Musisch- ästhetischer Lernbereich mit den Teilberei- I. chen Kunst, Musik u. Sport
6.
Kunst
6.1
Studienziele
6.2
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
6.3
Studieninhalte
6.4
Besondere Lehrveranstaltungen
6.5
Schulpraktische Studien
6.6
Aufbau des Studiums
6.6.1 Gliederung des Studiums
6.6.2 Grundstudium
6.6.3 Hauptstudium
6.7
Zwischenprüfung
6.8
6.9
Fachpraktische Prüfung
Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums
Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für Kunst als weiteres Fach
Studienziele
Besondere Zulassungsvoraussetzungen Studieninhalte
7.
Musik
7.1
7.2
7.3
7.4
Besondere Lehrveranstaltungen
7.5
Schulpraktische Studien
7.6
Aufbau des Studiums
7.6.1
Grundstudium
7.6.2 Hauptstudium
7.7
Zwischenprüfung
7.8
7.9
Fachpraktische Prüfung
Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums
Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für
Musik als weiteres Fach
Studienziele
8.
Sport
8.1
8.2
8.3
Besondere Zulassungsvoraussetzungen Studieninhalte
Besondere Lehrveranstaltungen
8.5
Schulpraktische Studien
8.6
Aufbau des Studiums
8.6.1
Grundstudium
8.6.2 Hauptstudium
8.7
8.8
8.9
Zwischenprüfung
Fachpraktische Prüfung
Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums
Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für Sport als weiteres Fach
III.
Schlußvorschriften
Inkrafttreten
1.
Gemeinsame Vorschriften
Rechtsgrundlagen, Studiengänge und-ab
schlüsse
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Ersten Schulreformgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juli 1992( GVBl. I S. 258) und der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen( Lehramtsprüfungsordnung- LPO) vom 14. Juni 1994( GVBl. II S. 536) das Studium des primarstufenspezifischen Bereiches im Rahmen des Lehramtes für die Primarstufe und des stufenübergreifenden Lehramtes Sekundarstufe I/ Primarstufe an der Universität Potsdam mit dem Abschluß" Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe" bzw." Erste Staatsprüfung für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe" in dem oben gekennzeichneten Bereich.
2.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife( Abitur) oder eine durch Rechtsvorschrift gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung. Die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen sind in den Ordnungen zur Feststellung der besonderen Eignung für die Fächer Kunst( AmBek Nr. 11/96 S. 188) und Musik für das Lehramt für die Primarstufe geregelt.
3.
Studienbeginn
Eine Aufnahme des Studiums ist grundsätzlich im Wintersemester und im Sommersemester möglich. Es wird jedoch empfohlen, das Studium im Wintersemester zu beginnen, da die Lehrangebotsplanungen in einigen Fächern hierauf ausgerichtet sind.
4.
Studienberatung
Eine allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatungsstelle der Universität Potsdam. Sie gibt allgemeine und fachbezogene Orientierungen zu Studienmöglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhalten, Studienaufbau, Prüfungsbestimmungen und dergleichen. Die Studienfachberatung für den primarstufenspezifischen Bereich erstreckt sich auf alle Angelegenheiten der weiteren Fächer, Grundschuldidaktik und Anfangsunterricht, insbesondere auf Fragen der Studienplanung und -organisation, des Lehrangebotes, der Wahlentscheidungen in den Studiengängen und dergleichen. Sie erfolgt im Institut für Grundschulpädagogik.
5.
Studienfächer( Prüfungsfächer)
Lehramt für die Primarstufe:
Nach den§§ 27 und 28 LPO sind innerhalb des primarstufenspezifischen Bereiches zu studieren:
Anfangsunterricht
zwei weitere Unterrichtsfächer
( Auswahl aus Deutsch, Mathematik, Musik, Kunst,
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