UNIVERSITÄT POTSDAM
206930
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium an der Universität Potsdam
Vom 10. Dezember 1998
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 84 Abs. 1 Nr. 6 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), folgende Studienordnung für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium erlas
sen:
Inhaltsübersicht
§ 1 §2
8888
§3
88888888
345
§4
§ 5
879
§6
§7
§8
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§ 1
Geltungsbereich
Charakterisierung des Magisternebenfaches Umweltwissenschaften
Berufsfelder
Ausbildungsziele
Anforderungskriterien und empfehlenswerte Fachkombinationen
Studienzeiten und Gliederung des Studiums Studienberatung
In- Kraft- Treten
Geltungsbereich
( 1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgHG) vom 24. Juni 1991, der Ordnung für die Ma- b gisterprüfung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und der Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Magisternebenfach Umweltwissenschaften vom 10. Dezember 1998 Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung des Studiums der Umweltwissenschaften als Nebenfach im Magisterstudium an der Universität Potsdam.
( 2) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Magisternebenfach Umweltwissenschaften an der Universität Potsdam nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung aufnehmen.
§ 2
Charakterisierung des Magisternebenfaches Umweltwissenschaften
( 1) Das Magisternebenfach Umweltwissenschaften ist dem Gegenstand entsprechend interdisziplinär konzipiert.
MAGSTOR TATICREV
Im Mittelpunkt steht die Aneignung eines Grundstocks umweltrelevanten Fachwissens aus verschiedenen Einzelwissenschaften und die Ausprägung fachübergreifenden Arbeitens und Denkens. Die notwendige ganzheitliche Sicht auf Umweltprobleme bedingt auch in der Gestaltung des Magisternebenfachs ein hohes Maß an fachübergreifenden Veranstaltungen. Durch einen entsprechenden Anteil an Praktika und Projektarbeiten wird dem Rechnung getragen.
( 2) Das Magisternebenfach Umweltwissenschaften beinhaltet ausgewählte naturwissenschaftlich- technische Grundlagen, Inhalte aus Umweltrecht,-politik und-ökonomie, sowie Fragen der Umweltbildung,-psychologie und Medienarbeit.
§ 3
Berufsfelder
( 1) Zunehmende Komplexität sowie Umfang und Bedeutung der Umweltprobleme erschließen dem Spezialisten mit fachübergreifender Umweltausbildung einen differenzierten Stellenmarkt. Dabei wendet sich das Magisternebenfach Umweltwissenschaften an Studierende aller Fachrichtungen, die sich durch die Aneignung umweltrelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten zusätzliche berufliche Chancen verschaffen wollen. Da die Ausbildung durch einen projektorientierten Ansatz stark berufs- und praxisorientiert erfolgt, ist von einer hohen Berufsfähigkeit auszugehen.
( 2) In Verwaltungen und Behörden, in öffentlichen und privaten Umweltinstitutionen, in Museen, in Medienanstalten, im Bereich der Umweltbildung und zunehmend auch in privaten Unternehmen bestehen je nach Ausrichtung des Hauptfachs vielfältige Einsatzgebiete.
§ 4
EQ Ausbildungsziele
50 1900
( 1) Ziel ist die praxisbezogene Ausbildung zu einer Fachkraft, die durch das Studium ausgewählter Aspekte von umweltwissenschaftlich relevanten Disziplinen in der Lage ist, später die Aspekte der Umwelt aus Sicht ihres Hauptfaches kompetent zu vertreten.
( 2) Der Studierende soll befähigt werden, selbständig und methodenbewusst Kenntnisse umweltrelevanter Einzelfächer aufzugreifen und sie fachübergreifend anzuwenden. Die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise von Umweltproblemen setzt die Aneignung eines umweltrelevanten Grundwissens und die Fähigkeit fachübergreifenden Denkens voraus. Dazu gehört auch die Erhöhung der Kommunikationsfähigkeit der Studierenden als eine Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit.
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