Heft 
(1998) 4
Seite
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Sachunterricht, Sport)

Grundschuldidaktik( einschließlich Integrationspädago­

gik)

Die Auswahl der Prüfungsfächer regelt§ 28 LPO.

Stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe: Nach§ 37 LPO sind innerhalb des primarstufenspezifi­schen Bereiches zu studieren:

Anfangsunterricht

Grundschuldidaktik( einschließlich Integrationspädago­

gik)

6.nsion Studienumfang, Studienaufbau, Zwischenprü­

fung

Das Studium für das Lehramt für die Primarstufe hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und umfaßt ein Studium von 140 Semesterwochenstunden( SWS). Es setzt sich wie folgt zusammen:

1. Studium eines Unterrichtsfaches im Umfang von 50 SWS( Fach I)

2. Studium eines primarstufenspezifischen Bereiches im Umfang von 60 SWS,

davon entfallen auf die Teilbereiche:

Studium des Anfangsunterrichts

Studium zweier weiterer Unterrichtsfächer

Studium der Grundschuldidaktik ( einschließlich Integrationspädagogik) Mb

3. Studium der Erziehungswissenschaft 4. Schulpraktische Studien

10 SWS 40 SWS 10 SWS

( 881.2 30 SWS

Die Erste Staatsprüfung kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden. Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf die Ziffer 2, den primarstufenspezifischen Bereich. Das Studium gliedert sich in der Regel in ein dreisemestriges Grundstudium und ein dreisemestriges Hauptstudium. Für die Teilbereiche Grundschuldidaktik und Anfangsunterricht entfällt diese Gliederung und damit auch die Zwischenprüfung. In den weiteren Fächern wird das Grundstudium mit einer Zwi­schenprüfung gemäß den Vorschriften der Zwischen­prüfungsordnung vom 05. Mai 1994( AmBek 1995 S. 2) und den Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen für die weiteren Fächer abgeschlossen. Vorschriften über das Studium der weiteren Prüfungsfächer und Ausbildungs­bestandteile des Studienganges( Unterrichtsfach I: 50 SWS und Erziehungswissenschaft: 30 SWS) sind den entspre­chenden Studienordnungen zu entnehmen.

Das Studium für das stufenübergreifende Lehramt Sekun­darstufe I/ Primarstufe hat eine Regelstudienzeit von 7 Semestern und umfaßt ein Studium von 160 SWS. Die Erste Staatsprüfung kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden. Inner­halb des Studiums entfallen auf den primarstufenspezifi­schen Bereich 20 SWS, davon

Studium des Anfangsunterrichts 10 SWS Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik

10 SWS

Für die Teilbereiche Grundschuldidaktik und Anfangsun­terricht entfällt die Gliederung in Grund- und Hauptstudium und damit auch die Zwischenprüfung.

Vorschriften über das Studium der weiteren Prüfungsfächer und Ausbildungsbestandteile des Studienganges( Unter­richtsfach I: 60 SWS, Unterrichtsfach II: 50 SWS und Erziehungswissenschaft: 30 SWS) sind den entsprechenden Studienordnungen unter Maßgabe der Bestimmungen der LPO, insbesondere§ 37 Abs. 2 zu entnehmen. Sie finden in den weiteren Vorschriften dieser Studienordnung keine Berücksichtigung.

7.

Studienziel

Ziel des Studiums ist der Erwerb erziehungswissenschaftli­cher, fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Hand­lungs- und Reflexionskompetenzen, die für die Erteilung eines kindgerechten und entwicklungsfördernden Unter­richts in der Grundschule notwendig sind. In den Fächern Kunst, Musik und Sport erweitert sich die Ausbildung auf die Aneignung von fachpraktischen Fähigkeiten. Spezifi­sche Ziele sind in den besonderen Vorschriften der einzel­nen Teilbereiche aufgeführt.

8.

Organisationsformen des Studiums

Es gibt Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Wahlveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind für alle Studierenden verbindlich. Bei Wahlpflichtveranstal­tungen liegen zu einem ausgewiesenen Teilgebiet alterna­tive Lehrangebote vor, aus denen die Studierenden aus­wählen. Mit der getroffenen Wahl werden diese Veranstal­tungen verbindlich. Auf diese Weise können die Studieren­den nach eigener Wahl in ihrem Studium Schwerpunkte setzen. Wahlveranstaltungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Veranstaltungen auch anderer Fächer und Studiengänge zu belegen. Entsprechend dem Potsda­mer Modell der Lehrerbildung und dem grundschulspezifi­schen Ansatz werden Bausteine einzelner Lehrveranstal­tungen durch die Professuren des Institutes für Grund­schulpädagogik gemeinsam gestaltet.

Für die Erprobung alternativer Lehr- und Lernmethoden ( z.B. freie Arbeit im Unterricht, fächerübergreifendes Lernen, Lernen mit allen Sinnen usw.) sind Veranstaltungen in der Pädagogischen Werkstatt des Institutes vorgese­hen.

9.

9.1

Schulpraktische Studien

28

0.8

S.0.8

Ziel der schulpraktischen Studien im primar­stufenspezifischen Bereich 8.8

Ziel der schulpraktischen Studien im primarstufenspezifi­schen Bereich ist es, die schulpraktische Handlungskom­petenz der Studierenden in der Schulpraxis zu entwickeln, indem Unterricht in den Klassen 1-6 beobachtet, analysiert, selbst durchgeführt und reflektiert wird.

9.2

Arten von Praxisstudien im primarstufenspezi­fischen Bereich

Im Rahmen des Studiums im primarstufenspezifischen Bereich sind innerhalb des Lehramtes für die Primarstufe

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