vier Arten von schulpraktischen Studien zu absolvieren. Für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe gilt eine gesonderte Regelung( vgl. Punkt 9.2.5).
W
9.2.1 Für Studierende des Lehramts Primarstufe ist das Integrierte Eingangssemester Primarstufe im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums verbindlich. Studierende des stufenübergreifenden Lehramtes Sek. I/ Primarstufe können es wahlweise absolvieren.
9.2.2 Ein einwöchiges Hospitationspraktikum im Vorschulbereich ist für beide Lehrämter Pflicht.
9.2.3 Studeierende des Lehramtes für die Primarstufe absolvieren ein semesterbegleitendes fachdidaktisches Tagespraktikum im Umfang von mindestens 1 SWS in jedem der zwei weiteren Fächer( vgl. Besondere Vorschriften der Teilbereiche).
9.2.4 Sie absolvieren zwei Unterrichtspraktika, die in zwei verschiedenen Varianten durchgeführt werden können. Auskünfte über die Varianten geben die" Hinweise zu den schulpraktischen Studien im Institut für Grundschulpädagogik".
9.2.5 Studierende des stufenübergreifenden Lehramtes Sekundarstufe I/ Primarstufe absolvieren ein Praktikum Anfangsunterricht in den Klassen 1 und 2.
Vorschriften über die Zulassung, Durchführung und Anerkennung der Praktika sind der Ordnung für schulpraktische Studien in der Lehramtsstudiengängen( AmBek Nr. 8/96, S. 127) und den" Hinweisen zu den schulpraktischen Studien im Institut für Grundschulpädagogik" zu entneh
men.
10. Nachweis und Anerkennung von Studienleistungen
Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sind durch Teilnahmescheine nachzuweisen. Die Bedingungen für eine erfolgreiche Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen von den Lehrenden bekanntgegeben. Ein Leistungsnachweis wird erworben, wenn eine individuell feststellbare Leistung erbracht wird, die in ihren Anforderungen mindestens denen entspricht, die an eine zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht zu stellen sind. Erbringungsformen für einen Leistungsnachweis sind:
ein Seminarvortrag mit Thesenpapier,
eine schriftliche Arbeit im Umfang von etwa 15 Seiten, die Dokumentation einer Feldstudie,
eine Klausur.
Weitere spezifische Regelungen sind den besonderen Vorschriften für die einzelnen Teilbereiche zu entnehmen.
11.
Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums
Die Bedingungen für den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums im primarstufenspezifischen Bereich sind in den
besonderen Vorschriften für die Teilbereiche der vorliegenden Studienordnung geregelt.
( Vgl.II.1.4, 2.5, 3.7, 4.7, 5.7, 6.9, 7.9, 8.9)
12.
Prüfungsverfahren
Die Zwischenprüfung in den weiteren Fächern erfolgt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( AmBek 1995, S. 2) und der Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen der weiteren Fächern für das Lehramt für die Primarstufe. Das Prüfungsverfahren für die Erste Staatsprüfung wird in der LPO geregelt.
II.
1.
1.1
Besondere Vorschriften für die Teilbereiche
Anfangsunterricht
Studienziele
Der Ausbildungsbestandteil Anfangsunterricht sichert die grundlegende theoretische Befähigung der Studierenden zur Gestaltung einer kindgerechten Schuleingangsphase. Dazu dienen sowohl der Überblick über pädagogischpsychologische Grundlagen und der Einblick in das didaktisch- methodische Repertoire des Anfangsunterrichts als auch Einsichten in den Schriftspracherwerb, die Mathematik, die Bereiche des Sachunterrichts und der musischästhetischen Erziehung.
Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen: abs
1.2
den Prozeß der Einbindung der Kinder in ein neues Lebensgefüge zu erleichtern,
ein Klima emotionaler Wärme und Zuwendung in der Schule zu schaffen,
die notwendigen sozialen Anpassungsleistungen, die Sensibilisierung der Wahrnehmungsprozesse und die kognitive Auseinandersetzung des Kindes mit der Umwelt zu fördern und zu unterstützen,
das Spiel für die individuelle Entwicklung und die Persönlichkeitsförderung des Kindes zu nutzen,
einen Unterricht zu erteilen, der die didaktischmethodischen Spezifika des Anfangsunterrichts in den einzelnen Lernbereichen berücksichtigt.
Studieninhalte
Das Studium bezieht sich auf folgende Bereiche und Teilgebiete:
1.2.1
Pädagogisch- psychologische Grundlagen und Konzepte des Anfangsunterrichts Psychische und physische Besonderheiten des Schulanfängers; Übergang Kindergarten( Vorschule)/ Schule, Rahmenkonzepte für die gleitende Schulaufnahme und die Schulanfangsphase, IAM) gru ஜயார் Gestaltungsprinzipien für den Anfangsunterricht, Schülerbeobachtung- Beobachtungshilfen und Gespräche als Grundlage für Individualisierung und Differenzierung im Schulalltag sowie die gezielte Förderung jedes Kindes.
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