grundstudium sind vier benotete Leistungsnachweise zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
aus den Grundlagen zu den Studieninhalten Wirtschaft und Recht oder der Wirtschaftsinformatik einer nach Wahl
aus der Volkswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt
aus der Betriebswirtschaftslehre einer nach Wahl zu dem Studieninhalt Rechnungswesen
aus der Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik einer nach Wahl zu einem Studieninhalt.
Hauptstudium
Im Hauptstudium sind vier benotete Leistungsnachweise zu folgenden Studienbereichen zu erbringen:
aus der Volkswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt
aus der Betriebswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt
aus der Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik einer zu einem unterrichtspraktischen Thema
aus einem Studienbereich des Hauptstudiums zu einem Studieninhalt, zu dem noch kein Leistungsnachweis erbracht worden ist.
Die benoteten Leistungsnachweise des Hauptstudiums können nicht zu denselben Studieninhalten wie im Grundstudium erbracht werden.
§ 10 Besondere Zulassungsbedingungen
Besondere Zulassungsbedingungen für den Erweiterungsstudiengang Wirtschaftswissenschaften bestehen nicht. In der obligatorischen Studienberatung vor Aufnahme des Studiums werden die möglicherweise vorliegenden Anrechnungsmöglichkeiten aus bereits erbrachten, für das Fach Wirtschaftswissenschaften einschlägigen Fort- und Weiterbildungsleistungen oder vorhandenen Teilqualifikationen ermittelt. Über deren Anerkennung ergeht ein schriftlicher Bescheid.
§ 11
Inhaltliche Studienstruktur
Der Erweiterungsstudiengang besteht aus folgenden
Studienbereichen:
( 1) Grundlagen
( 2) Volkswirtschaftslehre( Vwl)
( 3) Betriebswirtschaftslehre( Bwl) ( 4) Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik.
Die zugehörigen Studieninhalte( Bausteine) sind aus der Anlage 1" Übersicht Studiengang Wirtschaftswissenschaften" ersichtlich. Das Grundstudium erstreckt sich
§ 13 Gültigkeit
Diese Studienordnung gilt für alle Teilnehmer/ innen, die ab dem Winterhalbjahr 1995/1996 das Studium Wirtschaftswissenschaften aufgenommen haben. Für die Teilnehmer/ innen, die ab dem Winterhalbjahr 1994/95 das Studium aufgenommen haben, ergeben sich gegenüber der vorläufigen Studienordnung 18.08.1994 ab Winterhalbjahr 95/96 folgende inhaltliche und organisatorische Änderungen:
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vom
Ein Baustein Öffentliches Recht wird durch Arbeitsrecht ersetzt( Studienbereich Grundlagen). Der Baustein Informatik II entfällt( Studienbereich Grundlagen).
Ein Baustein Marketing und ein Baustein Organisation/ Personal entfallen, dafür werden die Bausteine Steuerlehre und Finanzierung/ Investitionen aufgenommen( Studienbereich Betriebswirtschaftslehre Hauptstudium).
Der Baustein Produktion wird im Umfang von 2 HWS statt 1 HWS durchgeführt.( Studienbereich Betriebswirtschaftslehre Hauptstudium).
- Der fakultative Baustein Informatik III entfällt( Studienbereich Betriebswirtschaftslehre).
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