Heft 
(1998) 4
Seite
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8.4

Besondere Lehrveranstaltungen

Die folgenden Lehrveranstaltungen können wahlweise im Grund- oder Hauptstudium belegt werden:

8.5

Lehrgang in Sportförderunterricht oder für Freizeitsport an Grundschulen,

Lehrgang für Winter- oder Wasserfahrsport.

Schulpraktische Studien

Die schulpraktischen Studien( Tagespraktika) im Umfang von 1 SWS werden im Rahmen der Didaktikausbildung unter didaktisch- methodischen Schwerpunkten semesterbe­gleitend durchgeführt. Sie bestehen überwiegend aus Hospitationen und Unterrichtsversuchen in den Klassen 1- 6 der Grundschule.

8.6

Aufbau des Studiums

Das Studium umfaßt ein dreisemestriges Grundstudium mit einem Umfang von 12 SWS, das mit einer Zwischenprü­fung abzuschließen ist. Das Hauptstudium umfaßt 3 Seme­ster mit einem Stundenvolumen von 8 SWS.

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8.6.1

Grundstudium

Das für das Grundstudium zur Verfügung stehende Stun­denvolumen von 12 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport: Sporttheoretische Grundlagen

Sportbiologische Grundlagen

Grundlagen der Bewegungslehre

Grundlagen der Sportpädagogik

Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche

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2 SWS

1 SWS

1 SWS

Sportartenübergreifendes Teilgebiet

1 SWS

Kleine Spiele

1 SWS

Bewegungsschulung- Grundlagen

Leichtathletik

2 SWS

Bewegungsschulung- Grundlagen Turnen Schwimmen

2 SWS

2 SWS

8.6.2 Hauptstudium

Das für das Hauptstudium zur Verfügung stehende Stun­denvolumen von 8 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport: Sportdidaktik der Primarstufe

4 SWS

Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche Spiele( Wahlpflichtausbildung- 2 von 4

nach Wahl)

2 SWS

Basketball

Handball

.

Fußball

Volleyball

Bewegungsschulung- Grundlagen Gymn./

Tanz

2 SWS

8.7

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Sport erfolgt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( AmBek Nr. 1/95, S. 2) und der Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen des weiteren Faches Sport für das Lehramt für die Primarstufe.

8.8

Fachpraktische Prüfung

Die Prüfung im Bereich Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche findet in allen Sportarten der Pflicht­und Wahlpflichtausbildung des Grund- und Hauptstudiums statt. Die Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluß der Studien in der jeweiligen Sportart/ dem jeweiligen Sportbereich abgeschlossen und besteht aus a) einer Prüfung des sportpraktischen Könnens und b) einer Prüfung der sportartspezifischen Kenntnisse, einschließlich der methodischen Kenntnisse in dieser Sportart/ diesem Sportbereich.

Die Prüfung b) erfolgt in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von mindestens 45 Minuten Dauer. Die Aufgaben für die Prüfung des sportpraktischen Könnens sind in einer gesonderten Ausführungsbestimmung festgelegt

8.9

Voraussetzungen für die Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums

Für die Bescheinigung eines ordrnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grund­studium,

2. Teilnahmenachweis über den Besuch der obligatori­schen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 8 SWS,

3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika,

4. Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium in Sportdi­daktik( vgl. I.10.),

5. Nachweis der sportpraktischen Prüfungen( Spiele, Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz),

6. Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe",

7. Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer( Silber), 8. Teilnahmenachweis am Winter- oder Wasserfahrsport­lager,

9. Teilnahmenachweis am Lehrgang in Sportförderunter­richt oder für Freizeitsport an der Grundschule.

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