Heft 
(1997) 12
Seite
245
Einzelbild herunterladen

Nach einem weiteren im Sonderprogramm erbrachten benoteten Leistungsnachweis innerhalb des ersten Studienhalbjahres nach der Zulassung wird die Zwischenprüfung kumulativ anerkannt.

Für das Grundstudium ist jeweils ein benoteter Leistungsnachweis zu folgenden Studieninhalten zu erbringen:

für den Bausteinkurs ,, Wirtschaft" zum Studieninhalt Wirtschaftsinformatik oder Öffentliches Recht( Grundlagen/ Grundstudium) für den Bausteinkurs ,, Lernbüro" zum Studieninhalt Öffentliches Recht( Grundlagen/ Grundstudium) oder Wirtschaftstheorie ( Volkswirtschaftslehre/ Grundstudium).

Für das Hauptstudium sind vier benotete Leistungsnachweise zu folgenden Studieninhalten zu erbringen:

aus der Volkswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt

aus der Betriebswirtschaftslehre einer nach Wahl zu einem Studieninhalt

aus der Wirtschaftspädagogik/ Fachdidaktik einer zu einem unterrichtspraktischen Thema

aus einem Studienbereich des Hauptstudiums zu einem Studieninhalt, zu dem noch kein Leistungsnachweis erbracht worden ist.

Die benoteten Leistungsnachweise des Hauptstudiums können nicht zu denselben Studieninhalten wie im Grundstudium erbracht werden.

Die zu den Studienprogrammen zugehörigen Studieninhalte( Bausteine) sind aus den nachfolgenden Übersichten( Anlage 5 und 6). ersichtlich.

Anlage 5 Studiengang Wirtschaftswissenschaften

Besonderes Studienprogramm für die Absolvent/ innen des PLIB- Bausteinkurses Wirtschaft

Studienbereich

Studieninhalte Bausteine

HWS

vorges. Veranst.­form

Leistungsnachweis/ Hinweis

Grundlagen 5 HWS

1.1

Wirtschaft und Recht

2 L

1.1.3 Öffentliches Recht 1.1.4 Arbeitsrecht

2

2

22

FE

wahlw. 1 L

FE

wahlw. 1 L

1.2 Mathematik // Informatik

1.2.3 Wirtschaftsinformatik( i)

2

UE

wahlw. 1 L

Vwl 6 HWS IL

2.3 Wirtschaftspolitik

2.3.1 Wirtschaftspolitik II

2.3.3 Wirtschaftspolitik III( i)

22

FE

wahlw. 1 L

FE

wahlw. 1 L

2.4 Finanzwissenschaft

2.4.1 Finanzwissenschaft( i)

2

SE

wahlw. 1 L

Bwl

5 HWS

3.3 Finanzierung, Investition und Steuern 3.3.2 Steuerlehre

2

FE

wahlw. 1 L

1 L

3.4 Organisation, Personal, Produktion und Marketing

Wirtschaftspädagogik/

Fachdidaktik

6 HWS

1 L

Studienbegleitung

Studienunterstützung

Studienergänzung

Studienberatung

3.4.1 Organisation/ Personal

4.1 Wirtschaftspädagogik

b

4.1.1 Wirtschaftspädagogik I

4.1.2 Wirtschaftspädagogik II

4.2 Fachdidaktik

4.2.2 Fachdidaktik II

Tutorium

Begleitveranstaltung

obligatorische Studien­beratung

Summe obligatorisch

2

FE

wahlw. 1 L

22

FE

wahlw. 1 L

FE

wahlw. 1 L

22

2

BL

wahlw. 1 L

TU

pro Halbjahr 1 HWS

2

BV

pro Halbjahr 1 HWS

24

24

pro Halbjahr 1 Exkursionstag

zu Beginn der 2. Hälfte des

Studienjahres

i.d.R. 21 Studientage 8stdg.

und

1 Woche i.d. Ferien pro Halb­

jahr

245