Heft 
(1998) 4
Seite
66
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I. Rechts- und

MAGE

Verwaltungsvorschriften

2.

2.1

2.3

2.4

2.5

ATI232.2

Studienordnung für das Studium des

primarstufenspezifischen Bereiches im Rahmen des Lehramtes für die Primarstufe und des stufenübergreifenden Lehramtes

Sekundarstufe I/ Primarstufe

Vom 13. Juli 1995

EVIMU

Allgemeine Grundschulpädagogik und-didak­tik

Studienziele

Studieninhalte

Besondere Lehrveranstaltungen

Aufbau des Studiums

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf in Grundschulpädagogik und-didaktik

asdogzumioH

Aufgrund des§ 11 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 ( GVBl. I S. 422), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam die folgende Studien­ordnung erlassen.

3.

Deutsch

3.1

ob 3.2

Studienziele

Studieninhalte

3.2.1 Sprachwissenschaft 3.2.2 Literaturwissenschaft 3.2.3 Fachdidaktik

3.3

3.4

Besondere Lehrveranstaltungen

Schulpraktische Studien

3.5.1 Grundstudium

3.5.2 Hauptstudium

3.6

Zwischenprüfung

3.7

gnagudel

Inhaltsverzeichnis

I.

Gemeinsame Vorschriften

1. Rechtsgrundlagen, Studiengänge und-abschlüsse

―2

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

ТЛАНИ

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für Deutsch als weiteres Fach

2.

Zulassungsvoraussetzungen

3.

Studienbeginn

4.

Studienberatung

5.

Studienfächer( Prüfungsfächer)

6.

Studienumfang, Studienaufbau, Zwischenprüfung

7.

Studienziel

8.

Organisationsformen des Studiums

9.

Schulpraktische Studien

9.1

9.2

21

10.

11.

4.

Mathematik

nefti 4.1

Studienziele

bau- aidos.I

4.2

Studieninhalte

4.3

Besondere Lehrveranstaltungen

4.4

Schulpraktische Studien

4.5

Aufbau des Studiums

4.5.1

Grundstudium

ibut2

4.5.2 Hauptstudium

4.6

Zwischenprüfung

4.7

Ziel der schulpraktischen Studien im primarstufen­spezifischen Bereich

Arten von Praxisstudien im primarstufenspezifi­schen Bereich

Nachweis und Anerkennung von Studienleistungen Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

II. Besondere Vorschriften für die Teilbereiche

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für Mathematik als weiteres Fach

5.

Lernbereich Sachunterricht

5.1

1.

Anfangsunterricht

Studienziele

5.2

1.1

Studienziele

Studieninhalte

1.2

Studieninhalte

5.3

Besondere Lehrveranstaltungen

5.4

1.3

Aufbau des Studiums

Schulpraktische Studien

1.4

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

5.5

Aufbau des Studiums

5.5.1

Grundstudium

5.5.2 Hauptstudium

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf im Anfangsunterricht

5.6

5.7

Zwischenprüfung

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­

nungsgemäßen Studiums

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für den Lernbereich Sachunterricht

In der LPO als Grundschuldidaktik( einschließlich Integrationspädagogik) bezeichnet