Heft 
(1999) 4
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Univ

Die Teilnahme an der Studienberatung ist obligatorische Voraussetzung zur Prüfungszulassung.

§ 8

In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Besondere Prüfungsbestimmungen für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Ma­gisterstudium an der Universität Potsdam

Vom 10. Dezember 1998

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftli­chen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 84 Abs. 1 Nr. 6 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173) folgende besonderen Prüfungsbestim­mungen für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magisterstudium erlassen: ¹

Inhaltsübersicht

§ 1

§2

1234

§3

§ 4

§5

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56

§6

Geltungsbereich Prüfungsausschuss

Umfang der Zwischenprüfung

Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung

Umfang der Magisterprüfung

Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung

§ 2

Prüfungsausschuss

Der für das Prüfungsverfahren zuständige Prüfungsaus­bschuss ist der Prüfungsausschuss des im Magisterstudium gewählten Hauptfaches. Prüfer und Beisitzer werden nach § 5 MPO bestellt.

Umfang der Zwischenprüfung

( S)

§3 M i do ( 1) Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer am Ende der Lehrver­anstaltungen des Grundstudiums.

( 2) Sie umfasst Prüfungsschwerpunkte aus zwei Lehr­gebieten des Grundstudiums gemäß§ 6 Abs. 2 Sto ( Grundlagen der Biologie, Grundlagen der Ökologie, Umweltanalytik, Umweltrecht für Nichtjuristen, Umwelt­politik, Umweltbildung, Umweltmedienarbeit). Bei der Auswahl der beiden Lehrgebiete ist nur einmal ein Lehr­gebiet zulässig, für das bereits ein benoteter Leistungs­schein vorliegt( Grundlagen der Ökologie, Umweltanaly­tik oder Umweltbildung).

§ 4

Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung

Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind gemäß§ 6 Abs. 2 StO folgende Voraussetzungen zu erbringen:

Nachweis der Teilnahme an der Studienfachbera­priva tung

Nachweis der Teilnahme an allen Lehrveranstaltun­gen des Grundstudiums

Leistungsnachweise aus den Lehrveranstaltungen Grundlagen der Ökologie, Umweltanalytik" und ,, Umweltbildung"

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§7

In- Kraft- Treten

§1

Geltungsbereich

Die besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbin­dung mit der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und der Studienord­nung für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Ma­gisterstudium an der Universität Potsdam( StO) vom 10. Dezember 1998 die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung sowie der Magisterprüfung für das Nebenfach Umweltwissenschaften im Magister­studium und gelten für alle Studierenden, die ihr Studium nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung aufnehmen.

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Umfang der Magisterprüfung

( 1) Die Abschlussprüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur(§ 12 MPO) und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wo­chen. Sie umfasst die Inhalte aller Vorlesungen, Seminare und Praktika des Hauptstudiums.

( 2) Die Prüfungsschwerpunkte für die Klausur leiten sich aus dem Themengebiet Ökologie ab( Landschaftsökolo­gie, Ökosystemanalyse/ Ökosystemschutz). Es werden drei Themen zur Wahl gestellt.

( 3) Gegenstand der mündlichen Prüfung sind Schwer­punkte aus mindestens zwei Themengebieten des Haupt­studiums( Ökologie, Umweltmedienarbeit, Umweltpolitik, Umweltökonomie, Umweltmanagement).

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Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 25. Mai 1999