Heft 
(1998) 5
Seite
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Geophysik sowie Mathematik, Physik und Chemie zusammen. Im Hauptstudium erfolgt dann die Spezialisie­rung im Hauptfach Mineralogie. Ziel ist es, vor dem Hintergrund einer internationalisierten Wissenschaft und Arbeitsmarktsituation eine optimale Wettbewerbsfähig­keit und Flexibilität der Absolventen sicherzustellen, die in den unterschiedlichsten Bereichen der freien Wirt­schaft, Behörden, Forschungseinrichtungen und Univer­sitäten Anstellungen finden.

§ 3

Zulassungsvoraussetzungen und Studienbe­

ginn

Für die Aufnahme des Studiums der Geowissenschaften ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluß notwendig. Gute Grundkenntnisse in den Naturwissenschaften sowie der englischen Sprache begünstigen ein erfolgreiches Studium.

( 5) In Übungen wird der Stoff einer Vorlesung auf konkrete Beispiele angewendet.

( 6) Praktika dienen der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung von geowissenschaftlichen Aufgaben.

( 7) Bei den Lehrveranstaltungen nach freier Wahl steht das gesamte Angebot der Universität einschließlich desjenigen der Geowissenschaften zur Verfügung. Zu den frei wählbaren Veranstaltungen können Prüfungen ( Zusatzprüfungen) nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgelegt werden. Für die Zulassung zur Diplomprüfung ist ein Nachweis über die frei gewählten Lehrveranstal­tungen zu führen( 16 SWS). Es wird empfohlen, diese Veranstaltungen während des Haupstudiums zu belegen.

( 8) Zur Ausbildung in Mineralogie gehören Gelände­Exkursionen( siehe Studienplan).

§ 4

Lehrformen

( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

durch die Teilnahme und Mitarbeit in Lehr­veranstaltungen,

durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen,

durch eigenständige wissenschaftliche Arbeiten.

( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Kartierkurse und Exkursionen. Für die Ausbildung in Mineralogie sind Praktika, Ex­kursionen und Kartierkurse von grundsätzlicher Be­deutung.

( 3) In Vorlesungen wird ein Überblick über die me­thodischen Grundlagen, spezielle Stoffgebiete und Forschungsprobleme in den Geowissenschaften ver­mittelt. Vorlesungen sind entweder obligatorisch oder werden neben Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen als fakultative Lehrveranstaltungen zur Abrundung der Kenntnisse in den geowissenschaftlich- mineralogischen Arbeitsgebieten empfohlen. Die Vorlesungsteilnahme bedarf der Nachbereitung im Selbststudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird. Im Grund­studium überwiegen Grund- oder Überblicks vorlesungen, im Hauptstudium spezielle Vorlesungen im Hauptfach Mineralogie und je zwei Wahlpflichtfächern aus einer Auswahl von 4 Fachgebieten( Geologie, Geophysik, Chemie und Physik).

( 4) Seminare werden als obligatorische und fakultative Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium angeboten. In ihnen werden exemplarisch Themen­bereiche behandelt und die Studierenden zur selb­ständigen wissenschaftlichen Arbeit angeleitet. Die Studierenden beteiligen sich durch Referate und Diskus­

sionen.

§ 5 Zeitliche Gliederung des Studiums

( 1) Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Mineralo­gie- Studiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehr­veranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen vor allem im Grundstudium in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander aufbauen.

( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan, nach dem auch der Stundenplan der Geowissenschaften erstellt wird( siehe Tabellen 1 und 2).

( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prü­fungsordnungen für die Ausbildung in den Geo­wissenschaften und der Studienordnung Geowissen­schaften/ Mineralogie können durch den Prüfungsaus­schuß Geowissenschaften die Regelstudienpläne Geowis­senschaften/ Mineralogie neuen Ausbildungsbedingungen angepaẞt werden.

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Nachweis des erfolgreichen Studiums

( 1) Die erfolgreiche Arbeit und regelmäßige Teilnahme in Praktika, Übungen und Seminaren wird durch einen Praktikums-, Übungs- bzw. Seminarschein dokumentiert. Bestandene Klausuren werden durch einen Leistungs­schein bestätigt. Es handelt sich in diesen Fällen um einen benoteten Leistungsnachweis( Leistungsschein, LS), Teilnahmescheine( T) werden dagegen für die Teilnahme an sämtlichen Exkursionen, fakultativen Veranstaltungen sowie an Pflichtveranstaltungen ohne geforderten Lei­stungsnachweis vergeben. Zu Beginn der Lehrveranstal­tung legt die/ der Verantwortliche die Bedingungen für den Erwerb des Scheines fest.

( 2) Für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende des Grund- bzw. des Hauptstudiums ist eine bestimmte

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