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8.4
Besondere Lehrveranstaltungen
Die folgenden Lehrveranstaltungen können wahlweise im Grund- oder Hauptstudium belegt werden:
8.5
Lehrgang in Sportförderunterricht oder für Freizeitsport an Grundschulen,
Lehrgang für Winter- oder Wasserfahrsport.
Schulpraktische Studien
Die schulpraktischen Studien( Tagespraktika) im Umfang von 1 SWS werden im Rahmen der Didaktikausbildung unter didaktisch- methodischen Schwerpunkten semesterbegleitend durchgeführt. Sie bestehen überwiegend aus Hospitationen und Unterrichtsversuchen in den Klassen 1- 6 der Grundschule.
8.6
Aufbau des Studiums
Das Studium umfaßt ein dreisemestriges Grundstudium mit einem Umfang von 12 SWS, das mit einer Zwischenprüfung abzuschließen ist. Das Hauptstudium umfaßt 3 Semester mit einem Stundenvolumen von 8 SWS.
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8.6.1
Grundstudium
Das für das Grundstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen von 12 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport: Sporttheoretische Grundlagen
Sportbiologische Grundlagen
Grundlagen der Bewegungslehre
Grundlagen der Sportpädagogik
Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche
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2 SWS
1 SWS
1 SWS
Sportartenübergreifendes Teilgebiet
1 SWS
Kleine Spiele
1 SWS
Bewegungsschulung- Grundlagen
Leichtathletik
2 SWS
Bewegungsschulung- Grundlagen Turnen Schwimmen
2 SWS
2 SWS
8.6.2 Hauptstudium
Das für das Hauptstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen von 8 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport: Sportdidaktik der Primarstufe
4 SWS
Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche Spiele( Wahlpflichtausbildung- 2 von 4
nach Wahl)
2 SWS
Basketball
•
Handball
.
Fußball
Volleyball
Bewegungsschulung- Grundlagen Gymn./
Tanz
2 SWS
8.7
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Sport erfolgt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( AmBek Nr. 1/95, S. 2) und der Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen des weiteren Faches Sport für das Lehramt für die Primarstufe.
8.8
Fachpraktische Prüfung
Die Prüfung im Bereich Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche findet in allen Sportarten der Pflichtund Wahlpflichtausbildung des Grund- und Hauptstudiums statt. Die Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluß der Studien in der jeweiligen Sportart/ dem jeweiligen Sportbereich abgeschlossen und besteht aus a) einer Prüfung des sportpraktischen Könnens und b) einer Prüfung der sportartspezifischen Kenntnisse, einschließlich der methodischen Kenntnisse in dieser Sportart/ diesem Sportbereich.
Die Prüfung b) erfolgt in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von mindestens 45 Minuten Dauer. Die Aufgaben für die Prüfung des sportpraktischen Könnens sind in einer gesonderten Ausführungsbestimmung festgelegt
8.9
Voraussetzungen für die Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums
Für die Bescheinigung eines ordrnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium,
2. Teilnahmenachweis über den Besuch der obligatorischen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 8 SWS,
3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika,
4. Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium in Sportdidaktik( vgl. I.10.),
5. Nachweis der sportpraktischen Prüfungen( Spiele, Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz),
6. Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe",
7. Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer( Silber), 8. Teilnahmenachweis am Winter- oder Wasserfahrsportlager,
9. Teilnahmenachweis am Lehrgang in Sportförderunterricht oder für Freizeitsport an der Grundschule.
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