§ 18 Gebühren
Die Benutzung der UB ist grundsätzlich gebührenfrei. Für besondere Leistungen werden Gebühren erhoben. Bei Überschreitung der Rückgabefristen werden Verzugsgebühren erhoben. Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist die jeweils geltende Gebührenordnung der Universität Potsdam.
§ 19
Entleihung aus anderen Bibliotheken
Medieneinheiten, die in der UB nicht vorhanden sind, können leihweise aus anderen Bibliotheken der BRD ( Leihverkehr der deutschen Bibliotheken) und des Auslandes( Internationaler Leihverkehr) beschafft werden. Der Leihverkehr zwischen den Bibliotheken unterliegt bestimmten Vorschriften und Absprachen, nach denen sich jeder Teilnehmer richten muß. Diese Regelungen können in der UB eingesehen werden. Für jede Bestellung wird eine Gebühr erhoben. Hierbei entstehende Kosten werden ebenfalls an den Benutzer weitergereicht.
§ 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentli chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die" Vorläufige Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Potsdam" vom 1. November 1991( AmBek. UP 1992 S.16) außer Kraft.
II. Bekanntmachungen
Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam für das WS 98/99
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 14.05.1998 folgende Sitzungstermine für das Wintermester 1998/99 beschlossen:
08.10.1998
05.11.1998
03.12.1998
14.01.1999
11.02.1999
11.03.1999
§ 20 Auskunft
Die UB erteilt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung entspr. § 1 auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Informationsmittel mündliche und schriftliche Auskünfte. Für über die Literaturvermittlung hinausgehende Informationen wird keine Gewährleistung übernommen. Recherchen in externen Datenbanken erfolgen nach Anmeldung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gemäß der Gebührenordnung der Universität. Das Schätzen des Wertes von Medieneinheiten gehört nicht zu den Aufgaben der UB.
§ 21 Reproduktion und Kopien
Die UB übernimmt keine Aufträge zur Herstellung von Kopien. In der Nähe der Benutzungsräume der UB sind kommerziell betriebene Kopiergeräte installiert. Die UB hat keine Verantwortung für Preisgestaltung, Betriebsund Funktionsbereitschaft der Geräte. Für die Entnahme von Medieneinheiten der UB zu Kopierzwecken bestehen gesonderte Bestimmungen. Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen.
§ 22
Ausschluß von der Bibliotheksbenutzung
Die UB ist berechtigt, Benutzer, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, befristet oder dauernd von der Außerhausentleihung oder von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen. Der Bescheid ergeht schriftlich.
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( E)
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