Heft 
(1998) 4
Seite
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Musisch- ästhetischer Lernbereich mit den Teilberei- I. chen Kunst, Musik u. Sport

6.

Kunst

6.1

Studienziele

6.2

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

6.3

Studieninhalte

6.4

Besondere Lehrveranstaltungen

6.5

Schulpraktische Studien

6.6

Aufbau des Studiums

6.6.1 Gliederung des Studiums

6.6.2 Grundstudium

6.6.3 Hauptstudium

6.7

Zwischenprüfung

6.8

6.9

Fachpraktische Prüfung

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für Kunst als weiteres Fach

Studienziele

Besondere Zulassungsvoraussetzungen Studieninhalte

7.

Musik

7.1

7.2

7.3

7.4

Besondere Lehrveranstaltungen

7.5

Schulpraktische Studien

7.6

Aufbau des Studiums

7.6.1

Grundstudium

7.6.2 Hauptstudium

7.7

Zwischenprüfung

7.8

7.9

Fachpraktische Prüfung

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für

Musik als weiteres Fach

Studienziele

8.

Sport

8.1

8.2

8.3

Besondere Zulassungsvoraussetzungen Studieninhalte

Besondere Lehrveranstaltungen

8.5

Schulpraktische Studien

8.6

Aufbau des Studiums

8.6.1

Grundstudium

8.6.2 Hauptstudium

8.7

8.8

8.9

Zwischenprüfung

Fachpraktische Prüfung

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ord­nungsgemäßen Studiums

Anlage: Beispiel für einen möglichen Studienverlauf für Sport als weiteres Fach

III.

Schlußvorschriften

Inkrafttreten

1.

Gemeinsame Vorschriften

Rechtsgrundlagen, Studiengänge und-ab­

schlüsse

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Ersten Schulreformgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juli 1992( GVBl. I S. 258) und der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen( Lehramtsprüfungsordnung- LPO) vom 14. Juni 1994( GVBl. II S. 536) das Studium des primarstufenspezifischen Bereiches im Rahmen des Lehr­amtes für die Primarstufe und des stufenübergreifenden Lehramtes Sekundarstufe I/ Primarstufe an der Universität Potsdam mit dem Abschluß" Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe" bzw." Erste Staatsprüfung für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primar­stufe" in dem oben gekennzeichneten Bereich.

2.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife( Abitur) oder eine durch Rechtsvorschrift gleichgestellte Hochschulzugangsberech­tigung. Die studiengangspezifischen Zulassungsvorausset­zungen sind in den Ordnungen zur Feststellung der be­sonderen Eignung für die Fächer Kunst( AmBek Nr. 11/96 S. 188) und Musik für das Lehramt für die Primarstufe ge­regelt.

3.

Studienbeginn

Eine Aufnahme des Studiums ist grundsätzlich im Winter­semester und im Sommersemester möglich. Es wird jedoch empfohlen, das Studium im Wintersemester zu beginnen, da die Lehrangebotsplanungen in einigen Fächern hierauf ausgerichtet sind.

4.

Studienberatung

Eine allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatungsstelle der Universität Potsdam. Sie gibt allgemeine und fachbezogene Orientierungen zu Studien­möglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhal­ten, Studienaufbau, Prüfungsbestimmungen und derglei­chen. Die Studienfachberatung für den primarstufenspezifi­schen Bereich erstreckt sich auf alle Angelegenheiten der weiteren Fächer, Grundschuldidaktik und Anfangs­unterricht, insbesondere auf Fragen der Studienplanung und -organisation, des Lehrangebotes, der Wahlentscheidungen in den Studiengängen und dergleichen. Sie erfolgt im Institut für Grundschulpädagogik.

5.

Studienfächer( Prüfungsfächer)

Lehramt für die Primarstufe:

Nach den§§ 27 und 28 LPO sind innerhalb des primarstu­fenspezifischen Bereiches zu studieren:

Anfangsunterricht

zwei weitere Unterrichtsfächer

( Auswahl aus Deutsch, Mathematik, Musik, Kunst,

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