Heft 
(1998) 6
Seite
116
Einzelbild herunterladen

§ 18 Gebühren

Die Benutzung der UB ist grundsätzlich gebührenfrei. Für besondere Leistungen werden Gebühren erhoben. Bei Überschreitung der Rückgabefristen werden Verzugsge­bühren erhoben. Grundlage für die Erhebung von Ge­bühren ist die jeweils geltende Gebührenordnung der Universität Potsdam.

§ 19

Entleihung aus anderen Bibliotheken

Medieneinheiten, die in der UB nicht vorhanden sind, können leihweise aus anderen Bibliotheken der BRD ( Leihverkehr der deutschen Bibliotheken) und des Auslandes( Internationaler Leihverkehr) beschafft wer­den. Der Leihverkehr zwischen den Bibliotheken unter­liegt bestimmten Vorschriften und Absprachen, nach denen sich jeder Teilnehmer richten muß. Diese Regelun­gen können in der UB eingesehen werden. Für jede Bestellung wird eine Gebühr erhoben. Hierbei entste­hende Kosten werden ebenfalls an den Benutzer weiter­gereicht.

§ 23

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentli chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die" Vorläufige Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Potsdam" vom 1. November 1991( AmBek. UP 1992 S.16) außer Kraft.

II. Bekanntmachungen

Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam für das WS 98/99

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 14.05.1998 folgende Sitzungstermine für das Wintermester 1998/99 beschlossen:

08.10.1998

05.11.1998

03.12.1998

14.01.1999

11.02.1999

11.03.1999

§ 20 Auskunft

Die UB erteilt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung entspr. § 1 auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Informationsmittel mündliche und schriftliche Auskünfte. Für über die Literaturvermittlung hinausgehende Infor­mationen wird keine Gewährleistung übernommen. Recherchen in externen Datenbanken erfolgen nach Anmeldung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gemäß der Gebührenordnung der Universität. Das Schätzen des Wertes von Medieneinheiten gehört nicht zu den Aufgaben der UB.

§ 21 Reproduktion und Kopien

Die UB übernimmt keine Aufträge zur Herstellung von Kopien. In der Nähe der Benutzungsräume der UB sind kommerziell betriebene Kopiergeräte installiert. Die UB hat keine Verantwortung für Preisgestaltung, Betriebs­und Funktionsbereitschaft der Geräte. Für die Entnahme von Medieneinheiten der UB zu Kopierzwecken bestehen gesonderte Bestimmungen. Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen.

§ 22

Ausschluß von der Bibliotheksbenutzung

Die UB ist berechtigt, Benutzer, die gegen die Bestim­mungen der Benutzungsordnung verstoßen, befristet oder dauernd von der Außerhausentleihung oder von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen. Der Bescheid ergeht schriftlich.

116

( E)

obrow