Univ
Die Teilnahme an der Studienberatung ist obligatorische Voraussetzung zur Prüfungszulassung.
§ 8
In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Besondere Prüfungsbestimmungen für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium an der Universität Potsdam
Vom 10. Dezember 1998
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 84 Abs. 1 Nr. 6 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173) folgende besonderen Prüfungsbestimmungen für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium erlassen: ¹
Inhaltsübersicht
§ 1
§2
တ တ တ တ
1234
§3
§ 4
§5
888888
56
§6
Geltungsbereich Prüfungsausschuss
Umfang der Zwischenprüfung
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung
Umfang der Magisterprüfung
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung
§ 2
Prüfungsausschuss
Der für das Prüfungsverfahren zuständige Prüfungsausbschuss ist der Prüfungsausschuss des im Magisterstudium gewählten Hauptfaches. Prüfer und Beisitzer werden nach § 5 MPO bestellt.
Umfang der Zwischenprüfung
( S)
§3 M i do ( 1) Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer am Ende der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums.
( 2) Sie umfasst Prüfungsschwerpunkte aus zwei Lehrgebieten des Grundstudiums gemäß§ 6 Abs. 2 Sto ( Grundlagen der Biologie, Grundlagen der Ökologie, Umweltanalytik, Umweltrecht für Nichtjuristen, Umweltpolitik, Umweltbildung, Umweltmedienarbeit). Bei der Auswahl der beiden Lehrgebiete ist nur einmal ein Lehrgebiet zulässig, für das bereits ein benoteter Leistungsschein vorliegt( Grundlagen der Ökologie, Umweltanalytik oder Umweltbildung).
§ 4
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind gemäß§ 6 Abs. 2 StO folgende Voraussetzungen zu erbringen:
Nachweis der Teilnahme an der Studienfachberapriva tung
Nachweis der Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
Leistungsnachweise aus den Lehrveranstaltungen Grundlagen der Ökologie“,„ Umweltanalytik" und ,, Umweltbildung"
"
§7
In- Kraft- Treten
§1
Geltungsbereich
Die besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und der Studienordnung für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium an der Universität Potsdam( StO) vom 10. Dezember 1998 die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung sowie der Magisterprüfung für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium und gelten für alle Studierenden, die ihr Studium nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung aufnehmen.
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Umfang der Magisterprüfung
( 1) Die Abschlussprüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur(§ 12 MPO) und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen. Sie umfasst die Inhalte aller Vorlesungen, Seminare und Praktika des Hauptstudiums.
( 2) Die Prüfungsschwerpunkte für die Klausur leiten sich aus dem Themengebiet Ökologie ab( Landschaftsökologie, Ökosystemanalyse/ Ökosystemschutz). Es werden drei Themen zur Wahl gestellt.
( 3) Gegenstand der mündlichen Prüfung sind Schwerpunkte aus mindestens zwei Themengebieten des Hauptstudiums( Ökologie, Umweltmedienarbeit, Umweltpolitik, Umweltökonomie, Umweltmanagement).
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Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 25. Mai 1999