Heft 
(1999) 5
Seite
45
Einzelbild herunterladen

( 3) Bestandene Eignungsprüfungen an anderen Universi­täten und gleichgestellten Hochschulen der Bundesre­publik Deutschland werden anerkannt, wenn der Nach­weis erbracht wird, dass die abgelegten Prüfungsleistun­gen dieser Ordnung entsprechen.

§7 Wiederholung

( 1) Die nicht bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

( 2) Versäumt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber schuld­haft den Termin der Eignungsprüfung oder bricht sie ohne hinreichende Gründe ab, gilt sie als nicht bestanden.

§ 8 Protokoll

>

( 1) Über die Eignungsprüfung ist ein Protokoll zu führen, das enthalten muss:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Tag und Ort der Eignungsprüfung,

den Namen der Bewerberin bzw. des Bewerbers, Bezeichnung des angestrebten Studienganges,

die Namen der Prüfungsbeauftragten,

die einzelnen Bewertungen und das Gesamtergeb­nis,

besondere Vorkommnisse.

( 2) Das Protokoll ist von den Prüfungsbeauftragten zu unterzeichnen.

§9 Bescheinigung und Gültigkeitsdauer

( 1) Ist die Eignungsprüfung bestanden, erhält die Bewer­berin bzw. der Bewerber darüber eine Bescheinigung.

( 2) Dieser Nachweis hat Gültigkeit als besondere Ein­schreibungsvoraussetzung für die Dauer von zwei Jahren.

§ 10 Leistungsanforderungen in den Teilbereichen ( 1) Lehramt Sekundarstufe II

1. Instrument

Vortrag eines Programms bestehend aus drei Werken mit dem Anspruch" mittelschwierig bis schwierig":

*

ein Werk aus dem Barock( bis ca. 1750)

ein Werk aus der Frühklassik oder Klassik( bis 1820)

ein Werk aus Romantik oder Impressionismus bis hin zur Moderne

Gesamtdauer ca. 20 Minuten

oder Sologesang anstelle des Hauptinstruments

1 Volkslied( a cappella)

2 Kunstlieder verschiedener Epochen

1 Arie bzw. Lied aus Oper, Operette, Oratorium oder Musical

1 Rezitation.

Wenn Sologesang anstelle des Hauptinstruments gewählt wird, so sind zusätzlich ein bis zwei leichte Vortrags­stücke auf dem Klavier vorzutragen.

2. Musiktheorie in den Teilbereichen Tonsatz und Gehör­bildung

*

*

schriftliche Klausur( Grundlagen der klassischen Harmonielehre, einfacher Generalbass, einfache Syntax- und Formbestimmungen)

Spielen und Rhythmisieren von einfachen und er­weiterten Kadenzen

Harmonisieren einfacher Lieder/ Songs

Improvisieren einfacher Themen

3. Gesang( Pflichtfach)

*

1 Volkslied( a cappella)

1 Kunstlied( Begleitung bitte mitbringen)

( 2) Lehramt Sekundarstufe I und Primarstufe, Fach I

1. Instrument

Vortrag eines Programms bestehend aus drei Werken mit dem Anspruch" mittelschwierig":

* ein Werk aus dem Barock( bis ca. 1750)

ein Werk aus der Frühklassik oder Klassik( bis 1820)

ein Werk aus Romantik oder Impressionismus bis hin zur Moderne

Gesamtdauer ca. 10- 15 Minuten

oder Sologesang anstelle des Hauptinstruments 1 Volkslied( a cappella)

*

2 Kunstlieder verschiedener Epochen

1 Arie bzw. Lied aus Oper, Operette, Oratorium oder Musical

1 Rezitation.

Wenn Sologesang anstelle des Hauptinstruments gewählt wird, so sind zusätzlich ein bis zwei leichte Vortrags­stücke auf dem Klavier vorzutragen.

2. Musiktheorie in den Teilbereichen Tonsatz und Gehör­bildung

*

Hören, Erkennen und Nachsingen verschiedener Intervalle und Harmonien

Spielen und Rhythmisieren einfacher Kadenzen Harmonisieren einfacher Lieder/ Songs

Improvisieren einfacher Themen

3. Gesang( Pflichtfach)

*

1 Volkslied( a cappella)

1 Kunstlied( Begleitung bitte mitbringen)

45