Heft 
(1998) 4
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vier Arten von schulpraktischen Studien zu absolvieren. Für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe gilt eine gesonderte Regelung( vgl. Punkt 9.2.5).

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9.2.1 Für Studierende des Lehramts Primarstufe ist das Integrierte Eingangssemester Primarstufe im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums verbindlich. Studie­rende des stufenübergreifenden Lehramtes Sek. I/ Primar­stufe können es wahlweise absolvieren.

9.2.2 Ein einwöchiges Hospitationspraktikum im Vorschulbereich ist für beide Lehrämter Pflicht.

9.2.3 Studeierende des Lehramtes für die Primarstufe absolvieren ein semesterbegleitendes fachdidaktisches Tagespraktikum im Umfang von mindestens 1 SWS in jedem der zwei weiteren Fächer( vgl. Besondere Vor­schriften der Teilbereiche).

9.2.4 Sie absolvieren zwei Unterrichtspraktika, die in zwei verschiedenen Varianten durchgeführt werden können. Auskünfte über die Varianten geben die" Hinweise zu den schulpraktischen Studien im Institut für Grund­schulpädagogik".

9.2.5 Studierende des stufenübergreifenden Lehramtes Sekundarstufe I/ Primarstufe absolvieren ein Praktikum Anfangsunterricht in den Klassen 1 und 2.

Vorschriften über die Zulassung, Durchführung und Anerkennung der Praktika sind der Ordnung für schulprak­tische Studien in der Lehramtsstudiengängen( AmBek Nr. 8/96, S. 127) und den" Hinweisen zu den schulpraktischen Studien im Institut für Grundschulpädagogik" zu entneh­

men.

10. Nachweis und Anerkennung von Studienlei­stungen

Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sind durch Teil­nahmescheine nachzuweisen. Die Bedingungen für eine erfolgreiche Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveran­staltungen von den Lehrenden bekanntgegeben. Ein Lei­stungsnachweis wird erworben, wenn eine individuell feststellbare Leistung erbracht wird, die in ihren Anforde­rungen mindestens denen entspricht, die an eine zweistün­dige schriftliche Arbeit unter Aufsicht zu stellen sind. Erbringungsformen für einen Leistungsnachweis sind:

ein Seminarvortrag mit Thesenpapier,

eine schriftliche Arbeit im Umfang von etwa 15 Seiten, die Dokumentation einer Feldstudie,

eine Klausur.

Weitere spezifische Regelungen sind den besonderen Vorschriften für die einzelnen Teilbereiche zu entnehmen.

11.

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums

Die Bedingungen für den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums im primarstufenspezifischen Bereich sind in den

besonderen Vorschriften für die Teilbereiche der vorliegen­den Studienordnung geregelt.

( Vgl.II.1.4, 2.5, 3.7, 4.7, 5.7, 6.9, 7.9, 8.9)

12.

Prüfungsverfahren

Die Zwischenprüfung in den weiteren Fächern erfolgt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( AmBek 1995, S. 2) und der Besonderen Zwi­schenprüfungsbestimmungen der weiteren Fächern für das Lehramt für die Primarstufe. Das Prüfungsverfahren für die Erste Staatsprüfung wird in der LPO geregelt.

II.

1.

1.1

Besondere Vorschriften für die Teilbereiche

Anfangsunterricht

Studienziele

Der Ausbildungsbestandteil Anfangsunterricht sichert die grundlegende theoretische Befähigung der Studierenden zur Gestaltung einer kindgerechten Schuleingangsphase. Dazu dienen sowohl der Überblick über pädagogisch­psychologische Grundlagen und der Einblick in das didak­tisch- methodische Repertoire des Anfangsunterrichts als auch Einsichten in den Schriftspracherwerb, die Mathema­tik, die Bereiche des Sachunterrichts und der musisch­ästhetischen Erziehung.

Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen: abs

1.2

den Prozeß der Einbindung der Kinder in ein neues Lebensgefüge zu erleichtern,

ein Klima emotionaler Wärme und Zuwendung in der Schule zu schaffen,

die notwendigen sozialen Anpassungsleistungen, die Sensibilisierung der Wahrnehmungsprozesse und die kognitive Auseinandersetzung des Kindes mit der Um­welt zu fördern und zu unterstützen,

das Spiel für die individuelle Entwicklung und die Persönlichkeitsförderung des Kindes zu nutzen,

einen Unterricht zu erteilen, der die didaktisch­methodischen Spezifika des Anfangsunterrichts in den einzelnen Lernbereichen berücksichtigt.

Studieninhalte

Das Studium bezieht sich auf folgende Bereiche und Teilgebiete:

1.2.1

Pädagogisch- psychologische Grundlagen und Konzepte des Anfangsunterrichts Psychische und physische Besonderheiten des Schulan­fängers; Übergang Kindergarten( Vorschule)/ Schule, Rahmenkonzepte für die gleitende Schulaufnahme und die Schulanfangsphase, IAM) gru ஜயார் Gestaltungsprinzipien für den Anfangsunterricht, Schülerbeobachtung- Beobachtungshilfen und Gesprä­che als Grundlage für Individualisierung und Differen­zierung im Schulalltag sowie die gezielte Förderung jedes Kindes.

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