Sachunterricht, Sport)
Grundschuldidaktik( einschließlich Integrationspädago
gik)
Die Auswahl der Prüfungsfächer regelt§ 28 LPO.
Stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe: Nach§ 37 LPO sind innerhalb des primarstufenspezifischen Bereiches zu studieren:
Anfangsunterricht
Grundschuldidaktik( einschließlich Integrationspädago
gik)
6.nsion Studienumfang, Studienaufbau, Zwischenprü
fung
Das Studium für das Lehramt für die Primarstufe hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und umfaßt ein Studium von 140 Semesterwochenstunden( SWS). Es setzt sich wie folgt zusammen:
1. Studium eines Unterrichtsfaches im Umfang von 50 SWS( Fach I)
2. Studium eines primarstufenspezifischen Bereiches im Umfang von 60 SWS,
davon entfallen auf die Teilbereiche:
Studium des Anfangsunterrichts
Studium zweier weiterer Unterrichtsfächer
Studium der Grundschuldidaktik ( einschließlich Integrationspädagogik) Mb
3. Studium der Erziehungswissenschaft 4. Schulpraktische Studien
10 SWS 40 SWS 10 SWS
( 881.2 30 SWS
Die Erste Staatsprüfung kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden. Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf die Ziffer 2, den primarstufenspezifischen Bereich. Das Studium gliedert sich in der Regel in ein dreisemestriges Grundstudium und ein dreisemestriges Hauptstudium. Für die Teilbereiche Grundschuldidaktik und Anfangsunterricht entfällt diese Gliederung und damit auch die Zwischenprüfung. In den weiteren Fächern wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung gemäß den Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung vom 05. Mai 1994( AmBek 1995 S. 2) und den Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen für die weiteren Fächer abgeschlossen. Vorschriften über das Studium der weiteren Prüfungsfächer und Ausbildungsbestandteile des Studienganges( Unterrichtsfach I: 50 SWS und Erziehungswissenschaft: 30 SWS) sind den entsprechenden Studienordnungen zu entnehmen.
Das Studium für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe hat eine Regelstudienzeit von 7 Semestern und umfaßt ein Studium von 160 SWS. Die Erste Staatsprüfung kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden. Innerhalb des Studiums entfallen auf den primarstufenspezifischen Bereich 20 SWS, davon
Studium des Anfangsunterrichts 10 SWS Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik
10 SWS
Für die Teilbereiche Grundschuldidaktik und Anfangsunterricht entfällt die Gliederung in Grund- und Hauptstudium und damit auch die Zwischenprüfung.
Vorschriften über das Studium der weiteren Prüfungsfächer und Ausbildungsbestandteile des Studienganges( Unterrichtsfach I: 60 SWS, Unterrichtsfach II: 50 SWS und Erziehungswissenschaft: 30 SWS) sind den entsprechenden Studienordnungen unter Maßgabe der Bestimmungen der LPO, insbesondere§ 37 Abs. 2 zu entnehmen. Sie finden in den weiteren Vorschriften dieser Studienordnung keine Berücksichtigung.
7.
Studienziel
Ziel des Studiums ist der Erwerb erziehungswissenschaftlicher, fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Handlungs- und Reflexionskompetenzen, die für die Erteilung eines kindgerechten und entwicklungsfördernden Unterrichts in der Grundschule notwendig sind. In den Fächern Kunst, Musik und Sport erweitert sich die Ausbildung auf die Aneignung von fachpraktischen Fähigkeiten. Spezifische Ziele sind in den besonderen Vorschriften der einzelnen Teilbereiche aufgeführt.
8.
Organisationsformen des Studiums
Es gibt Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Wahlveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind für alle Studierenden verbindlich. Bei Wahlpflichtveranstaltungen liegen zu einem ausgewiesenen Teilgebiet alternative Lehrangebote vor, aus denen die Studierenden auswählen. Mit der getroffenen Wahl werden diese Veranstaltungen verbindlich. Auf diese Weise können die Studierenden nach eigener Wahl in ihrem Studium Schwerpunkte setzen. Wahlveranstaltungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Veranstaltungen auch anderer Fächer und Studiengänge zu belegen. Entsprechend dem Potsdamer Modell der Lehrerbildung und dem grundschulspezifischen Ansatz werden Bausteine einzelner Lehrveranstaltungen durch die Professuren des Institutes für Grundschulpädagogik gemeinsam gestaltet.
Für die Erprobung alternativer Lehr- und Lernmethoden ( z.B. freie Arbeit im Unterricht, fächerübergreifendes Lernen, Lernen mit allen Sinnen usw.) sind Veranstaltungen in der Pädagogischen Werkstatt des Institutes vorgesehen.
9.
9.1
Schulpraktische Studien
28
0.8
S.0.8
Ziel der schulpraktischen Studien im primarstufenspezifischen Bereich 8.8
Ziel der schulpraktischen Studien im primarstufenspezifischen Bereich ist es, die schulpraktische Handlungskompetenz der Studierenden in der Schulpraxis zu entwickeln, indem Unterricht in den Klassen 1-6 beobachtet, analysiert, selbst durchgeführt und reflektiert wird.
9.2
Arten von Praxisstudien im primarstufenspezifischen Bereich
Im Rahmen des Studiums im primarstufenspezifischen Bereich sind innerhalb des Lehramtes für die Primarstufe
68